Mängel nach Wohnungsübergabe

Diskutiere Mängel nach Wohnungsübergabe im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Nachdem der Mieter ausgezogen ist haben wir die von ihm eingebaute Einbauküche demontiert und festgestellt, dass hintger der von ihm angebrachten Wandverkleidung die Fensterbrettkanten abgesägt ...


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  1. Mängel nach Wohnungsübergabe #1

    Mängel nach Wohnungsübergabe

    Nachdem der Mieter ausgezogen ist haben wir die von ihm eingebaute Einbauküche demontiert und festgestellt, dass hintger der von ihm angebrachten Wandverkleidung die Fensterbrettkanten abgesägt hat. Weiterhin hat er beim Verlegen des Durchlauferhitzers und der dabei notwendigen Neuverlegung von Wasserrohren und Elektrikleisten vergessen die Erdung in der Wohnungselektrik wieder herzustellen. Die gesamte Elektrik der Wohnung war nicht mehr geerdet. Das haben wir erste nach Auszug festgestellt und nun beheben lassen. Schwierig ist jedoch hierfür den Beweis anzutreten. Die Vorbesitzer der Wohnung haben dem Mieter das Recht eingeräumt die Küche umzubauen. Aber wie soll ich beweisen, dass die Fensterbretter vorher noch komplett und die Erdung noch vorhanden waren? Wie wird vor Gericht entscheiden, denn der Mieter geht meiner Erfahrung nach sofort zum Anwalt, wenn ich die Kosten von der Kaution einbehalte? Als Besitzer eines kleinen Miethauses ohne juristischen Hintergrund möchte ich vorab klären ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Was passiert denn wenn der Mieter die Angelegenheit gerichtlich klären lässt. Welche Chancen habe ich da real?

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  2. Mängel nach Wohnungsübergabe #2
    Moin,

    vielleicht solltest Du Dir zuerst Gedanken machen, wie viel Stress Dir die Sache wert ist.
    Wenn Du eh nicht beweisen kannst, wie der Zustand der Wohnung vor dem Einzug des Mieters war, möchte ich mal einen Erfolg vor Gericht anzweifeln.
    Oder ist der Voreigentümer bereit, vor Gericht auszusagen?
    Wieviel haben die Nacharbeiten gekostet?

    Gruß
    Tali

  3. Mängel nach Wohnungsübergabe #3
    Ich habe einen Nachweis, dass der Mieter die Umbauarbeiten in der Küche vorgenommen hat. Doch wer überprüft denn bei der Neuvermietung ob die Erdungsleitung vorhanden ist? Es gibt auch noch andere Mängel in der
    Wohnung, die der Mieter trotz Fristsetzung nicht behoben hat, so dass einige hundert Euro zusammen kommen. Ist es sinnvoll die Kosten einzubehalten und eine Klage des Mieters abzuwarten? Welche Kosten kämen dann auf mich zu?

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