Frage zur Wohnungsrückgabe

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  1. Frage zur Wohnungsrückgabe #1

    Frage zur Wohnungsrückgabe

    Hallo!!

    heute findet die Wohnungsübergabe an unseren Vermieter statt.
    Unser bestehender Mietvertrag soll per Aufhebungsvertrag aufgehoben werden.

    Ich habe bedenken, dass der Vermieter die Kaution (3 MM in bar) zunächst nicht rausrücken wird.
    Stimmt das mit dem "Rückbehaltungsrecht" von 6 Monaten?

    Muss ich in diesem Fall trotzdem die Haustür und Wohnungsschlüssel an den Vermieter zurückgeben oder kann ich sie behalten bis er mir die Kaution zurückzahlt?

    Habe ich sonst noch irgendwelche "Druckmittel", um meine Kaution sofort zurück zu bekommen?
    Oder muss ich das so hinnehmen?


    Gruß
    Heinz

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  2. Frage zur Wohnungsrückgabe #2
    Zitat Zitat von fradra Beitrag anzeigen
    Hallo!!

    heute findet die Wohnungsübergabe an unseren Vermieter statt.
    Unser bestehender Mietvertrag soll per Aufhebungsvertrag aufgehoben werden.

    Ich habe bedenken, dass der Vermieter die Kaution (3 MM in bar) zunächst nicht rausrücken wird.
    Stimmt das mit dem "Rückbehaltungsrecht" von 6 Monaten?

    Muss ich in diesem Fall trotzdem die Haustür und Wohnungsschlüssel an den Vermieter zurückgeben oder kann ich sie behalten bis er mir die Kaution zurückzahlt?

    Habe ich sonst noch irgendwelche "Druckmittel", um meine Kaution sofort zurück zu bekommen?
    Oder muss ich das so hinnehmen?
    Zunächst einmal... es gibt kein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters für 6 Monate. Es könne unter Umständen auch ca. 2 Jahre werden.
    Eine Kaution ist - soweit sollte es selbst für einem Mieter nachvollziehbar sein - eine Sicherheitsleistung des Mieters für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis. Wenn man bereit ist, dies zur Kenntnis zu nehmen und die naheliegenden Schlussfolgerungen zu ziehen, beantworten sich die weiteren Frage fast von selbst. Bis zur Abwicklung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis kann die Rückzahlung der Kaution nicht - oder zumindest nicht in vollem Umfang - fällig werden.
    Das bedeutet zwingend, dass vor einer Rückgabe der Mietsache eine Kaution niemals fällig werden kann. Im übrigen hat eine Verweigerung der Rückgabe durch den Mieter zwangläufig zur Folge, dass der Mieter eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Die Verweigerung der Rückgabe dürfte also so ziemlich die allerdümmste aller vorstellbaren Ideen sein.

    Selbstverständlich steht noch nicht mal einem Mieter ein Druckmittel zu, mit dem nicht bestehende Ansprüche durchgesetzt werden könnten.

  3. Frage zur Wohnungsrückgabe #3
    OK, also wenn der Vermieter mir nachher die Kaution nicht zurückzahlt, kann ich im Grunde nix machen und muss abwarten bis er die endgültige Abrechnung gemacht hat und mir diese übergibt und mir meine Kaution (oder ein Teil davon) zurück überweist.

    Richtig?

    Nochwas.
    Den Mietaufhebungsvertrag werde ich ja unterschreiben.

    Der Vermieter hat bereits mitgeteilt, dass er ein Übergabeprotokoll machen will, wo alle Mängel aufgelistet werden und
    mir ein Datum gesetzt wird, bis wann ich diese Mängel beseitigen muss.

    Was ist nun, wenn ich mit den Mängeln nicht einverstanden bin die auf dem Protokoll stehen?

    Kann ich eine Unterschrift auf dem Protokoll verweigern?
    Hat das irgendwelche rechtlichen Auswirkungen?
    Hat das Protokoll in jedem Fall Gültigkeit? oder nur wenn beide Parteien es unterschreiben und dadurch akzeptieren?

    Darf ich mir zur Wohnungsrückgabe "Verstärkung" (Zeugen) mitbringen oder kannd as der Vermieter ablehnen?

  4. Frage zur Wohnungsrückgabe #4
    Hallo fradra,

    dein Vermieter kann noch nicht wissen, wie viel Strom, Wasser, Heizenergie du in den letzten Tagen vor der Rückgabe verbraucht hast. Später, wenn alle Zählerstände und vor allem alle Kosten (Rechnungen etc.) vorliegen, kann der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen.

    Bei mir ist es z.B. so, daß der Wasserversorger immer im Februar die Wasserrechnung fürs vorherige Jahr schickt. Wenn also mein Mieter Ende diesen Monats (Ende Januar 2012) ausziehen würde, könnte ich ohne Zwischenabrechnung frühestens im Februar 2013 - also über ein Jahr nach Mietvertragsende - abrechnen.

    Eventuell stellt sich dann heraus, daß mehrere 100 Euro nachzuzahlen sind. Das ist natürlich ein Risiko für den Vermieter, da der Ex-Mieter in der zwischenzeit unbekannt verzogen sein könnte etc. pp.
    Darum ist es vollkommen üblich und in meinen Augen auch okay, daß der Vermieter die Kaution so lange "behalten" darf, wie er noch Ansprüche gegenüber dem (Ex-)Mieter hat.

    ---

    Kann ich eine Unterschrift auf dem Protokoll verweigern?
    Klar. Niemand kann dich zwingen, irgendetwas zu unterschreiben.
    Dennoch sollte man möglichst versuchen, sich mit dem Vermieter irgendwie (auf den kleinsten gemeinsamen Nenner?) zu einigen, alles andere machts nur noch komplizierter. Daß das auch vom Vermieter abhängt, ist klar.

    Darf ich mir zur Wohnungsrückgabe "Verstärkung" (Zeugen) mitbringen
    Klar darfst du. Ich als Vermieter würde aber sofort ein schlechtes Bauchgefühl bekommen, wenn zur Übergabe die komplette Fußball-Elf des Mieters erscheint und (wahrscheinlich unbewusst) überall misstrauisch sein und den Haken suchen.
    M.E. ist der Freund/Freundin/Mann/Frau/Mama/Papa als Verstärkung okay, solange es nicht zu viele werden - m.E. ist bei max. 3 Personen (einschließlich dir) diese Grenze (für mich!) erreicht. Aber wenn man die Übergabe direkt nach dem Umzug macht und die Möbelpacker gerade fertig sind und noch eine rauchen, sind die halt da. Die würde ich dann nicht rausbitten.

    Gruß,
    Christian

  5. Frage zur Wohnungsrückgabe #5
    Danke!!
    was wäre denn, wenn wir uns beim Übergabeprotokoll nicht einigen und ich nicht unterschreibe?

    Wenn der Vermieter mir reinschreibt, bis dann und dann habe ich die festgestellten Mängle zu beseitigen, und ich dieses nicht unterschreibe.

    Hat das Protokoll dann trotzdem Gültigkeit?

    Kann der Vermieter mir die evtl. anfallenden Kosten zur Mängelbeseitigung dann von der Kaution abziehen?

  6. Frage zur Wohnungsrückgabe #6
    Niemand zwingt Dich, etwas zu unterschreiben.
    Allerdings hätte es der Vermieter dann schwer, nachträglich noch Mängel geltend zu machen.

    Wenn Du die Mängel, die Du verursacht hast, nicht beseitigst, dann kann der Vermieter Dir dies von der Kaution abziehen. Dafür ist die Kaution ja auch u.a. da.

  7. Frage zur Wohnungsrückgabe #7
    OK, also wenn der Vermieter das Protokoll in meiner Anwesenheit ausfüllt, und Mängel feststellt, die ich offensichtlich verursacht habe, dann kann er mir die von meiner Kaution abziehen, auch wenn ich ich das Protokoll nicht unterschrieben habe?
    Das wäre dann rechtens?

    Nur bei nachträglich festgestellten Mängeln könnte er mich nicht mehr haftend machen.

    Habe ich das so richtig verstanden?

  8. Frage zur Wohnungsrückgabe #8
    Zitat Zitat von fradra Beitrag anzeigen
    OK, also wenn der Vermieter das Protokoll in meiner Anwesenheit ausfüllt, und Mängel feststellt, die ich offensichtlich verursacht habe, dann kann er mir die von meiner Kaution abziehen, auch wenn ich ich das Protokoll nicht unterschrieben habe?
    Das wäre dann rechtens?

    Nur bei nachträglich festgestellten Mängeln könnte er mich nicht mehr haftend machen.

    Habe ich das so richtig verstanden?
    nein, denn der vermieter kann den mieter haftbar machen, für mängel, die der mieter verursacht hat. wann er diese feststellt, ist erst einmal ohne belang. ein protokoll soll beiden parteien dazu dienen, rechtssicherheit darüber zu erlangen, in welchem zustand sich die mietsache bei der rückgabe befindet. weder ist ein eingetragener mangel automatisch durch den mieter verschuldet noch bedeutet es, das einnicht eingetragener mangel nicht dennoch vorliegt (und übersehn wurde).

    eine unterschrift unter ein protokoll bedeutet, das beide parteien das eingetragene gesehen haben. ob die unterschrift auch gleich ein anerkenntnis von verursachung ist, hängt auch von der formulierung ab.

  9. Frage zur Wohnungsrückgabe #9
    Auf dem Protokoll von Haus und Grund das ich kenne, steht:

    "Folgende Mängel werden auf Kosten des Mieters beseitigt:"

    und

    "Die Beseitigung soll bis zum ..... erfolgen."

    Wenn ich das unterschreibe, verpflichte ich mich doch für alles auzukommen.

    Und wenn ich nicht unterschreibe kann mir der Vermieter den Schaden von der Kaution abziehen.
    Also egal wierum, zahlen muss ich sowieso.

  10. Frage zur Wohnungsrückgabe #10
    Dann streich doch den Satz "Folgende Mängel werden auf Kosten des Mieters beseitigt:" durch und schreibe per Hand drunter "Folgende Dinge wurden festgestellt:".

    Nur, weil irgendwer irgendwas aufschreibt, ist das nicht direkt der Weisheit letzter Schluss oder gar "gültig". Ich kann dir ohne mit der Wimper zu zucken jetzt direkt auf einem leeren DIN A 4-Blatt folgenden Text aufschreiben: "Die Bundeskanzlerin ist doof. Frada hat in der von ihr gemieteten Wohnung eine Macke in die Wohnzimmertür gemacht. 1+1 ist 3."
    Was davon ist nun (mit oder ohne Unterschrift) gültig, wer verpflichtet sich wuzu und wer muss zahlen? ;-)

  11. Frage zur Wohnungsrückgabe #11
    OK, danke!!

  12. Frage zur Wohnungsrückgabe #12
    Noch ein Gedanke:

    Der Vermieter kann dir von der Kaution abziehen, was ihm gerade in den Sinn kommt, und sei es die letzte Monatsrate für sein Auto oder die letzte Puffrechnung ;-)

    Ob das Rechtens ist, das ist hier die entscheidende Frage.

    Wenn du unterschreibst, daß du die Macke in die Tür gehauen hast, wird ein Richter eher sagen, daß das schon so okay ist, wenn die Kosten für die Mackenbeseitigung von der Kaution abgezogen werden.
    Wenn du unterschreibst, daß da eine Macke in der Tür ist (aber nicht woher und von wem verursacht), ist das erst mal kein Anzeichen dafür, daß der Abzug von der Kaution rechtens ist

  13. Frage zur Wohnungsrückgabe #13
    Guten Morgen,

    es ist vollbracht. Ich habe einen Mietaufhebungsvertrag zum 31.01. unterschrieben.
    Heute treffe ich mich nochmal mit meinem Vermieter und bekomme eine Kopie des unterschriebenen Aufhebungsbvertrages.

    Frage an Euch:

    Der Mietaufhebungsvertrag endet zum 31.01.. Soll ich denn solange noch die Schlüssel behalten oder soll ich sie heute schon zurückgeben? Die Wohnung ist leer und es besteht für mich keine Notwendigkeit mehr die Schlüssel zu behalten.
    Allerdings hätte ich gerne noch die Kontrolle, nicht das mein Vermieter jetzt bis zum 31.1. die Heizungen voll aufdreht und das Wasser laufen lässt un dich das mit meinen Umlagen (nach) zahlen muss.
    Was meint Ihr?

    Heinz

  14. Frage zur Wohnungsrückgabe #14
    Ich halte es für paranoid zu glauben, daß der Vermieter nichts besseres zu tun hätte, als irgendwelche Kosten zu verursachen um sie Dir aufzudrücken.

    Aber egal wann Du die Wohnungsübergabe nun machst ... natürlich sollte ein Protokoll mit den Zählerständen (auch Heizkostenverteiler) angefertigt werden.

    Wenn sich die Zählerstände nach der Wohnungsabnahme dann noch verändern, geht das zu Lasten des Folgenutzers (Nachmieter/bei Leerstand Vermieter).

  15. Frage zur Wohnungsrückgabe #15
    Gute Idee, dann schreib eich mir alle Zählerstände auf (Heizung ,Wasser und Strom) und lass mir das von meinem Vermieter quittieren.

    Danke!!

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