Tierhaltung->Kündigung möglich?

Diskutiere Tierhaltung->Kündigung möglich? im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo , im Mietvertrag vom 15.12.2007 steht, daß "der Mieter Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten darf. Die Zustimmung ...


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  1. Tierhaltung->Kündigung möglich? #1

    Tierhaltung->Kündigung möglich?

    Hallo ,

    im Mietvertrag vom 15.12.2007 steht, daß "der Mieter Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten darf. Die Zustimmung ist zu versagen bzw. kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner / Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mietsache / des Grundstückes zu befürchten ist. Im Übrigen liegt sie im freien Ermessen des Vermieters."

    Nun hat der Mieter seit 4 Wochen einen Hund (American Old Bulldog) ohne vorherige Absprache etc.-er bräuchte diesen als Schutzhund für sein Unternehmen. Das Gewerbe habe ich gestattet (keine Laufkundschaft etc) und nun macht er eben auch Objektbewachungen.

    Sehe ich es richtig, daß hier eine erhebliche Vertragsverletzung vorliegt nach der ich das Mietverhältnbis fristlos ( oder außerordentlich ? ) kündigen könnte? Und auf welchen § kann ich mich hierbei berufen?

    Danke schonmal im Voraus....skygirl237 :banana

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  2. Tierhaltung->Kündigung möglich? #2
    Was für einen Hund hat er? einen American Bulldog oder einen Old English Bulldog? Das sind zwei unterschiedliche Rassen, wobei der American Bulldog in manchen Bundesländern auf der Liste steht. Der OEB nirgends.

  3. Tierhaltung->Kündigung möglich? #3

    RE: Tierhaltung->Kündigung möglich?

    Original von Skygirl237
    Sehe ich es richtig, daß hier eine erhebliche Vertragsverletzung vorliegt nach der ich das Mietverhältnbis fristlos ( oder außerordentlich ? ) kündigen könnte?
    Nach erfolgloser Abmahnung wird eine fristlose Kündigung möglich sein.

    Dass dem Mieter die Gewerbeausübung erlaubt wurde bedeutet nun keineswegs, dass ihm restlos alles erlaubt wäre wenn er nur behauptet, es wäre Teil seines Gewerbes.

    Der Erlaubnisvorbehalt sollte wirksam sein. Im übrigen wäre auch bei einer Unwirksamkeit der Klausel der Einzelfall zu prüfen. Dabei ist ein beträchtliche Raum für die Berücksichtigung der Interessen der übrigen Mieter und des Vermieters. Mit etwas Kreativität sollte sich auch bei einer Unwirksamkeit der Tierhaltungsklausel die Tierhaltung als vertragswidrige Nutzung darstellen lassen.

    Wer derartige Frage stellt, sollte das Thema vielleicht besser nur mit anwaltlicher Hilfe in Angriff nehmen.

  4. Tierhaltung->Kündigung möglich? #4

    RE: Tierhaltung->Kündigung möglich?

    Also ohne vorherige Abmahnung und (großzügiger) Fristsetzung zur Abschaffung des Hundes würde ich da keine Kündigung riskieren - Du mußt dem Mieter eine Chance zur Änderung seines Verhaltens geben.

    MH

  5. Tierhaltung->Kündigung möglich? #5
    Hallo ,
    es handelt sich um einen American Old Bulldog ...steht bei uns nicht auf der Liste!
    Es wurde bereits eine 3wöchige Frist gesetzt (um den Hund abzuschaffen), welche der Mieter unberührt verstreichen ließ....würde nun nochmal ne Nachfrist von 4 Wochen geben....!
    Ist für mich ziemlich unverständlich....Vertrag ist doch Vertrag...Oder???!
    skygirl237 :banana

  6. Tierhaltung->Kündigung möglich? #6
    Wenn die Frist eindeutig unter Androhung der Kündigung ausgesprochen wurde, dann braucht es keine Nachfrist und das ist dann auch nicht sehr überzeugend. Sprich dann die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung unter Aufführung der Kündigungsgründe aus. Wenn er einlenkt, kannst Du immer noch die Kündigung zurückziehen.

    MH

  7. Tierhaltung->Kündigung möglich? #7
    Original von Max_Headroom
    Wenn die Frist eindeutig unter Androhung der Kündigung ausgesprochen wurde, dann braucht es keine Nachfrist und das ist dann auch nicht sehr überzeugend. Sprich dann die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung unter Aufführung der Kündigungsgründe aus. Wenn er einlenkt, kannst Du immer noch die Kündigung zurückziehen.

    MH
    Es ist zutreffend, dass eine Nachfrist nicht gesetzt werden muss...

    Der Vermieter sollte sich vorher überlegen, ob er gegen einen Mieter auch wirklich vorgehen will und die angekündigten Konsequenzen der Ankündigung auch tatsächlich folgen lassen.

    Wer leere Drohungen von sich gibt muss damit rechnen, dass er nicht mehr ernst genommen wird.

  8. Tierhaltung->Kündigung möglich? #8
    Hallo liebe Forumuser,


    der Mieter meint dazu, daß es "bereits duzende Rechtssprechungen über das Halten von Haustieren in Mietwohnungen gibt und da er keinen Listenhund besitzt, bestände in keiner Art und Weise eine Vertragsverletzung..........eine KÜ wäre demnach nicht rechtskräftig!"

    Wozu macht man dann überhaupt noch Verträge?
    Ist der Mieter hier im Recht?
    Im Vertrag steht doch eindeutig, daß dies nicht erlaubt ist!!!!!!
    VG skygirl237

  9. Tierhaltung->Kündigung möglich? #9
    Original von Skygirl237
    Hallo liebe Forumuser,


    der Mieter meint dazu, daß es "bereits duzende Rechtssprechungen über das Halten von Haustieren in Mietwohnungen gibt und da er keinen Listenhund besitzt, bestände in keiner Art und Weise eine Vertragsverletzung..........eine KÜ wäre demnach nicht rechtskräftig!"

    Wozu macht man dann überhaupt noch Verträge?
    Ist der Mieter hier im Recht?
    Im Vertrag steht doch eindeutig, daß dies nicht erlaubt ist!!!!!!
    VG skygirl237
    wenn sie lesen können, empfehle ich noch mal die lektüre von RMHV´s ratschlag.

    sie haben bereits eine frist gesetzt, die hat der mieter verstreichen lassen. sie haben damit grund zur fristlosen kündigung, erst recht zur (am besten hilfsweise auszusprechenden) fristgemäßen wg. vertragsverstoß. selbstredend hat sich der mieter an den vertrag zu halten. das dumme gewäsch ihres mieters sollte sie kalt lassen. ihren ankündigungen zur kündigung sollten sie allerdings taten folgen lassen. sonst wird sich nicht nur dieser mieter in zukunft denken: verträge muss ich nicht halten und sich dementsprechend verhalten.
    ob sich ein vermieter auf der nase herumtanzen lässt ist ganz allein seine entscheidung.

  10. Tierhaltung->Kündigung möglich? #10

    RE: Tierhaltung->Kündigung möglich?

    Original von Skygirl237
    Die Zustimmung ist zu versagen bzw. kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner / Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mietsache / des Grundstückes zu befürchten ist. Im Übrigen liegt sie im freien Ermessen des Vermieters."
    Damit sollte doch wohl alles gesagt sein. Sie liegt im freien Ermessen des Vermieters. Du hast ihn nachträglich darauf hingewiesen und gebeten das Tier abzuschaffen. Es liegt in deinem Ermessen, er ist deiner Forderung nicht nachgegangen. Also hast du das Recht ihm fristlos zu kündigen.

  11. Tierhaltung->Kündigung möglich? #11

    RE: Tierhaltung->Kündigung möglich?

    Hallo Skygirl,

    ich würde diesen bösen bösen Mieter, welcher auch noch regelmässig die Miete zahlt, herausprozessieren bis zum geht-nicht-mehr.
    Wäre doch gelacht, wenn Du Dich nicht durchsetzen könntest!

    Was Du danach für einen Mietnoma..., äh, Mieter bekommen wirst, wirste dann ja noch sehen...

  12. Tierhaltung->Kündigung möglich? #12
    Die Klausel im MV ist eindeutig.
    Kleintiere werdet geduldet (müssen sie sowieso) - Hunde jedoch nicht.

    Gibt nun 2 Wege:
    - durchgesetzte Mietminderungen anderer M, wegen Lärmbelästigung als Schadenersatz auf den M umlegen
    - Klage auf Unterlassung bzw. Abschaffung des Hundes

    Zweiteres kriegst du aber nicht durchgesetzt, wenn der M sich vom Arzt oder Psychlogen bescheinigen lässt, dass er den Hund für sein physisches oder psychisches Wohl braucht.

    Wenn gar nicht geht... ekel den M einfach raus...

  13. Tierhaltung->Kündigung möglich? #13
    @Berny
    im Ernst? aber der Arme zahlt doch

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Tierhaltung->Kündigung möglich?


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