Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher

Diskutiere Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Moin! Unser Mieter zieht aus, die Übergabe steht an. Der Monat ist zu Ende, morgen, eine Stunde vor Übergabe, will er nochmal saubermachen. Folgende Probleme ...


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  1. Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher #1

    Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher

    Moin!

    Unser Mieter zieht aus, die Übergabe steht an. Der Monat ist zu Ende, morgen, eine Stunde vor Übergabe, will er nochmal saubermachen.
    Folgende Probleme habe ich festgestellt:
    -nicht alle Dübellöcher verschlossen (bestimmt 15 Stück oder mehr offen gelassen)
    -einige wenige Haken und Nägel in der Wand
    -beim weißstreichen des Flures die weiße Holzdecke (anders weiß) sowie weiße Türzarge und Schalter/Steckdosen mitangepinselt, Farbreste auf den Fliesen
    - Dachfenster gammeln durch nicht ordnungsgemäße Lüftung (Holzrahmen, 3 Stück). Hier haben wir uns vorher schon mündlich auf einen Betrag von 60 Euronen geienigt, dafür schleif und streich ich die selber, hoffe, das reicht...
    - zwei Fußbodenfliesen im Flur beschädigt (vorher waren auch schon 2 beschädigt, deswegen wollen wir da keinen Film von machen).
    -Wohnungs-und Haustürschlüssel ohne nachzufragen nachgemacht. Der Wohnungsschlüssel ist nicht so schlimm, das Schloß wird eh getauscht, aber den Haustürschlüssel eines Zweifamilienhauses....Das Schloss ist hochwetig, leider ohne Codekarte o.ä.. Muss man sich das gefallen lassen? Wir können nie wissen, wieviel Schlüssel tatsächlich nachgemacht wurden...

    Was mich allerdings stört ist, das er die oben erwähnten Kleinigkeiten in den letzen 1,5 Monaten (so lange zieht er nämlich schon aus und gesagt hab ich sie ihm auch schon) nicht geschafft hat zu beseitigen. Wahrscheinlich Kinkerlitzchen, aber ich habe keine Lust, andern Leuten ständig den Krempel zu reparieren, für den sie verantwortlich sind. Nun ist ja sein Mietverhältnis quasi abgelaufen, da die letzte Miete letzten Monat für letzten Monat gezahlt wurde. Setzt man zur Beseitigung der noch vorhandenen Mängel einen Pauschalbetrag an oder muss ich ihm noch eine Frist einräumen???


    Wäre für kurzfristige Tipps und Hilfestellungen sowie ehrliche Meinungen eurerseits echt dankbar. Vielleicht bin ich ja im eigenen Haus auch zu pingelig.

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  2. Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher #2
    Zitat Zitat von Firefighter
    -nicht alle Dübellöcher verschlossen (bestimmt 15 Stück oder mehr offen gelassen)
    Hi,

    eine gewisse Anzahl von Dübellöchern zB im Bad muss der Vermieter hinnehmen. Allerdings müssen meines Wissens zB an Wände die Dübellöcher schon ggf. verschlossen werden.
    einige wenige Haken und Nägel in der Wand
    Die müssen meines Wissens entfernt werden, denn man kann ja nicht erwarten, das der nächste Mieter genau dort wieder ein Bild aufhängen will.
    beim weißstreichen des Flures die weiße Holzdecke (anders weiß) sowie weiße Türzarge und Schalter/Steckdosen mitangepinselt, Farbreste auf den Fliesen
    Schönheitsreparaturen bzw Renovierungsarbeiten sind fachgerecht auszuüben. Das "fachgerecht" heißt zwar nicht das dies eine Fachfirma machen muss, aber solche Verschmutzungen kann man wohl nicht als fachgerecht bezeichnen.

    Unverständlich für mich hier, denn wenn man gerade frisch Streicht, dann lässt sich sowas ganz einfach wegwischen mit einem feuchten Lappen. Wenn das ganze erstmal getrocknet ist, geht das schon viel schwerer weg und hinterlässt ggf auch Flecken oder weitere Beschädigungen.
    Dachfenster gammeln durch nicht ordnungsgemäße Lüftung (Holzrahmen, 3 Stück). Hier haben wir uns vorher schon mündlich auf einen Betrag von 60 Euronen geienigt, dafür schleif und streich ich die selber, hoffe, das reicht...
    Meiner persönlichen Meinung kann kein normales Dachfenster nur deswegen so einen extremen Schaden verursachen, wegen falscher Lüftung der Wohnung oder hatte der Mieter hier ein Gewächshaus ?

    Je nach Mietvertrag was dazu Vereinbart worden ist (und ob diese Regelung im Mietvertrag auch Gültigkeit besitzt !!), hätte der Mieter ggf die Fenster pflegen bzw streichen müssen, wenn nötig. Sollte allerdings das Fensterholz schon durchgemorscht sein, dann nützt streichen auch nicht mehr viel. Das hängt aber vom Schaden ab.

    Ok, hier habt ihr euch mündlich geeinigt. Nachteil von mündlich ist halt immer die Beweisführung im Streitfall.
    zwei Fußbodenfliesen im Flur beschädigt (vorher waren auch schon 2 beschädigt, deswegen wollen wir da keinen Film von machen).
    Für Vorschäden muss der Mieter nicht haften.
    Wohnungs-und Haustürschlüssel ohne nachzufragen nachgemacht. Der Wohnungsschlüssel ist nicht so schlimm, das Schloß wird eh getauscht, aber den Haustürschlüssel eines Zweifamilienhauses....Das Schloss ist hochwetig, leider ohne Codekarte o.ä.. Muss man sich das gefallen lassen? Wir können nie wissen, wieviel Schlüssel tatsächlich nachgemacht wurden...
    Der Mieter muss alle Schlüssel zurückgeben, auch selber nachgemachte Schlüssel ! Überprüfen könnt dir das allerdings nur schwer, ob er auch wirklich alle nachgemachten Schlüssel dir übergibt.

    Genau aus dem Grund gibt es ja diese Schlissanlagen wo man die Schlüssel nur mit der Codekarte nachmachen lassen kann. Allerdings sind diese recht teurer in der Anschaffung und auch wenn man mal was nachmachen lässt. Zb. Ein nachzumachender Schlüssel kann da schon mal 40 € kosten, also ohne Zylinder !
    Setzt man zur Beseitigung der noch vorhandenen Mängel einen Pauschalbetrag an oder muss ich ihm noch eine Frist einräumen???
    Je nach Gegenstand unter Berücksichtigung des Zeitwerts, kannst du das in Rechnung stellen. Allerdings musst du einer gewissen Abnutzung als Vermieter auch akzeptieren. Nicht akzeptieren musst du Schäden die eindeutig dem Mieter anzulasten sind.

    Eine neue Ausbesserungsfirst musst du m.E. nicht gewähren, da das Mietverhältnis ja jetzt endet und ggf die Wohnung ja schon weitervermietet ist. Das hätte also der Mieter vor Abgabe der Wohnung erledigen müssen.

  3. Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher #3
    Danke für deine Meinung. Es sind logischerweise noch 2 Fliesen dazugekommen, diese wurden durch ihn beschädigt. Die Dübellöcher sind in einer normalen Wand und können verschlossen werden. Zum Teil hat er das auch getan, hat aber noch viele Übergelassen.
    Die Räume in der DG-Wohnung mit den Dachfenstern sind recht klein. Mal standen die Fenster Tagelang auf, mal gar nicht. Haus hat Wärmedämmung. Wie stellt man die angestrichenen Sachen und die Dübellöcher denn in Rechnung? Ich nehm lieber die Kohle und mache es selber, weil mir das echt zu doof ist.

  4. Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher #4
    Hi,

    ich denke mal das man hier Unterscheiden muss, zwischen Schäden die während dem Mietverhältnis entstanden sind (also zB auch die Abnutung von Teppichböden oder Schäden die dem Mieter anzulasten sind, wie zB kaputte Fliesen).Hier kannst du nur den Zeitwert dem Mieter anrechnen. Der Zeitwert errechnet sich von der durchschnittlichen Lebensdauer einer Sache.

    Hier mal ein Beispiel "Klodeckel": Die durchschnittliche Lebenserwartung ist hier 10 Jahre. Muss bei Auszug der Klodeckel erneuer werden, dann ist entscheidend wie alt dieser schon ist. Nehmen wir hier mal 6 Jahre an. Dann kannst du dem Mieter max 40% des damaligen Werts des Klodeckels ihm anrechnen.

    Und für Schäden wie jetzt zB unfachgerechte Malerarbeiten beim Auszug, die kannst du voll dem Mieter anlasten. Hier ist also interesant wie lange man ggf dazu braucht um diesen Schaden wieder rückgängig zu machen. Theoretisch bin ich der Meinung, das du hier auch eine Fachfirma ggf beauchtragen kannst. Diese Rechung hat der Mieter meiner Meinung nach dann voll zu bezahlen.

    Allerdings ist das jetzt nur meine persönliche laienhafte Meinung dazu.

  5. Fragen zur Übergabe, Schlüssel und Dübellöcher #5
    Zitat Zitat von Firefighter Beitrag anzeigen
    -Wohnungs-und Haustürschlüssel ohne nachzufragen nachgemacht. Der Wohnungsschlüssel ist nicht so schlimm, das Schloß wird eh getauscht, aber den Haustürschlüssel eines Zweifamilienhauses....Das Schloss ist hochwetig, leider ohne Codekarte o.ä.. Muss man sich das gefallen lassen? Wir können nie wissen, wieviel Schlüssel tatsächlich nachgemacht wurden...
    Wenn Schlüssel keinen Kopierschutz haben, kann man das nicht überprüfen und es spielt auch keine Rolle.
    Wenn er 3 Schlüssel bekommen hat und 3 zurück gibt ist alles gut.
    Ein Schloss ohne Kopierschutz ist so hochwertig wie ein Auto ohne Sicherheitsgurt...

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