Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

Diskutiere Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht im Versicherungen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich kaufe mir als Kapitalanlag eine vermietete ETW in einem Mehrfamilienhaus. Wohngeld-Abrechnung erfolgt über einen Verwalter, daraus geht hervor, daß es eine Gebäudeversicherung und eine ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 5 von 5




  1. Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht #1

    Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

    Ich kaufe mir als Kapitalanlag eine vermietete ETW in einem Mehrfamilienhaus. Wohngeld-Abrechnung erfolgt über einen Verwalter, daraus geht hervor, daß es eine Gebäudeversicherung und eine "Haftpflichtversicherung" gibt.
    Der Makler meinte auf Nachfrage, dabei handele es sich um die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
    Ist das die Versicherung, die Schäden reguliert, wenn z.B. jemand im Winter auf nicht gestreuten Wegen vor dem Haus hinfällt?
    Die "Haftpflichtversicherung" taucht in der Abrechnung bei den umlagefähigen Posten auf.

    Was ist dann die Vermieter-Haftpflicht, die man schon ab 30 € im Jahr abschließen kann? Was sichert die ab, wovor schützt sie mich? Umlagefähig ist die sicher nicht.

    Freue mich auf Antworten!
    Gruß,
    James

    •   



       

  2. Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht #2

    RE: Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

    Original von James
    Was ist dann die Vermieter-Haftpflicht, die man schon ab 30 € im Jahr abschließen kann? Was sichert die ab, wovor schützt sie mich? Umlagefähig ist die sicher nicht.
    guck mal hier, nur als beispiel:
    http://www.stern.de/reise/wetter/win...ss-552541.html

    ansonsten würd ich an deiner stelle einfach mal angebote einholen.
    bei einem einfamilienhaus mit einliegerwohnung (ja, RMHV - ich weiss dass auch das ein 2-parteien-haus ist, ich benutz nur gerne die umgangssprache) solltest du eigentlich zusätzlich keine gebäude-haftpflicht brauchen.
    bei einem mehrfamililenhaus ist es unter umständen äusserst sinnvoll für den eigentümer auch 'ne gebäude-haftpflichtversicherung abzuschliessen die dann so sachen wie "ausrutschen auf frischgeputzten treppen" einschliesst oder eben auch den genickbruch bei vernachlässigtem winterdienst.
    wenn es im haus pubilkumsverkehr gibt (z.b. weils da auch gewerbe gibt oder 'ne arztpraxis) solltest du darauf definitiv nicht verzichten.
    umlegbar ist diese versicherung in jedem fall laut betriebskostenverordnung - ist nur die frage ob du in deinen mietverträgen stehen hast, dass die betriebskosten nach betriebskostenvereinbarung umgelegt werden (in quasi allen standard-mietverträgen drin, spätestens seit 2001), sollte das nicht der fall sein, dann wird's schwierig, weil du das dann womöglich erstmal per gericht legitimieren musst.

  3. Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht #3

    RE: Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

    Ok, ich habe inzwischen den Unterschied zwischen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (HGH) und Vermieter-HF begriffen: Letztere reguliert, was HINTER der Wohnungstür passiert (bsp. Schimmel entsteht in der Whg., weil Schäden am Mauerwerk, damit ist nicht der Mieter sondern der Vermieter Schuld, wenn's Schäden an Mieters Möbeln gibt -> ein Fall für Vermieter-HF).

    Nun aber noch eine Frage zur HGH: Um die Verwaltung meiner vermieteten ETW kümmert sich eine Firma. Sie hat eine HGH abgeschlossen, die im Schadenfall bei Personenschäden bis (!) 1,5 Mio. € zahlt. Ich finde das nicht mehr zeitgemäß, auch mein Versicherungs-Berater meint, es sollten mind. 3, besser 5 Mio. € sein.

    Was meint ihr?
    James

  4. Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht #4

    RE: Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

    Original von James
    ... Um die Verwaltung meiner vermieteten ETW kümmert sich eine Firma. Sie hat eine HGH abgeschlossen, die im Schadenfall bei Personenschäden bis (!) 1,5 Mio. € zahlt. Ich finde das nicht mehr zeitgemäß, auch mein Versicherungs-Berater meint, es sollten mind. 3, besser 5 Mio. € sein.

    Was meint ihr?
    Was wir meinen ist nicht relevant. Was meinen denn die anderen Wohnungseigentümer dazu? Wenn es keine Mehrheit für eine Erhöhung der Deckungssumme gibt, nützt es auch nichts, wenn hier alle anderer Meinung wären.

  5. Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht #5

    RE: Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

    Hallo RMHV,
    als Neu-Eigentümer habe ich noch an keiner WEG-Versammlung teilgenommen. Aber es schadet ja nicht, im Vorfeld schon mal Meinungen einzuholen.

    Vielleicht ist es den anderen bislang nie aufgefallen? Vielleicht interessieren sie sich nicht? Vielleicht wissen sie nicht um etwaige Folgen? Vielleicht ist ihnen alles andere zu teuer (wobei ich knapp 600 für HGH in besagtem Leistungsumfang teuer genug finde).
    Alles Punkte, die ich gern klären möchte. Aber - wie geschrieben - andere Meinungen machen ja nicht dümmer!

    Also - bis 1,5 Mio. € bei Personenschäden insgesamt und (ich glaube) bis 500.000 € insgesamt für Vermögensschäden. Ausreichend für eine WEG mit insgesamt knapp 40 Wohnungen?

    Gruß,
    James

    •   



       


Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht


Ähnliche Themen zu Vermieterhaftpflicht vs. Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht


  1. WG im eigenen Haus: Hallo zusammen, mein Neffe ist Eigentümer eines noch belasteten Hauses. Um die monatlichen Kosten erträglich zu machen, erwägt er durch den Ausbau von zwei Zimmern im...



  2. Störenfried im Haus: Hallo zusammen, in unserer WEG in der ich Privater Verwalter bin wohnt seid einiger Zeit ein "Störenfried" Ein älterer Mann der seine Wäsche im Privaten Wohnungskeller...



  3. Ist der Schaden durch die Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt ?: Hallo Leute, ersteinmal einen tiefen :respekt vor diesem Forum. Ich habe schon viel gelesen und daraus lernen können, aber jetzt brauche ich einmal Euren teuren Rat. :lol...



  4. Ein Haus - 2 Verträge?: Ich vermiete ein Grundstück mit Doppelhaushälfte mit einfachem Privat- Mietvertrag. Mein Mieter möchte nun von mir einen neuen Vertrag, d.h. genauer zwei Verträge. Im 1....



  5. Frau mit Haus oder Haus mit Frau?: ein Top Angebot! kaum zu schlagen! *gröhl* :hut030.gif: Die URL mit dem Schnäppchen ;) Die Haus und das Extra ;) für lumpige 600.000US$ Jetzt zuschlagen ;)


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

haus und grundbesitzerhaftpflicht umlagefähig

grundbesitzerhaftpflicht umlagefähig

vermieterhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht umlagefähig

vermieterhaftpflicht sinnvoll

vermieterhaftpflicht nebenkosten
Vermieterhaftpflicht umlagefähig
hausbesitzerhaftpflicht umlagefähig
eigentümerhaftpflicht
vermieterhaftpflichtversicherung
eigentümerhaftpflicht umlagefähig
eigentümerhaftpflicht nebenkosten
vermieterhaftpflicht umlegbar
haus- und grundbesitzerhaftpflicht nebenkosten
eigentümerhaftpflichtversicherung
unterschied vermieterhaftpflicht grundbesitzerhaftpflicht
Hausbesitzerhaftpflicht Nebenkosten
haus und grundbesitzerhaftpflicht umlegbar
haus- und grundbesitzerhaftpflichtversicherung umlegbar
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht umlegbar
nebenkosten vermieterhaftpflicht
eigentümerhaftpflichtversicherung umlagefähig
gebäudehaftpflicht umlegbar
grundbesitzerhaftpflicht umlegbar
haus-und Grundbesitzerhaftpflicht umlagefähig