Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht

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  1. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #1
    Kolia

    Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht

    Einer meiner Mieter hat in seinem Mietvertrag stehen, dass bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind. Er ist jedoch der Meinung, dass diese Klausel nichtig sei, er sei schließlich Anfang 70 und das sei nicht mehr zumutbar. Der Mietvertrag ist jetzt knapp 10 Jahre alt.
    Ist die Klausel in der Tat auf Grund des Alters nichtig?

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  2. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #2
    Zitat Zitat von Kolia Beitrag anzeigen
    Ist die Klausel in der Tat auf Grund des Alters nichtig?
    Nein, sondern völlig unabhängig davon...

  3. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #3
    @ RMHV:
    Kann man das so pauschal sagen?

    M.E. müsste man evtl. erst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Ist doch möglich, dass dort zwischen den Mietparteien vereinbart wurde, dass die Wohnung ohne Tapeten vermietet wird und so auch wieder zu übergeben ist.
    Wäre das als Individualvereinbarung per se nichtig?

  4. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #4
    Kolia
    Hinzu kommt jetzt auch noch, dass ich erfahren habe, dass im Badezimmer Halterungen zum Einstieg in die Badewanne und Haltegriffe für das WC (Der Mann ist gehbehindert) montiert wurden. Dies geschah ohne Absprache. Er hat dabei durch die Fliesen gebohrt, dass normale WC ist ebenfalls abmontiert worden und durch ein behindertengerechtes ersetzt. Auch hier erfolgte keine Absprache. Wie verhält es sich in dem Fall, die Halterungen kann man natürlich wieder abschrauben, allerdings habe ich dann Löcher in den Fliesen an Stellen wo man eigentlich ansonsten nichts hin hängen würde. Sprich dort ist ein Schaden entstanden.

    Und nochmal zu den Tapeten, gibt es einen Link wo ich mir die Rechtssprechung dazu anschauen kann. Die Wohnung wurde mit neuen Tapeten übergeben, im Mietvertrag ist vereinbart, dass bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind. Der Hintergrund liegt darin, dass der Mann Raucher ist und ohnehin neue drauf müssen für einen neuen Mieter, ich aber die Firma die dies übernimmt nicht noch für das entfernen der alten Tapeten bezahlen möchte.

  5. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #5
    Hallo Kolia,

    zu den Tapeten:
    Stell doch mal den Wortlaut der Schönheitsreperaturklauseln hier ein.
    Also Wortwörtlich!
    Dann wird sicher emand sagen können ob die noch Gültigkeit haben.

    zum Badezimer:
    Abgesehen davon, dass der Mieter dich über die Bauliche veränderung hätte informieren müssen, kannst du verlangen das in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.
    Dazu gehört meiner Meinung nach auch, dass die Fliesen in den ursprungszustand zurück versetzt werden.

    VG Syker

  6. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #6
    Zitat Zitat von Kolia Beitrag anzeigen
    Hinzu kommt jetzt auch noch, dass ich erfahren habe, dass im Badezimmer Halterungen zum Einstieg in die Badewanne und Haltegriffe für das WC (Der Mann ist gehbehindert) montiert wurden. Dies geschah ohne Absprache. Er hat dabei durch die Fliesen gebohrt, dass normale WC ist ebenfalls abmontiert worden und durch ein behindertengerechtes ersetzt. Auch hier erfolgte keine Absprache. Wie verhält es sich in dem Fall, die Halterungen kann man natürlich wieder abschrauben, allerdings habe ich dann Löcher in den Fliesen an Stellen wo man eigentlich ansonsten nichts hin hängen würde. Sprich dort ist ein Schaden entstanden.
    So sehr ich Deine Ansicht verstehe, aber ob Du einen Anspruch auf Schadensersatz hast oder nicht wird Dir im Zweifelsfall nur ein Richter sagen.

    Ein paar Beispiele:
    14 Löcher im Bad: Alles noch vertragsgemäß!
    Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Ihr Mieter berechtigt ist, Löcher in Ihre Wände zu bohren - auch im Bad! Selbst wenn er die Fliesen dadurch zwangsläufig beschädigt. Die Grenze ist nach Ansicht der Gerichte das verkehrsübliche Maß. Nur zur Veranschaulichung: Das Amtsgericht Kassel entschied, dass 14 Bohrlöcher durchaus noch im Rahmen liegen und noch keine Sachbeschädigung darstellen (Urteil v. 15.3.1996 451 C 7217/95, WM 1996, S. 757).

    Die typischen Armaturen sollten Sie unbedingt selbst anbringen
    Bewegt sich Ihr Mieter also mit seinen Bohrungen noch im vertragsgemäßem Rahmen, muss er für die Schäden, die er verursacht, keinen Schadenersatz zahlen. Entscheidend ist auch hier jeweils der Einzelfall. Das Bad eines Hamburger Vermieters war mit großer Badewanne, Waschbecken, Toilette und sogar Bidet zwar gut ausgestattet, aber die typischen Armaturen wie z.B. Spiegel, Spiegelkonsole und -lampe fehlten. Ebenso die Handtuchhalter, Vorrichtungen für Zahnputzbecher und die Klorolle. Keine Duschstange, kein Haltegriff für die Badewanne. Deshalb durfte der Mieter munter drauf los bohren (LG Hamburg, Urteil v. 17.5.2001 - 307 S 50/01, WM 2001, S. 359).

    Bei guter Ausstattung zieht Ihr Mieter den Schwarzen Peter
    Dass es auch anders gehen kann, beweist das Urteil des Landgerichts Göttingen. Der Mieter bohrte und schraubte hier, obwohl die gängigen Installationen bereits vorhanden waren. Er kam auf stattliche 21 Löcher. Diesmal hatte das Gericht ein Einsehen und sprach dem Vermieter Schadenersatz zu. Die Höhe belief sich auf eine Neuverfliesung des Bads. Natürlich abzüglich dem Wertausgleich - neu für alt- (LG Göttingen, Urteil v. 21.9.1988 - 5 S 106/88, ZMR 1990, S. 145).


    Und zu der Frage ob er die Tapeten abmachen muss, auch da wäre im Ernstfall ein Gericht zu befragen.
    So gibt es z.B. in Hamburg ein Urteil das eine 80 jährige Mieterin ( Amtsgericht Hamburg-Altona - Az. 318 A C 146/06) nicht mehr den Winterdienst machen muss.
    Ob dann einem Gehbehinderten das Entfernen der Tapeten zugemutet werden kann ......... ????????????

  7. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #7
    In welcher Form wurde diese Vereinbarung in den Mietvertrag aufgenommen?
    Habt Ihr beide das bei Vertragsabschluß so individuell ausgehandelt und vereinbart oder steht das als feste Klausel im Mietvertrag?

    Bei einer festen Klausel bin ich mir sicher, dass die zum Nachteil des Mieters gehen würde und deshalb nichtig wäre.

    Zu den Fliesen für die Haltegriffe:
    Meines Wissens musst Du eine gewisse Anzahl von Löchern im Bad, vor allem für notwendige Dinge wie Haltegriffe bei alten Menschen, dulden.
    Die genaue Anzahl variiert vermutlich von Richter zu Richter, aber die Löcher für die Griffe sind da mit Sicherheit abgedeckt.

    Die Toilette muss der Mieter wieder so installieren, wie er sie übernommen hat.

  8. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #8
    Kolia
    Erstmal danke für eure schnellen Antworten.

    Also zum Wortlaut, wir haben am Ende des Vertrages einen Punkt "Individuelle Vereinbarungen"

    Dort stehen folgende Positionen.

    "Tapeten werden bei Auszug durch den Mieter entfernt. Die Wände müssen grundiert werden.
    Verlegter Teppich darf nicht geklebt werden, bei Auszug ist der Teppich vom Mieter zu entfernen.
    Selbsteingebrachte Wertverbesserungen geben kein Anrecht auf Entschädigung."

    Das ist alles was in dem Vertrag unter "Individuelle Vereinbarungen" steht.

    Zum Badezimmer. Dort sind alle Halterungen vorhanden die man so benötigt, nur halt nicht für jemanden der gehbehindert ist.

    Das der Herr gehbehindert ist und die Tapten nicht selbst von der Wand holt leuchtet mir auch ein, mir geht es eher darum wie selbstverständlich er das darstellt, als müsse er nichts machen und mich nicht informieren wenn er im Bad einfach irgendwelche Halterungen anbringt und das WC austauscht. Sein Sohn wohnt zwei Häuser weiter, der könnte sicherlich die Tapeten entfernen.

  9. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #9
    Also ich weiß ja nicht, wie die Marktlage bei Euch so ist ... aber bei uns stellt eine behindertengerechte Toilette eine Wertsteigerung dar. Sollte die Wohnung dann sogar noch barrierefrei sein, ist das m. E. doch das Beste, was einem Vermieter passieren kann.

    Ich würde hier garnichts machen, sondern die behindertengerechte Toilette (mit entsprechend erhöhter NKM) eher noch in meine nächste Annonce aufnehmen.

  10. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #10
    Die Formulierung "... bei Auszug ..." würde ich - als Nichtjurist - aber schon als starre Frist auslegen ... und starre Fristenregelungen mag der BGH irgendwie nicht.

  11. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #11
    Kola
    Die Wohnung ist im zweiten OG, der Mieter zieht auch nur aus weil er es mit den Treppen jetzt immer schwerer hat. Von einer Wertsteigerung ist daher eher nicht zu sprechen, mal davon ab, dass die Wohnung nicht einmal zentral in einer Stadt liegt sondern etwas außerhalb. Ich denke daher nicht das entsprechende Interessenten Wert auf ein behindertengerechtes Bad legen.

  12. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #12
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Die Formulierung "... bei Auszug ..." würde ich - als Nichtjurist - aber schon als starre Frist auslegen ... und starre Fristenregelungen mag der BGH irgendwie nicht.
    Aber die starren Fristen sind m.E. bei Renovierungen wie streichen etc. nichtig, da ja vom Mieter verlangt wird, etwas zu tun, egal ob ein Unterschied vorher/nachher sichtbar ist oder nicht.
    Das Entfernen von Tapeten unter Individualvereinbarungen sehe ich da nicht drunter.

  13. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #13
    Hallo zusammen

    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Aber die starren Fristen sind m.E. bei Renovierungen wie streichen etc. nichtig, da ja vom Mieter verlangt wird, etwas zu tun, egal ob ein Unterschied vorher/nachher sichtbar ist oder nicht.
    Das Entfernen von Tapeten unter Individualvereinbarungen sehe ich da nicht drunter.
    Ich persönlich sehe das genauso, zumal der Mietvertrag ja schon seit 10 Jahren besteht.
    Ob ein Gericht das auch so sieht ist natürlich eine andere Sache.

    ich befürchte nur das es zugunsten des Mieters ausgehen würde.
    Die individuelle Vereinbahrung macht ja keinen Unterschied ob der Mietvertrag nun 1 oder 10 Jahre bestand.

    VG Syker

  14. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #14
    Das bloße Entfernen einer Tapete gehört in meinen Augen ebenso zu den Schönheitsreparaturen wie das Streichen einer Wand. Daß man den Begriff Schönheit aus ästhetischer Sicht nun nicht unbedingt mit einer kahlen (Beton-)Wand in Verbindung bringen möchte, tut hierbei m. E. nichts zur Sache.

    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Das Entfernen von Tapeten unter Individualvereinbarungen sehe ich da nicht drunter.
    Nur weil eine Klausel unter der Überschrift "Individuelle Vereinbarungen" steht, wird aus ihr noch lange keine Individualvereinbarung. Hier kommt es u.U. sogar darauf an, ob diese Vereinbarung maschinen- oder handschriftlich abgefasst wurde.

    Eine abschließende Klärung hierzu kann aber wahrscheinlich nur durch eine individuelle richterliche Entscheidung erfolgen.

  15. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #15
    Zitat Zitat von Papabär
    Nur weil eine Klausel unter der Überschrift "Individuelle Vereinbarungen" steht, wird aus ihr noch lange keine Individualvereinbarung. Hier kommt es u.U. sogar darauf an, ob diese Vereinbarung maschinen- oder handschriftlich abgefasst wurde.
    Also wirklich Papabär

    bei einer Individualvereinbarung kommt es nicht darauf an, ob was mit der Hand oder per Machine geschrieben worden ist. Wo hast du das den bitte her ?

    Bei einer Individualvereinbarung kommt es darauf an, das es Ausgehandelt worden ist bzw das es Verhandelbar war bzw gewesen wäre !!!

    @ Kolia

    viele Mietparteien hat das Haus bzw in wievielen steht dieser Satz genau gleich drinnen ? Hintergrund: Wenn das zB 30 haargenau so verwendet wird, dann ist das nicht Individuell und somit ungültig (falls der Mieter darauf kommt und das ggf Belegen kann)
    Zitat Zitat von Papabär
    Die Formulierung "... bei Auszug ..." würde ich - als Nichtjurist - aber schon als starre Frist auslegen ... und starre Fristenregelungen mag der BGH irgendwie nicht.
    Das mit den starren Fristen bezieht sich aber auf die Schönheitsreparaturen und nicht auf indiviuelle Vereinbarungen !!! Ungültig sind nur gewisse Klauseln bei den Schönheitsreparaturen. Und wie üblich, wenn ein Satz ungültig ist, dann ist der ganze §§ ungültig. Deswegen die steht im jeden Mietvertrag am Ende die salvatorische Klausel, denn ansonsten wäre der ganze Mietvertrag nichtig und so nur der ganze §§ !
    Zitat Zitat von BarneyGumble2
    Meines Wissens musst Du eine gewisse Anzahl von Löchern im Bad, vor allem für notwendige Dinge wie Haltegriffe bei alten Menschen, dulden.
    Wenn nichts extra Vereinbart worden ist, dann ist es genau so.

  16. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #16
    Bei einer Individualvereinbarung kommt es darauf an, das es Ausgehandelt worden ist bzw das es Verhandelbar war bzw gewesen wäre !!!
    Stimmt. Aus der reinen Tatsache, ob etwas hand- oder maschinengeschrieben ist, kann man diesbezüglich aber das Indiz ableiten, ob die Vereinbarung ausgehandelt sein KÖNNTE.

    Anders formuliert:
    Wenn etwas handschriftlich am Ende des ansonsten maschinengeschriebenen Vertrag ergänzt wurde, ist das ein Indiz dafür, daß das ausgehandelt wurde - Indiz, nicht Beweis.

    Gruß,
    Christian

  17. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #17
    Kolia
    Das mit den Tapeten ist mit 50 Prozent der Mieter (12FH) vereinbart worden. Vor 15 Jahren hatten wir das noch nicht in die Verträge geschrieben, dass kam erst später und ist auch eine Bedingung um überhaupt die Wohnung mieten zu können. Wir übernehmen grundsätzlich vor Einzug die Renovierungskosten wie neue Tapeten etc. Dafür sollen die dann vom Mieter beim Auszug entfernt werden. Anfang kommender Woche haben wir die Wohnungsübergabe, ich werde es als Mangel aufnehmen und dann wohl oder übel über einen Anwalt laufen lassen müssen.

  18. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #18
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... bei einer Individualvereinbarung kommt es nicht darauf an, ob was mit der Hand oder per Machine geschrieben worden ist. Wo hast du das den bitte her ?

    Bei einer Individualvereinbarung kommt es darauf an, das es Ausgehandelt worden ist bzw das es Verhandelbar war bzw gewesen wäre !!!
    Ist ja grundsätzlich korrekt ... hier geht´s aber auch darum, genau das vor Gericht zu belegen. Und laut unserem Anwalt wird bei handschriftliche Vereinbarungen (so sie denn nicht bei mehreren Mietern identisch sind) der individuelle Charakter regelmäßig angenommen. Im übrigen schrieb ich
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    ... kommt es u.U. sogar ...
    ... auch weil nach meinem letzten Kenntnisstand noch einige Entscheidungen zu diesem Thema ausstehen sollen.



    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    Das mit den starren Fristen bezieht sich aber auf die Schönheitsreparaturen und nicht auf indiviuelle Vereinbarungen !!! Ungültig sind nur gewisse Klauseln bei den Schönheitsreparaturen. Und wie üblich, wenn ein Satz ungültig ist, dann ist der ganze §§ ungültig.
    Ich hab´ nix anderes behauptet.


    @Pharao: Übrigens ... hier gib´s den "Bearbeiten-Button" serienmäßig - leider habe ich mich DARAN viel zu schnell gewöhnt

  19. Mieter entfernt Tapeten bei Auszug nicht #19
    Zitat Zitat von Christian
    Indiz, nicht Beweis.
    Zitat Zitat von Papabär
    Ist ja grundsätzlich korrekt ... hier geht´s aber auch darum, genau das vor Gericht zu belegen
    Hi,

    wie ein Richter das ggf im Verfahren sieht, das wird wohl keiner von uns vorab sicher sagen können (auch kein Anwalt, gerade wenn es nicht ganz eindeutig ist). Vor Gericht ist alles möglich.

    Trotzdem zählt für mich eher erstmal der handfeste Beweis als ein Indiz. Außerdem habe ich mir extra einen PC genau deswegen zugelegt, damit ich nicht mehr alles per Handschreiben muss

    Wenn ich also darlegen kann, das ich vor Ort was ausdrucken kann oder vorab mit dem potenziellen Mieter a`la e-Mail darüber gesprochen haben, dann ist das auch ein Indiz.

    •   



       


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