Riss in Fensterscheibe

Diskutiere Riss in Fensterscheibe im Versicherungsschäden Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; der Glaser (wohgemerkt nicht von der Glaserei die die Fernster eingebaut haben!) war nun am 14.06.11 hier bei mir um sich die Scheibe anzusehen, zu ...


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  1. Riss in Fensterscheibe #21
    der Glaser (wohgemerkt nicht von der Glaserei die die Fernster eingebaut haben!) war nun am 14.06.11 hier bei mir um sich die Scheibe anzusehen, zu vermessen etc. Sein Fazit war leider etwas lahm...das könnte alles mögliche sein und er werde sich nun mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen zwecks weiterer Vorgehensweise und die oder er werden sich dann bei mir melden. Das ist nun 15 Tage her!

    Meine Frage: wie lange sollte ich mit meinem Anruf warten?

    Nochmal für alle hier: ich habe nicht die Möglichkeit mich mit dem Eigentümer zu besprechen.

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  2. Riss in Fensterscheibe #22
    Zitat Zitat von seebart Beitrag anzeigen
    2. Meine HV informiert den Eigentümer / Vermieter. Ich darf das nicht!
    Entschuldige, aber das halte ich für dummes Zeugs. Du darfst/solltest Deinen Vertragspartner über alles relevantes schriftlich nachweislich informieren - das kann Dir niemand verbieten!
    So, ich informiere Dich jetzt darüber, dass ich gleich einkaufen gehen werde. ;-)

  3. Riss in Fensterscheibe #23
    "2. Meine HV informiert den Eigentümer / Vermieter. Ich darf das nicht!"

    das ist die Wahrheit! Wie würdest Du denn eine Person informieren die nicht kontaktiert werden möchte?! Soll ich den Mann spontan Anrufen, wobei das eine Große Firma ist mit X Durchwahlen! Die Postanschrift habe ich zwar aber was nutzt mir das wenn der Brief bei einer Sekretärin landet? Der will nicht erreicht werden, ende. Eine direkte E-Mail habe ich nicht! Das hier ist der Eigentümer:

    H... F... KG

  4. Riss in Fensterscheibe #24
    Zitat Zitat von seebart Beitrag anzeigen
    "2. Meine HV informiert den Eigentümer / Vermieter. Ich darf das nicht!"
    das ist die Wahrheit! Wie würdest Du denn eine Person informieren die nicht kontaktiert werden möchte?! Soll ich den Mann spontan Anrufen, wobei das eine Große Firma ist mit X Durchwahlen! Die Postanschrift habe ich zwar aber was nutzt mir das wenn der Brief bei einer Sekretärin landet? Der will nicht erreicht werden, ende. Eine direkte E-Mail habe ich nicht! Das hier ist der Eigentümer:
    Helmut Feldtmann KG, Partner des Handels
    Name und Anschrift Deines Vermieters stehen im Mietvertrag - und wenn's der Kaiser von China wäre.

  5. Riss in Fensterscheibe #25
    Wir betreuen diverse Eigentumswohnungen für verschiedene Eigentümer, die alle nichts mit dem Mieter zu tun haben wollen und daher unsere Hausverwaltung beauftragt haben. Da steht noch nicht einmal die Adresse des Vermieters im Mietvertrag und das aus gutem Grund.

    Außerdem, was soll der Vermieter denn bitte tun, was die Hausverwaltung nicht bereits tun würde?

    Hast Du die Hausverwaltung nun angerufen?

    Christian Martens

  6. Riss in Fensterscheibe #26
    heute war nun endlich der Glaser hier in der Wohnung der die Fenster ursprünglich eingebaut hatte. Nachdem er sich das ganze in angeschaut hat sagte er: "der Riss kann verschiedene Ursachen haben, eine Fremdeinwirkung auf die Scheibe kann aufgrund der Gegebenheit des Risses ausgeschlossen werden. Wir schliessen in solchen Fällen eine Reklamation aus!" Dann hat er noch gesagt er würde der Hausverwaltung einen KV schicken und wenn die es nicht zahlen wollen könnte ich es mir ja überlegen selbst zu zahlen! Er meinte der Austausch der einen Holzrahmen Iso Scheibe würde so 200-250 € kosten!

    Das ist doch eine Frechheit, oder?!? Die Fenster sind 15 Monate alt!

  7. Riss in Fensterscheibe #27
    Zitat Zitat von seebart Beitrag anzeigen
    Er meinte der Austausch der einen Holzrahmen Iso Scheibe würde so 200-250 € kosten!
    Das ist doch eine Frechheit, oder?!? Die Fenster sind 15 Monate alt!
    Wieso? Das Alter spielt hier doch kaum eine Rolle.

  8. Riss in Fensterscheibe #28
    Zitat Zitat von seebart Beitrag anzeigen
    ... Nachdem er sich das ganze in angeschaut hat sagte er: "der Riss kann verschiedene Ursachen haben, eine Fremdeinwirkung auf die Scheibe kann aufgrund der Gegebenheit des Risses ausgeschlossen werden. Wir schliessen in solchen Fällen eine Reklamation aus!" ...
    Wenn Fremdeinwirkung ausgeschlossen ist, dann hat die Verglasung aus anderen Ursachen (z.B. Vorschädigung beim seinerzeitigen Einbau) den Sprung bekommen. So wie sich das liest, handelt es sich eindeutig um einen Gewährleistungsfall. Die Gewährleistungsdauer beträgt im kürzesten Fall (Zugrundelegung der VOB) 2 Jahre. Wurde hierzu überhaupt nichts verreinbart sogar 5 Jahre (dann gilt das BGB).

    Die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche obliegt dem Gebäudeeigentümer.
    Der Ausschluss einer Reklamation ist Nonsens.

    Informiere deinen Vermieter über die Äußerung des Glasers, fordere den Austausch der Verglasung aus Sicherheitsgründen (Verletzungsgefahr) und damit dein Vermieter in die Hufe kommt, würde ich mal schauen, ob nicht eine Mietminderung möglich ist (in welcher Höhe weiß ich allerdings nicht).

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  9. Riss in Fensterscheibe #29
    Zitat Zitat von Kitzblitz Beitrag anzeigen
    fordere den Austausch der Verglasung aus Sicherheitsgründen (Verletzungsgefahr)
    Die Scheibe hat einen Riß (bzw. zwei Risse, siehe Foto)!
    Das Fenster wird selten geöffnet, sagt Seebart.
    Warum also so ein Aufstand?

    würde ich mal schauen, ob nicht eine Mietminderung möglich ist (in welcher Höhe weiß ich allerdings nicht).
    Oh ja, Mietminderung, prima.
    Wieviel? Viel, ganz viel, sicherlich über 75%!
    Oder noch mehr.

    kopfschüttelnd,
    Christian Martens

  10. Riss in Fensterscheibe #30
    Unregistriert

    Riss

    Was ist wenn der Mieter, den Vermieter nicht sofort informiert und dadurch dann die Garantiezeit gegenüber der Handwerksfirma abgelaufen ist. Wer trägt die Kosten die daraus entstehen, dass die Garantiezeit abgelaufen ist, da der Vermieter solange nichts von dem Schaden erfahren hatte.

  11. Riss in Fensterscheibe #31
    Unregistriert

    Rissi

    Warum Mietminderung, kommt eisige Luft durch den Riss.
    Wurde dem Vermieter Termin zur Schadensbeseitigung gestellt und dann Mietminderung wegen Eiseskälte und dadurch nun zu viel Heizungsverbrauch kund getan.

  12. Riss in Fensterscheibe #32
    Boah, scheiße ... dat wird ja imma schlimma!

    Heizungsverbrauch ... hmmm .... ich hab schon seit Jahren die gleiche Heizung, da ist bisher quasi noch nix dran verbraucht.
    Is die nu kaputt? Ich tu mal den Otto fragen tun, dat is einer der sich auskennen tut mit dies Sani-tä-dingens ... der ist Sanitäter.

    Ach, wat solls ... wird sowat ähnlichet sein wie wenne sachs datte die Wohnung kündigen tust.
    Wie die dat auch imma machen, ich weiß et nich. Ich denk mich dann immer für mich, dat die den Vertrag kündigen wollen. Und wundere mich dann drüber, dat manche offensichtlich zu doof sind, um dat, wattse wollen, in Worte zu fassen - und zwar so, daß andere das auch verstehen.

    Werd mich wohl dran gewöhnen müssen. :-(

    Christian

  13. Riss in Fensterscheibe #33
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Die Scheibe hat einen Riß (bzw. zwei Risse, siehe Foto)!
    Das Fenster wird selten geöffnet, sagt Seebart.
    Warum also so ein Aufstand?



    Oh ja, Mietminderung, prima.
    Wieviel? Viel, ganz viel, sicherlich über 75%!
    Oder noch mehr.

    kopfschüttelnd,
    Christian Martens
    Hallo Christian,

    ich hoffe deine Hinwindungen konnten sich nach dem Kopfschütteln wieder beruhigen. // SPASSMUDOS AUS//

    Verletzungsgefahr besteht durchaus beim Putzen. Schlägt das Fenster durch Windzug zu, können auch Stücke der Scheibe herausfallen (wahrscheinlich kein Verbundglas).

    Unabhängig davon hätte ich keine Ambitionen durch eine gesprungene Scheibe nach draußen blicken zu müssen. Dadurch wäre für mich die Wohnqualität doch stark gemindert. Aber was soll's es gibt auch Leute, die fahren mit verbeulten Autos durch die Gegend ... was die Gebrauchstüchtigkeit eines Autos nicht einschränkt ...

    Auf die Thematik Mietminderung hatte ich nur als zu prüfen hingewiesen. Ob da etwas möglich ist, weiß ich nicht und hatte das auch geschrieben. Nach der Rechtsprechung schauen sollte der TE schon selbst.

    => Hauptaugenmerk dürfte in diesem Falle sein, dass der Eigentümer bzw. die WEG (Verwalter) die offensichtlich bestehenden Gewährleistungsansprüche durchsetzt.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  14. Riss in Fensterscheibe #34
    Ulrich,

    Zitat Zitat von Kitzblitz Beitrag anzeigen
    => Hauptaugenmerk dürfte in diesem Falle sein, dass der Eigentümer bzw. die WEG
    (Verwalter) die offensichtlich bestehenden Gewährleistungsansprüche durchsetzt.
    Diesen Teil der Diskussion verstehe ich überhaupt nicht.
    Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, ein intaktes Fenster in seiner Wohnung zu haben.

    Wer das zahlt und ob der Handwerker den Vermieter oder die Verwaltung beschubst... was interessiert das den Mieter und weiterhin: was geht ihn die Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten überhaupt an?

    Christian Martens

  15. Riss in Fensterscheibe #35
    Hallo Christian,

    etwas Hintergrundinformation kann ja auch für einen Mieter nicht schaden (für andere Mitlesende, könnte das ja auch interessant sein).

    Der Mieter hat hier natürlich nur die Pflicht, seinem Vermieter die Aussage des Glasers mitzuteilen, womit er gleichzeitig auch aufzeigt, dass er keine Schuld an dem Sprung in der Scheibe hat.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  16. Riss in Fensterscheibe #36
    Olafio

    ?

    Und wenn das neue Auto nach 3 Wochen eine Beule hat, ist natürlich der Hersteller schuld, oder wie?
    Ich habe noch NIE und ich betone NIE!!(und bin seit 20 Jahren im Glasgeschäft) erlebt, dass ein Kunde/Endverbraucher/Mieter einen ungeklärten Glasbruch selbst verursacht hat. Es ist immer jemand anderes Schuld!

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