Hund
Diskutiere Hund im Tierhaltung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, da ich nicht mit meinem Partner zusammenwohne, aber ich max. 4 Tage in der Woche bei ihm bin (auch über Nacht) + Hund, habe ...
- 16.12.2010 23:23 Hund #1
Hund
Hallo,
da ich nicht mit meinem Partner zusammenwohne, aber ich max. 4 Tage in der Woche bei ihm bin (auch über Nacht) + Hund, habe ich folgende Frage, ob es der Vermieter verbieten kann uns zu dulden? Theor. kriegt er es nie mit, da er nicht im Ort wohnt und sehr selten nach dem Haus schaut.
Haustiere sind erst nach Absprache erlaubt. Wie stehen in so einem Fall die Chancen, dass es erlaubt wird einen Hund zu halten? Es ist von vornerein ja nicht verboten.
Hoffe auf Antworten
Grüsse
Sabrina
-
Hund
- 16.12.2010 23:28 Hund #2
Nach Absprache erlaubt heißt m.E. schon, dass es vorher verboten ist. Würden meine mieter das nicht ansprechen und einfach machen, wäre das für mich ein Kündigungsgrund.
Es heißt aber auch gleichzeitig, dass er ja nicht grundsätzlich abgeneigt ist. Ich möchte gerne drüber informiert werden, lasse mir dann die tierhaftpflicht kopieren und bestätigen und nehme es für evtl. Schäden in den Mietvertrag mit auf.
- 16.12.2010 23:44 Hund #3
RE: Hund
Hallo Sabrina,Original von scholli
..., aber ich max. 4 Tage in der Woche bei ihm bin (auch über Nacht) + Hund, ...
Dem Mieter mag Hundehaltung ja untersagt bzw. nicht erlaubt sein, aber den Besuchern...? :banana
Ha ha.Original von Firefighter
Würden meine mieter das nicht ansprechen und einfach machen, wäre das für mich ein Kündigungsgrund.
- 16.12.2010 23:53 Hund #4Der Vermieter weiß ja, dass ab und zu ein Hund da ist... was ist mit der Anzahl der Tage? Theor. müsste ich ja bei 4 Tagen in der Woche, die Wohnung meines Freundes als Erstwohnsitz melden... aber das variiert total. Genauso mit dem Hund. Er ist nicht immer mit dabei... er ist dann bei meinen Eltern, wo ich noch wohne. Dann gibt es wieder Phasen, wo er mal eine ganze Woche mit dabei ist.Original von Firefighter
Nach Absprache erlaubt heißt m.E. schon, dass es vorher verboten ist. Würden meine mieter das nicht ansprechen und einfach machen, wäre das für mich ein Kündigungsgrund.
Es heißt aber auch gleichzeitig, dass er ja nicht grundsätzlich abgeneigt ist. Ich möchte gerne drüber informiert werden, lasse mir dann die tierhaftpflicht kopieren und bestätigen und nehme es für evtl. Schäden in den Mietvertrag mit auf.
Aber kann man denn ab 4 Tage in der Woche und auch über Nacht noch als Besucher gelten?
- 17.12.2010 07:17 Hund #5
Ich weiß gar nicht, was daran witzig ist. In unserem Haus, welches wir selber bewohnen, gibt es noch 2 vermietete wohnungen. In beiden wohnt ein Hund. Wäre jetzt dauernd irgendwo ein Hund ohne, dass das angesprochen worden wäre, wäre das für mich ein Kündigungsgrund. Bei 4 Tagen mag man streiten, mir wäre es grundsätzlich egal. Die Frage ist ja auch immer, was die anderen mieter dazu sagen. Sind für die ja auch mehr Nebenkosten und ein Hund.
Der Rüde ist sogar chemisch kastriert worden, bevor er eingezogen ist. Das hab ich im mietvertrag als Bedingung festgehalten. Er ist super lieb, aber die anderen Beiden Hunde sind Damen und da kann unter Umständen die Hölle lossein.
Wäre ein Tier nicht angemeldet und ich würde dies erst bei der Wohnungsübergabe mitbekommen, wäre bei Schäden die Hölle los. Abgesehen davonm, dass man es auch immer riecht.
- 17.12.2010 11:05 Hund #6
Hallo,
ich würde mal spontan beim Vermieter anklingeln, dem eine Tafel Merci-Schokolade überreichen als Dank für das angenehme und entspannte Mietverhältnis, ihm frohe Weihnachten wünschen und ganz beiläufig bei ein bisschen Smalltalk fragen, ob das eigentlich okay ist, wenn die Freundin am Wochenende ab und zu ihren Hund dabei hat.
Die Tafel Schokolade kostet weniger, als die Fahrerei zum Abliefern und abholen des Hundes bei den Eltern an Sprit kostet.
Gruß,
Christian
- 17.12.2010 13:02 Hund #7Ein Hund ohne was? Flohhalsband?Original von Firefighter
Wäre jetzt dauernd irgendwo ein Hund ohne, ...
dass das angesprochen worden wäre, wäre das für mich ein Kündigungsgrund.
Kündigen kannste ja, fragt sich nur: wen oder was...
- 17.12.2010 13:13 Hund #8
Hey Berny,
dir ist aber schon bewusst, daß Verträge einzuhalten sind, oder? :stupid
Ein knappes "Ha ha" hilft hier leider keinem weiter. Dir hoffentlich auch nicht, oder? :-P
Wenn im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde, daß der Mieter fragen muss, bevor er einen Hund anschafft, wäre eine Hundehaltung ohne vorheriger Nachfrage eindeutig ein Verstoß gegen den Vertrag. Ob das jetzt "nur" eine Abmahnung rechtfertigt oder sogar eine Kündigung, wird vermutlich ein Richter klären müssen.
Gruß,
Christian
- 17.12.2010 14:22 Hund #9
Ohne Erlaubnis, was soll denn das? Ich bin nicht der angesprochene Vermieter sondern sage nur, wie ich das machen würde. Passiert in meiner wohnung was, was laut Vertrag angesprochen werden muss, dann möchte ich das auch wissen, sonst werd ich ungehalten.Ist doch ganz einfach. Nach vorheriger Absprache heißt für mich, dass, sollte diese nicht erfolgen, ein Kündigungsgrund oder zumindest ein Abmahnungsgrund vorliegt. Ob der Vermieter dass dann ausübt oder nicht, ist ja seine Sache.
Würde man es generell nicht wollen, würde es so nicht drin stehen. wäre es einem Scheißegal, würde vermutlich drinstehen, das Haustiere erlaubt sind. Die meisten wollen nur Kenntnis und vermeiden, dass irgendwer sich einen Sammy in der Badewanne hält o.ä.
- 17.12.2010 14:31 Hund #10Sehe ich genau so.Ohne Erlaubnis, was soll denn das? Ich bin nicht der angesprochene Vermieter sondern sage nur, wie ich das machen würde. Passiert in meiner wohnung was, was laut Vertrag angesprochen werden muss, dann möchte ich das auch wissen, sonst werd ich ungehalten.Ist doch ganz einfach.
Aber dieses "dann kündige ich dem einfach" gehört für mich eher an den Stammtisch als hier hin.
- 17.12.2010 14:46 Hund #11
Natürlich sollte man schon drüber sprechen, aber wenn ich es zu dreist finde, was dort fabriziert wird, würde ich dies im notfall auch tun. Der Mieter hat dem Vermieter gegenüber ja auch eine gewisse Erwartungshaltung.
Wenn meine Ausdrucksweise um die Uhrzeit um die ich es verfasst habe (nach einigen Alarmen) mehr an Stammtisch erininnern mag, bitte ich darum, es mir nachzusehen und mich in meiner Wachphase wieder an einen adäquaten Stil zu erinnern. Manchmal ist es echt anstrengend....
- 17.12.2010 15:00 Hund #12
Dein Stil war schon okay, ich finde aber dieses "dann kündige ich dem halt einfach" nicht okay. Zur Kündigung brauchst du als Vermieter einen Grund, und ob der Grund, den man sich gerade rausgepickt hat, zulässig ist, müsste m.E. erst mal geklärt werden.
Selbst wenn du eine Erwartungshaltung hast, solltest du nciht außer Acht lassen, daß die Basis der gemeinsam geschlossene Vertrag ist. Auch wenn deine Erwartungshaltung nicht immer damit konform ist oder du etwas dreist findest, wirst du dich an den Vertrag halten mpssen, der nunmal vorsieht, daß du als Vermieter einen Kündigungsgrund brauchst..
- 17.12.2010 15:34 Hund #13
Also ich war früher selber mit Hund quasi Dauergast bei meinem damaligen Freund, auch über Nacht, und wäre nie auf die Idee gekommen, dass man das mietrechtlich als Hundehaltung interpretieren könnte.
Mittlerweile weiss ich, dass häufige Anwesenheit incl. Übernachtung als Hundehaltung gesehen wird, aber wie man in der Praxis da eine wasserdichte Kündigung hinbekommen will, wenn man es als Vermieter absolut nicht möchte, ist mir doch ein Rätsel.
Geht vielleicht wenn man einen fiesen Oberspitzel àla Else Kling im Haus wohnen hat, die Strichlisten führt, und/oder massive Beschwerden auftauchen zwecks verdrecktem Treppenhaus, bellen etc., aber ansonsten wäre mir das entschieden zu blöd Mietern derartig hinterher zu spionieren, wenn man selber noch nichtmal im Haus wohnt.
Und selbst wenn man als Vermieter im Haus wohnt, woher will man denn wissen, wie oft und wie lang die Freundin mit Hund da ist? Und das nachweislich im Zweifelsfall vor Gericht beweisen?
Selbst wenn man abends die Freundin mit Hund kommen, und morgens das Haus mit Hund verlassen sieht, lässt sich so noch lange nicht beweisen, dass die Freundin die ganze Nacht mit Hund anwesend war. Vielleicht hat man ja das Verlassen des Hauses am Abend verpennt und das Betreten am Morgen auch?
- 17.12.2010 16:26 Hund #14
So langsam aber sicher, geht mir diese Pfennigfuchserei hier auf den Zeiger.
Zitier bitte einfach die Stelle wo ich den von dir verwandten Wortlaut benutzt habe. Ich habe ihn gerade niocht gefunden. Ich schrieb lediglich, dass dies ein Kündigungsgrund sei und das seh ich nach wir vor so. Ob man das nutzt, sei dahingestellt, aber ich habe den Wortlaut an sich bislang immer so interpretiert, weshalb es sich halt für mich als Kündigungsgrund darstellt.
- 17.12.2010 17:59 Hund #15Wobei vor eine Kündigung aus solch einem Grund mindestens eine Abmahnung gestellt gehört. Und man auch nicht vergessen sollte, dass schlussendlich durch den Richter immer eine Interessensabwägung stattfinden wird.Ich schrieb lediglich, dass dies ein Kündigungsgrund sei und das seh ich nach wir vor so. Ob man das nutzt, sei dahingestellt,
Im vorliegenden Fall würde der Vermieter beweisen müssen, dass nicht nur gelegentlich Besuch mit Hund stattfindet, sondern eine Haltung vorliegt und das wird verdammt schwer.
Und was das hier:
anbelangt:So langsam aber sicher, geht mir diese Pfennigfuchserei hier auf den Zeiger.
es ist hier nunmal ein Forum, welches sich grösstenteils mit Recht befasst und Recht ist ein gutes Stück weit Pfennigfuchserei.
- 17.12.2010 22:24 Hund #16Okay, dann lass uns halt eine Runde Beifall klatschen und uns alle einig sein - und folgendes beschließen:So langsam aber sicher, geht mir diese Pfennigfuchserei hier auf den Zeiger.
Der Threadersteller (oder der Vermieter, der "einfach so" mal kündigt) hat immer Recht. Wenn der Threadersteller dann voller Überzeugung vor Gericht zieht und da auf die Schnauze fliegt, kann uns das ja egal sein. Wir haben dann aber wenigstens eine kurze Zeit unsere schöne heile Welt künstlich hochgehalten.
- 18.12.2010 00:30 Hund #17
wie ich bereits schrieb, ist es wenigstens ein Abmahnungsgrund, welcher ja einer kündigung immer vorweg gestellt sein sollte.
Das Gebrabbel mit heiler welt usw interessiert mich hier insofern nicht, als das ich der Threadstellerin nur meine Meinung dazu kundtun wollte. einer Kündigung geht immer eine Abmahnung vorweg (außer bei der außerordentlichen usw, falls jetzt der nächste kommt). Meine Interpretation des Wortlautes. Das Recht durchaus Pfennigfuchsetrei ist, weiß ich zur Genüge. Hier allerdings auf meiner Äüßerung so lange rumzureiten die in der genannten Form nicht geschrieben wurde, finde ich eine Frechheit und auch unfair. Deshalb könnt ihr Fachmänner das jetzt von mir aus alles unter euch ausmachen.
- 18.12.2010 09:52 Hund #18Hallo Firefighter,
ich bin bei weitem kein Fachmann.
Das, was du ganz zu Anfang geschrieben hast ("Würden meine mieter das nicht ansprechen und einfach machen, wäre das für mich ein Kündigungsgrund.") steht jetzt erst mal für immer und ewig für jeden Menschen mit Internetzugang lesbar im Netz.
M.E. erweckt das z.B. auf neue Mitglieder, die absolut keine Ahnung von der Materie haben, den Eindruck, als könne man als Vermieter einfach so mal kündigen, wenn einem das in den Kram kommt.
Ist das in deinem Sinne? Eher nicht, oder?
Und wenn du dir das Recht herausnimmst, der Threaderstellerin "nur" deine Meinung zum Thema zu sagen, wirst du mir dir gegenüber doch wohl auch das Recht zugestehen müssen, "nur" meine Meinung zu sagen, oder?
Gruß,
Christian
Hund
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