HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug

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  1. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #1

    HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug

    Hallo Zusammen,
    ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen. :-(
    Meine Doppelhaushälfte wurde jetzt 10 Jahre lang von einer Familie bewohnt.
    Nun ziehen Sie, (wg. Trennung) zum 31.01.2012 aus. Wir haben uns letzte Woche vorab schon einmal im Haus getroffen um kurz zu sprechen und um das Haus zu besichtigen. Fazit: Katastrophe!
    ER, arbeitete von zuhause aus, sein Büro hatte er im Keller. (starker Kettenraucher) Ich hatte ja keine Ahnung das man durch Rauchen bzw. das Nikotin, Wände, Decke, Fensterrahmen, Heizkörper so verändern kann!? Was einst weiß war ist GELB. Dunkles gelb. Es stinkt im ganzen Haus! Das Haus ist in so einem schlechten ungepflegten Zustand, ebenso der Garten. Ich bin ganz erschrocken. Ich glaube es hat noch niemand in den 10 Jahren überhaupt geputzt. Die Echtholztreppe ist beklebt, ebenso die Türrahmen und Türen (von den Kindern). Die Gummieinlagen an den Fenstern schimmel und es ist einfach nur eklig. Alles ist vermüllt. Ich kann mich nur wiederholen. Fliesen sind gesprungen, auch der Natursteinbelag auf der Terrasse ist an mehreren Stellen zerschlagen. Wie gesagt, das Haus ist einfach in einem schrecklichen Zustand.
    Wg. dem extremen Nikotinbelag haben ich mich bei einem Fachmann erkundigt. Dieser meinte: Da es der "normalen" Nutzung nicht mehr entspricht und man auch durch "überstreichen" die Nikotinbelastung und vorallem den Geruch nicht wegbekommt. Dafür gibt es eine Spezialfarbe, noch besser wäre es in diesem extremen Fall aber, den Putz abzuschlagen und zu erneuern.

    Ich hab der Familie XXX einen Brief geschrieben, in dem ich sie aufgefordert habe, die Renovierung des Nikotin-verfärbten Raumes, von einem Fachmann durchführen zu lassen, sowie den total verschmutzten Teppichboden und die bemalten Tapeten zu entfernen. Ebenso, dass ich erwarte das die Echtholztreppe und die Türen + Türrahmen von den Aufklebern befreit werden.

    Als Antwort erhielt ich 2 Tage später einen Brief in dem folgedes stand:

    1. Sie werden zum 31.01.12 die Wohnung übergeben.
    2. Die Klauseln für Schönheitsreparaturen und zur Endrenovierung sind unwirksam. Für sie liegt deshalb keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen vor. (Haben sie in den ganzen 10 Jahren nicht gemacht)
    3. Ihrer Meinung nach bin ich als Vermieterin dafür zuständig.
    4. Auch für den Kellerraum liegt keine Vereinbarung vor, deswegen werden sie auch nichts gegen das "Nikotinproblem" unternehmen.
    5. Sie werden den Teppich entfernen, aber mehr nicht.

    Das wars.

    Wer kann mir helfen? Ich bin für jeden Beitrag dankbar!

    Viele liebe Grüße!

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  2. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #2
    Hi Charly,

    Zitat Zitat von CharlyX Beitrag anzeigen
    Die Klauseln für Schönheitsreparaturen und zur Endrenovierung sind unwirksam. Für sie liegt deshalb keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen vor. (Haben sie in den ganzen 10 Jahren nicht gemacht)

    Stell bitte mal die Klauseln, wortwörtlich, hier ein.

    Suzi

  3. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #3
    Zitat Zitat von CharlyX Beitrag anzeigen
    Wer kann mir helfen?
    Engagierter Anwalt und Gutachter.

  4. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #4
    Zitat Zitat von CharlyX
    Wg. dem extremen Nikotinbelag haben ich mich bei einem Fachmann erkundigt. Dieser meinte: Da es der "normalen" Nutzung nicht mehr entspricht und man auch durch "überstreichen" die Nikotinbelastung und vorallem den Geruch nicht wegbekommt. Dafür gibt es eine Spezialfarbe, noch besser wäre es in diesem extremen Fall aber, den Putz abzuschlagen und zu erneuern.
    Hi,

    also das halte ich etwas für übertrieben, gerade das mit dem Putz abschlagen ..... und ich hab schon echt einige stinkende Wohnungen gesehen bzw gerochen.

    Natürlich sitzt der "leckere" Duft an der Wand, aber ein neuer Anstrich bewirkt da viel, gerade wenn der Mieter nicht mehr dinnen wohnt. Falls es Tapetten gibt, ggf diese auch entfernen. Allerdings sitzt der "leckere" Duft auch im Teppich (falls vorhanden), ect. Aber auch hier hilft ggf. eine Reinigung, wenn`s nur um den Duft geht.
    Die Klauseln für Schönheitsreparaturen und zur Endrenovierung sind unwirksam. Für sie liegt deshalb keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen vor
    Es gab Änderungen, sodass einiges unwirksam geworden ist. Hier musst du wirklich Wort für Wort mal abpinseln und posten.

    Schade das du das anscheinend nicht mitbekommen hast als Hausbesitzer, denn ggf hättest du die Miete erhöhen dürfen, wenn eine Renovierungsklausel hier ungültig ist. Natürlich nicht in`s unermessliche, aber einige Eurönchen im gesammten wäre möglich gewesen.
    Ihrer Meinung nach bin ich als Vermieterin dafür zuständig.
    Ich denke mal, das sich das hier auf die normale Abnutzung bezieht. Jetzt wäre halt fraglich, ist das noch eine normale Abnutzung oder nicht mehr ? Das kann dir aber keiner von uns sagen, nur auf Grund deiner Beschreibung.
    Auch für den Kellerraum liegt keine Vereinbarung vor, deswegen werden sie auch nichts gegen das "Nikotinproblem" unternehmen.
    Wenn also hier nichts zugunsten des Mieter vereinbart worden ist, dann gehört der Kellerraum natürlich dazu, genauso wie Garten, ect. Bei einem Haus hat der Mieter wesendlich mehr Verpflichtungen als in einer Mietswohnung.
    Wer kann mir helfen?
    Ich sag sowas ja immer ungern, aber anwaltliche Hilfe wäre im Streitfall angebracht. Wenn du in einem Vermieterverein bist, dort gib`s auch Hilfe.

  5. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #5
    Hallo und danke für eure Antworten.

    @ Pharao: Ich weiss das es sich übertrieben anhört, aber könntest das "Raucherzimmer" selbst sehen, würdest du mir zustimmen. Ich hätte nie für möglich gehalten das sich ein Zimmer so derart verfärben kann. Deshalb habe ich das Zimmer von einem Fachmann besichtigen lassen. Wenn ich mich auf dessen Aussage nicht verlassen kann weiss ich auch nicht weiter.

    vorab => aus dem Mietvertrag:
    (Sie haben in all den Jahren überhaupt nichts am Haus gemacht)
    § 8 Erhaltung der Mietsache
    Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehende Fristen fällig werden Schönheitsreparaturen fachgerchet auszuführen (Küchen/Bäder/Duschen/Toiletten: alle 3 Jahre, Wohn/Schlafräume/Dielen/Flure: alle 5 Jahre, übrige Räume/Fenster/Türen/Heizkörper: alle 6 Jahre. Diese Fristen beginnen unabhängig davon, ob die Wohnräume renoviert oder unrenoviert übergeben wurden, ab Beginn des Mietverhältnisses zu laufen.

    § 13 Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Bei Mietende hat der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen und die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
    Eine nach Ablauf der in §8 genannten Fristen entstandene, aber nicht erfüllte Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen hat der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

    2. Insbesondere hat der Mieter bei seinem Auszug die Räume zu reinigen, die vom ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch die Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie Wand- oder Deckenputz zu beheben.

    3. Der Mieter hat die erforderlichen Arbeiten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durchzuführen. Gerät er mit diesen in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung die Arbeiten auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.
    Der Mieter ist berechtigt, die Zahlungen der Abnutzungsentschädigung durch fachgerechte Vornahme der Arbeiten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses abzuwenden.

    4. Bei einer durch den Mieter veranlassten Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Kosten einer erforderlichen Zwischenablesung von Verbrauchszählern zu tragen.


    § 18 Sonstige Vereinbarungen

    1. Die Meter tragen bezüglich der Ölheizungsanlage alleine Verantwortung in Hinblick auf die Beschaffung des Heizöls (Bezahlung) und geben die Kindendienstbestellung zur regelmäßigen Wartung auf.

    2. Die Gartenpflege übernehmen die Mieter, insbesondere regelmäßiges Mähen und Giessen des Rasens im Sommer.

    3. Die regelmäßige Kehr- und Schneeräumpflicht des Gehweges ist durch die Mieter zu erfüllen.

    4. Das gesamte Haus, die Decken und Wände werden frisch gestrichen übergeben und sind bei Auszug abweichend zu § 13 fachmännisch weiß streichen zu lassen.

    5. Stromkosten werden direkt mit dem E-Werk abgerechnet.

    6. Bei Tierhaltung bedarf es der Genehmigung durch die Vermieterin.

    7. Der Reciever der Sat.anlage ist Eigentum der Vermieterin. Eine zusätzliche Sat.anlage kann auf Kosten der Mieter montiert werden. Alle Arbeiten sind fachmännisch erledigen zu lassen.

    8. Alle vom Vormieter übernommenen Gegenstände bleiben Eigentum des Mieters.

    9. Für die Anbringung von Tapeten und Teppichböden ist der Mieter verantwortlich.

    10. Der vom Vormieter übernommene Teppichboden muss entfernt werden, falls ihn der Nachmieter nicht übernehmen sollte, ebenso die vorhandenen Tapeten an den Wänden.


    So das war's. Habe jetzt einfach mal alles abgeschrieben, auch wenn vieles "unwichtig" ist.

    VIELEN DANK SCHON MAL!!!

  6. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #6
    Da Ihr starre Fristen bei den Schönheitsreparaturen in Eurem Mietvertrag stehen habt, muss ich leider Euren Mietern recht geben, was die Schönheitsreparaturen angeht.
    Durch diese starren Fristen wird der gesamte § nichtig...

    Davon ausgenommen ist jedoch mit Sicherheit das Bekleben der Treppe mit Aufklebern.
    Die müssen durch die Mieter entfernt werden.

  7. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #7
    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Da Ihr starre Fristen bei den Schönheitsreparaturen in Eurem Mietvertrag stehen habt, muss ich leider Euren Mietern recht geben, was die Schönheitsreparaturen angeht.
    Durch diese starren Fristen wird der gesamte § nichtig...
    Naja, zumindest, was die Fristenregelung anbetrifft.
    Ob der Zustand der Mietsache noch akzeptabel ist oder hier auch schon von Sachbeschädigung die Rede sein kann, das klären dann die Gerichte.
    Gutachter, Rechtsanwälte und Gerichtskassen reiben sich schon jetzt die Hände... *lachenderteufel*

  8. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #8
    Zitat Zitat von CharlyX Beitrag anzeigen
    Ich weiss das es sich übertrieben anhört, aber könntest das "Raucherzimmer" selbst sehen, würdest du mir zustimmen. Ich hätte nie für möglich gehalten das sich ein Zimmer so derart verfärben kann.
    Hi,

    doch ich weis wie extrem das aussieht & richen kann. Auch extrem Raucher hatte ich schon.

    Ich habe mal einen Handwerker gehabt, der hat mir ungelogen 2 Raumduftspraydosen in Rechnung gestellt, weil es bei dem Mieter dermaßen gestunken hat, das er sich geweigert hat hier zu arbeiten. Hier giehn es um eine Verstopfung die Wochenlang nicht gemeldet worden ist und erst auffiel, als das Wasser im Keller von der Decke tropfte. Du glaubst garnicht wie abgestandenes Wasser stinken kann. Erst nach ausgibigen Lüften + die Spraydosen hat er seine Reparatur durchgeführt. Und wahrlich, du bist bei dem gestank fast umgekippt. Unglaublich das da jemand gewohnt hat und wirklich NIE gelüftet hat ...... (ist aber eigentlich eher eine traurige Geschichte mit einer älteren Dame)

    Heute siehe die Wohnung Tipptop aus und riechen tust du garnix mehr vom Vormieter.

    Ansonsten hat der Mieter hier leider Recht, was die Schönheitsreparaturen angeht, denn diese dürften ungültig sein.

  9. HILFE! Ärger mit Mieter - Auszug #9
    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Da Ihr starre Fristen bei den Schönheitsreparaturen in Eurem Mietvertrag stehen habt, muss ich leider Euren Mietern recht geben, was die Schönheitsreparaturen angeht.
    Durch diese starren Fristen wird der gesamte § nichtig...

    Davon ausgenommen ist jedoch mit Sicherheit das Bekleben der Treppe mit Aufklebern.
    Die müssen durch die Mieter entfernt werden.
    Das sehe ich genauso.

    Meiner Meinung nach ist das bekleben der von Treppe, Tür und Zarge keine bestimmungesgemäße Verwendung und somit vom Mieter zu entfehrnen.

    Bezüglich der Tapeten könnte man eventuell dies zur Hilfe nehmen:

    Zitat Zitat von CharlyX Beitrag anzeigen
    ...
    § 18 Sonstige Vereinbarungen
    ...
    10. Der vom Vormieter übernommene Teppichboden muss entfernt werden, falls ihn der Nachmieter nicht übernehmen sollte, ebenso die vorhandenen Tapeten an den Wänden.
    ...
    Sollte diese Klausel gültig sein. (ich persönlich meine: JA)
    Das die Nikotinbelastung so groß sein kann, dass der Putz ab muss bezweifel ich allerdings stark.

    VG Syker

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