Alter Teppich

Diskutiere Alter Teppich im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe noch eine Frage bezüglich der Wohnungsübergabe. Die Wohnung wurde bei einer Privatbesitzerin gemietet. Mittlerweile trat eine Erbengemeinschaft an die Front. Bei einer ...


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  1. Alter Teppich #1

    Alter Teppich

    Hallo,

    ich habe noch eine Frage bezüglich der Wohnungsübergabe.

    Die Wohnung wurde bei einer Privatbesitzerin gemietet. Mittlerweile trat eine Erbengemeinschaft an die Front.

    Bei einer Renovierung vor 6 oder 7 Jahren haben wir mit den damaligen Zuständigen ausgemacht, dass wir den Teppichboden nicht vor Wandfarbe zu schützen brauchen, da er sowieso raus soll bei eventuellem Auszug.

    Nun wollen wir ausziehen und die neue Vermieterin ist sehr, ja wie sagt man das nett...bloß alles dem Mieter anlasten..anders kann ich das nicht formulieren.

    Muss ich nach einer Wohndauer von mehr als 10 Jahren einen bewohnbaren Teppich hinterlassen?
    Wir hatten nach dem streichen Laminat draufgelegt, welches wir allerdings mitnehmen wollen.

    Uns wurde damals gesagt, die Wohnung soll nach unserem Auszug saniert werden und wir müssten uns keine Sorgen machen, wir müssten nicht neu renovieren. Die alte Vermieterin ist mittlerweile tot.

    Müssen wir uns jetzt allen utopischen Wünschen der Erbin fügen?

    Ich hoffe hier weiß jemand Rat.

    Liebe grüße
    Nidi

    •   



       

  2. Alter Teppich #2
    Mit der Miete ist die Abnutzung der Mietsache durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abgegolten.

    Sofern man einen Teppichboden beim Streichen nicht abdeckt und mit Farbe vollkleckert, handelt es sich nicht um bestimmungsgemäßen Gebrauch sondern um Gewaltschäden oder sogar Vorsatz. Somit hat der Mieter den Schaden zu tragen.

    Christian Martens

  3. Alter Teppich #3
    mhh genau das ist ja das Problem.
    Als wir damals die Wohnung gestrichen haben, hieß es wir müssten den Teppich eben nicht abdecken und so ist er voll Farbe.

    Wir sind wahrscheinlich die gearschten, weil jetzt so eine geldgierige Frau das Ruder in der Hand hat oder?

    Wobei nach 10 Jahren der Vermieter doch eh einen neuen Teppich legen müsste, für die nächsten Mieter.

    Gibts noch mehr Antworten?

    Liebe Grüße
    Nidi

  4. Alter Teppich #4
    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    mhh genau das ist ja das Problem.
    Als wir damals die Wohnung gestrichen haben, hieß es wir müssten den Teppich eben nicht abdecken und so ist er voll Farbe.
    Nidi
    Wahrscheinlich war es, so wie es sich anhört, eine mündliche Vereinbarung. Nur schlecht dieses zu beweisen. Und wie Herr Martens schon richtig sagte, bei Farbklecksen auf dem Teppich handelt es sich nicht um den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

    Ich an deiner Stelle würde der Vermieterin gut zu reden und ihr vielleicht anbieten die Entsorgung des Teppichs zu übernehmen und das so dann die Sache abgegolten ist...

  5. Alter Teppich #5
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Mit der Miete ist die Abnutzung der Mietsache durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abgegolten.

    Sofern man einen Teppichboden beim Streichen nicht abdeckt und mit Farbe vollkleckert, handelt es sich nicht um bestimmungsgemäßen Gebrauch sondern um Gewaltschäden oder sogar Vorsatz. Somit hat der Mieter den Schaden zu tragen.
    Genau so ist es eigentlich richtig!


    Wobei ich diesen individuellen Fall nicht ganz so klar sehe......

    Zum einen ist nicht evtl. der Teppich schon längst abgewohnt?? und der VM hätte schon nachbessern müssen.
    Ist/War der Teppich teil der Mietsache?? (was steht im MV)

    Man kann hier durchaus in beide richtungen argumentieren.....

  6. Alter Teppich #6
    Hallo,

    der Teppich gehörte zum Mietvertrag, also war Mietsache.

    Allerdings bekommt man hier nicht mal einen anständigen Wasserhahn.

    LG
    Nidi

  7. Alter Teppich #7
    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    der Teppich gehörte zum Mietvertrag, also war Mietsache.

    Allerdings bekommt man hier nicht mal einen anständigen Wasserhahn.

    LG
    Nidi
    Dann ist es wirklich beschädigung der Mietsache und nicht ein normales "abwohnen"......
    Ob man andere dinge bekommt (Wasserhahn) oder nicht ist erstmal egal, das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun....

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!

  8. Alter Teppich #8
    aber der Teppich sollte ja bekleckert werden.
    Und nach 10 Jahren wär der so oder so völlig im Eimer.

    Wer kann den vor 7 Jahren ahnen, dass wir einen Vermieterwechsel haben werden?

    Der Hausmeister, der damals zuständig war, der hat alle Sachen im Haus geregelt...der meinte die Wohnung soll vollständig saniert werden, wenn wir mal ausziehen und der Teppich fliegt eh raus.

    Ich fänd das total unfair, nur weil da ne Geldgierige Frau jetzt sitzt, nen neuen Teppich kaufen zu müssen. Auch ohne Farbkläckse wär der nicht mehr zu gebrauchen.

    Ich bin verwirrt

  9. Alter Teppich #9
    Hallo zusammen,


    Zitat Zitat von Blakharaz Beitrag anzeigen
    Dann ist es wirklich beschädigung der Mietsache und nicht ein normales "abwohnen"......
    Ob man andere dinge bekommt (Wasserhahn) oder nicht ist erstmal egal, das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun....

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!
    Sehe ich genauso.


    Das Problem ist ja wohl:

    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ...
    Als wir damals die Wohnung gestrichen haben, hieß es wir müssten den Teppich eben nicht abdecken und so ist er voll Farbe.
    ...
    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ...
    Mittlerweile trat eine Erbengemeinschaft an die Front.
    ...
    Bei einer Renovierung vor 6 oder 7 Jahren haben wir mit den damaligen Zuständigen ausgemacht, dass wir den Teppichboden nicht vor Wandfarbe zu schützen brauchen, da er sowieso raus soll bei eventuellem Auszug.
    ...
    Die alte Vermieterin ist mittlerweile tot.
    Zitat Zitat von chapi2305 Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich war es, so wie es sich anhört, eine mündliche Vereinbarung. Nur schlecht dieses zu beweisen.
    ...
    Ich gehe auch mal von einer mündlichen Vereinbahrung mit der verstorbenen Vermieterin aus.
    Hier ist immer ein Problem soetwas zu beiweisen.


    Zitat Zitat von chapi2305 Beitrag anzeigen
    ...
    Ich an deiner Stelle würde der Vermieterin gut zu reden und ihr vielleicht anbieten die Entsorgung des Teppichs zu übernehmen und das so dann die Sache abgegolten ist...
    Wäre sicherlich ein guter Vorschlag.
    Oder ihr lasst das Laminat drin,
    wieso wollt ihr das überhaupt mitnehmen?
    In der neuen Wohnung wieder verlegen???


    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    Wir sind wahrscheinlich die gearschten, weil jetzt so eine geldgierige Frau das Ruder in der Hand hat oder?
    ...
    Wenn du so anfängst, frage ich mal warum kannst du nicht beweisen,
    das ihr den Teppich nicht abdecken brauchst???


    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ...
    Wobei nach 10 Jahren der Vermieter doch eh einen neuen Teppich legen müsste, für die nächsten Mieter.
    Das kommt auf die Qualität des verwendeten Bodens an,
    muss also nicht unbedingt nötig sein.


    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ...
    Müssen wir uns jetzt allen utopischen Wünschen der Erbin fügen?
    ...
    Ihr müsst euch an den Mietvertrag halten,
    dort sollte alles geregelt sein,
    und was nicht im MV steht steht im BGB.


    VG Syker

  10. Alter Teppich #10
    das ist der billigste Teppich der bei Roller zu finden war

  11. Alter Teppich #11
    Hab erst jetzt gesehen, dass da ein zweiter Thread besteht. Nie gut ähnliche Themen in zwei verschiedene Threads zu packen.
    Wie alt war denn der Teppich als ihr eingezogen seid? Wenn der neu war, dann war der erst ein paar Jahre alt als ihr den mit Farbe versaut habt und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter es erlaubt einen Teppich einzusauen, der erst ein paar Jahre alt ist.
    Dann les ich noch was von "Hausmeister". Der darf euch gar nicht erlauben, Teppiche einzusauen. Der darf die Glühbirnen auswechseln.
    Aber egal was Sache ist: Fakt ist doch, dass der Teppich mind. 13 Jahre alt ist, ob mit Farbflecken oder ohne. Hier müsste also sowieso nur der Zeitwert ersetzt werden und wo liegt der bei einem mind. 13 Jahre alten Teppich?

  12. Alter Teppich #12
    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    das ist der billigste Teppich der bei Roller zu finden war
    Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Ich würde versuchen, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden, bspw. eine Zahlung von 30% des Neupreises.

  13. Alter Teppich #13
    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ... Wer kann den vor 7 Jahren ahnen, dass wir einen Vermieterwechsel haben werden?
    Aba echt, nää ... det konnten doch nu wirklich nur solche Spezies ahnen, die ooch vor 5 Jahren schon prophezeit haben, det die Bahn in 2011 ´nen neuen Fahrplan einführt.

  14. Alter Teppich #14
    also 30 % vom neupreis fänd ich jetzt ziemlich übertrieben, da er seit 98 drin liegt.
    was mag der reguläre restwert nach 13 jahren sein?
    hab grad gesehen, der m² kostet 3 € von diesem teppich...nach 13 jahren ist der doch nicht mehr anrechenbar oder was?


    die beleidigung vom vorherigen beitrag finde ich übrigens noch immer daneben.

  15. Alter Teppich #15
    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    also 30 % vom neupreis fänd ich jetzt ziemlich übertrieben, da er seit 98 drin liegt.
    was mag der reguläre restwert nach 13 jahren sein?
    hab grad gesehen, der m² kostet 3 € von diesem teppich...nach 13 jahren ist der doch nicht mehr anrechenbar oder was?
    Ich glaube, daß das von hier aus sicherlich niemand beurteilen kann - es kommt auch´n bissel darauf an, wie der Teppich ansonsten aussieht (... und damit meine ich jetzt nicht Farbe oder Muster). Die Diskussion darüber solltest Du vlt. besser mit der Vermieterin führen.


    Zitat Zitat von Nidi Beitrag anzeigen
    ... die beleidigung vom vorherigen beitrag finde ich übrigens noch immer daneben.
    Geschenkt ... wenn Du Dich von der Metapher angegriffen fühlst, zeigt mir das doch, daß Dir die Möglichkeit eines Vermieterwechsels durchaus bekannt ist.

  16. Alter Teppich #16

    Teppich, armer Kerl,was hamm'se mit Dir gemacht

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Aba echt, nää ... det konnten doch nu wirklich nur solche Spezies ahnen, die ooch vor 5 Jahren schon prophezeit haben, det die Bahn in 2011 ´nen neuen Fahrplan einführt.
    Hei, papabär! Wie bekomm ich nu von meinem Leptop die vollgeprustete ..uerei wieder weg? Während dem lesen Deines Kommentar's trank ich gerade Bionada und die wollte dann wieder raus -.
    Zu Nidi,
    wenn Du vor Einzug keine Bilder von der Wohnung gemacht hast, was man als Mieter immer machen sollte, haste Pech gehabt. Als Mieter m i e t e ich Eigentum, es ist Fürsorgepflicht vorgegeben !! Welche Spuren haben denn die Laminatverlegung hinterlassen. Fakt bleibt, es handelt sich nicht um normale Abnutzung!
    Hat der neue Besitzer keine Besichtigung vor Kauf genacht? Spätestens DANN hätte
    ich auf die Abmachung hingewiesen.
    Nun ja, ich als Vermieter würde ....

  17. Alter Teppich #17
    Zitat Zitat von pompfe Beitrag anzeigen
    hei, papabär! Wie bekomm ich nu von meinem leptop die vollgeprustete ..uerei wieder weg? Während dem lesen deines kommentar's trank ich gerade bionada und die wollte dann wieder raus -.
    Zu nidi,
    wenn du vor einzug keine bilder von der wohnung gemacht hast, was man als mieter immer machen sollte, haste pech gehabt. Als mieter m i e t e ich eigentum, es ist fürsorgepflicht vorgegeben !! Welche spuren haben denn die laminatverlegung hinterlassen. Fakt bleibt, es handelt sich nicht um normale abnutzung!
    Hat der neue besitzer keine besichtigung vor kauf genacht? Spätestens dann hätte
    ich auf die abmachung hingewiesen.
    Nun ja, ich als vermieter würde ....
    ............... Ja??? :-))

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