Weitere Hundehaltung verbieten?

Diskutiere Weitere Hundehaltung verbieten? im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Zuerst einmal Hallo miteinander an alle Teilnehmer in diesem Forum Folgender Fall bedarf einer Auskunft: Person A kauft ein 3-Familienhaus in dem 2 Wohnungen vermietet ...


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  1. Weitere Hundehaltung verbieten? #1

    Weitere Hundehaltung verbieten?

    Zuerst einmal Hallo miteinander an alle Teilnehmer in diesem Forum

    Folgender Fall bedarf einer Auskunft:

    Person A kauft ein 3-Familienhaus in dem 2 Wohnungen vermietet sind. Die Mietverträge mit den beiden Parteien werden neu gemacht, Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Da bereits eine Partei einen Hund besitzt, wird dieser als "Altbestand" akzeptiert. Die andere Partei möchte eine Katze anschaffen, was der Vermieter aber ablehnt, da er eigentlich keine Tiere im Haus haben möchte.

    Was ist wenn der Hund der einen Partei irgendwann verstirbt, hat der Mieter dann automatisch das Recht einen neuen Hund anzuschaffen oder muß er erst wieder den Vermieter fragen. Anders rum, kann der Vermieter im Vorfeld dem Mieter mitteilen, dass er nach Ableben des Hundes keine weitere Tierhaltung duldet?

    Vielen Dank für Auskünfte

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  2. Weitere Hundehaltung verbieten? #2

    RE: Weitere Hundehaltung verbieten?

    Original von Manukatze
    Person A kauft ein 3-Familienhaus in dem 2 Wohnungen vermietet sind. Die Mietverträge mit den beiden Parteien werden neu gemacht, ...
    warum? bzw. wurden die tatsächlich schon neu gemacht oder hat der neue vermieter das nur vor?

    Original von Manukatze
    Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
    nicht zwingend. kommt drauf an was im mietvertrag steht.

    Original von Manukatze
    Anders rum, kann der Vermieter im Vorfeld dem Mieter mitteilen, dass er nach Ableben des Hundes keine weitere Tierhaltung duldet?
    kommt wiederum drauf an was im mietvertrag steht.
    wenn dort die hundehaltung nicht verboten wurde, wird man sie wohl kaum künftig verbieten können.

  3. Weitere Hundehaltung verbieten? #3

    RE: Weitere Hundehaltung verbieten?

    Hallo Lostcontrol, danke für Deine Antwort.

    Die Mietverträge wurden neu gemacht, da der alte Eigentümer/Vermieter einige "Besonderheiten" in seinen Verträgen hatte, die mit dem Verkauf entfallen sind.

    In den Verträgen steht, dass die Tierhaltung der Zustimmung bedarf.

    Der eine Hund wurde akzeptiert, da er vor dem Hauserwerb da war, quasi "Altbestand", aber damit sollte es dann auch gut sein. Allerdings wurde diese Vereinbarung damals nicht schriftlich getroffen. Und der Vermieter vermutet, dass sich der Mieter nach Ableben des Tieres flugs ein neues anschafft.

    Deshalb die Frage, ob dem Mieter bspw. jetzt schriftlich mitgeteilt werden kann, dass weitere/spätere Tierhaltung nicht mehr gewünscht wird, da ja auch der anderen Mietpartei dieses untersagt wurde. Es sollte ja auch gleiches Recht für alle gelten.

    LG, Manu

  4. Weitere Hundehaltung verbieten? #4

    RE: Weitere Hundehaltung verbieten?

    Original von Manukatze
    Die Mietverträge wurden neu gemacht, da der alte Eigentümer/Vermieter einige "Besonderheiten" in seinen Verträgen hatte, die mit dem Verkauf entfallen sind.
    was sind das denn für "besonderheiten"? das muss ja schon was gravierendes sein, dass es einen neuen mietvertrag gerechtfertigt...
    aber wenn sie schon gemacht sind und beide seiten unterschrieben haben ist ja alles gut.

    Original von Manukatze
    Und der Vermieter vermutet, dass sich der Mieter nach Ableben des Tieres flugs ein neues anschafft.
    klar - würd ich auch.

    Original von Manukatze
    ... da ja auch der anderen Mietpartei dieses untersagt wurde. Es sollte ja auch gleiches Recht für alle gelten.
    das argument "gleiches recht für alle" wird wohl nicht ziehen. denn du kannst durchaus dem einen mieter tierhaltung erlauben aber dem anderen verbieten.
    häufiges beispiel: vermieter, der mit im haus wohnt, hat selbst einen hund - duldet aber keine anderen hunde im haus, weils dann immer zu kläffereien kommt.

    "gleiches recht für alle" ist in mietshäusern doch ohnehin nicht möglich - das fängt bei der unterschiedlichen ausstattung der wohnungen (und dem entsprechend unterschiedlichen quadratmeterpreis) an und hört auf damit, dass der eine garten hat und der andere nur 'nen balkon...

  5. Weitere Hundehaltung verbieten? #5
    Was ich bedenken würde:
    Wenn es sich um einen guten Mieter handelt, die Miete regelmässig kommt und der Hund nicht gestört hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der nächste Hund auch wieder gut erzogen wird und nicht stört.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter sich ne neue Wohnung sucht, wenn ihm Hundehaltung verboten wird, ist auch hoch. Also ICH würde mir was Neues suchen. Und dann verlierst du eventuell einen guten Mieter und hast den Stress mit dem Mieterwechsel. Würd ich mir gut überlegen.

  6. Weitere Hundehaltung verbieten? #6
    danke schön für Eure Antworten.

    Kathi, der Fall ist leider umgekehrt. Vermieter ist dem Mieter nicht nur insoweit entgegengekommen, dass er den eigentlich nicht erwünschten Hund gestattet sondern hat ihm auch sonstige Privilegien eingeräumt. Da das Verhältnis zum Mieter aber mittlerweile als "zerrüttet" zu bezeichnen ist wurden diese auch weitgehend wieder abgeschafft. Der Auszug des Mieters wurde von diesem zwar mehrfach angedroht aber leider bisher nicht realisiert.

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