Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen

Diskutiere Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen im Versicherungsschäden Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, in einer Wohnung in unserem MFH hat sich herausgestellt, dass die komplette Silikonabdichtung der Dusche undicht war; somit ist das Wasser bis zur Hausflurwand ...


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  1. Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen #1

    Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen

    Hallo, in einer Wohnung in unserem MFH hat sich herausgestellt, dass die komplette Silikonabdichtung der Dusche undicht war; somit ist das Wasser bis zur Hausflurwand durchgedrungen und es hat sich im Treppenhaus Schimmel gebildet; der Boden im Bad ist auch durchfeuchtet. Eine Sanierungsfirma hat sich der Sache angenommen. Nun soll in der Wohnung die Duschtasse demontiert werden, damit das Haus (Altbau mit Balkenkonstruktion) mit einem Trockungsgerät fachmännisch getrocknet werden kann. Die Fliesen und der Fußboden sollen auch erneuert werden. Die Mieter sind absolut nicht kooperativ. Heute meinten sie, sie könnten sich nicht frei nehmen und dann kam die Frage, wo sie sich denn in den Tagen duschen sollten. Das ginge so absolut nicht. Ich habe ihnen gesagt, dass ja noch gar nicht feststehen würde, wie lange die Dusche demontiert bleiben muss und ob es nicht möglich sei, sich vorübergehend mal bei den Eltern, bei Freunden oder Bekannten zu duschen. Ich weiß auch, dass einer der beiden Mieter sich in der Firma, in der er arbeiten, duschen kann.
    Wie sehen unsere Rechte als Vermieter aus?

    Lieben Gruß
    Ulli

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  2. Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen #2
    Zitat Zitat von Ulli Beitrag anzeigen
    Wie sehen unsere Rechte als Vermieter aus?
    In diesem Fall sehr gut...

    BGB
    § 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.

    Diese Duldungspflicht gilt ohne irgendwelche Einschränkungen. Selbstverständlich kann der Mieter die Miete mindern für die Zeit, die er ohne Dusche auskommen muss.
    Letztlich muss sich der Mieter aber selbst darüber Gedanken machen, wie er sein Problem lösen will.

  3. Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen #3
    Ich denke, daß es nicht unklug ist, wenn du (als Vermieter) dir auch Gedanken darüber machst, wo und wie die Mieter duschen können. Es gibt Duschen in Form eines Dixi-Klos - könnte man sowas nicht im Treppenhaus oder Flur aufstellen? Könnte man nicht mal mit den Nachbarn reden, und denen ein Scheinchen in die Hand drücken, wenn die deine Mieter mal duschen lassen?

    Wenn du den Mietern entgegenkommst, werden sie vermutlich eher kopperieren, auch in anderen Angelegenheiten. Vielleicht hast du dadurch mehr gewonnen.

    Gruß,
    Christian

  4. Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen #4
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Ich denke, daß es nicht unklug ist, wenn du (als Vermieter) dir auch Gedanken darüber machst, wo und wie die Mieter duschen können. Es gibt Duschen in Form eines Dixi-Klos - könnte man sowas nicht im Treppenhaus oder Flur aufstellen? Könnte man nicht mal mit den Nachbarn reden, und denen ein Scheinchen in die Hand drücken, wenn die deine Mieter mal duschen lassen?

    Wenn du den Mietern entgegenkommst, werden sie vermutlich eher kopperieren, auch in anderen Angelegenheiten. Vielleicht hast du dadurch mehr gewonnen.
    Das ist alles richtig und sinnvoll. Vorher sollte man dem Mieter allerdings die tatsächlichen Verhältnisse deutlich machen. Unterlässt man dies, wird es der Mieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als endgültige Wahrheit betrachten, dass der Vermieter eigentlich noch zu viel mehr verpflichtet gewesen wäre und dass der Mieter dabei gigantische Zugeständnisse gemacht hat.

  5. Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen #5
    Wir sind keine Vermieter, die immer auf ihr Recht pochen. Wenn man anderen Menschen Glauben schenkt, sind wir als Mieter viel zu gutmütig. Wir putzen sogar die Fenster, wenn ein Mieterwechsel ansteht, damit die neuen Mieter sich gleich in ihrer neuen Wohnung wohl fühlen; wir ersetzen teilweise Sachen, die durch die Mieter ersetzt werden müssten etc. Wir sind froh, wenn sich die Mieter wohl fühlen und das Verhältnis stimmt.
    Dieser Fall ist jedoch anders gelagert, weil es an die Gebäudesubstanz geht. Kosten für Mietminderung, evtl. Schwimmbadbesuche wegen Duschen werden natürlich von uns übernommen. Nur die Tatsache, dass die Mieter solch ein Palaver machen aufgrund der Tatsache, dass sie sich Freistunden nehmen müssen, das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn es einen Schaden in einer Wohnung gibt, dann muss halt jemand in der Wohnung sein. Ob das der Vermieter ist, die Eltern oder Freunde, das ist mir egal; nur muss die Wohnung für die Handwerker zugänglich sein. Wir sind auch als Vermieter gerne bereit, uns für die Zeit dort hin zu setzen. Zuletzt, als wir nur vom Tausch der Duschwand sprachen, wäre es auch kein Problem für unsere Mieter gewesen, sich in der Firma zu duschen. Jetzt scheint der Verzicht auf einige Tage Duschen sehr dramatisch zu sein.
    Duschen bei den Nachbarn wird schwierig, weil die Nachbarn sich untereinander nicht grün sind. Und von einer Mietdusche, die man ins Treppenhaus stellt???? habe ich noch nichts gehört, geschweige denn, so etwas im Internet gefunden.

  6. Dusche in Bad wegen Versicherungsfall einige Zeit nicht zu benutzen #6
    Und von einer Mietdusche, die man ins Treppenhaus stellt???? habe ich noch nichts gehört, geschweige denn, so etwas im Internet gefunden.
    Such mal in Richtung Veranstaltung, Festival etc. ... Oder Camping/Zelten ...
    Das Ding, welches ich gesehen habe, stand auf einem Oldtimertreffen-Gelände, auf dem die Teilnehmer ihre Wohnwagen oder Zelte stehen hatten. Ob sowas auch für "innen" (Wohnung/Treppenhaus/Flur) geeignet ist, weiß ich nicht. Notfalls stellste das Ding im Vorgarten auf :-D

    Vielleicht bringt dich der Begriff "Duschcontainer" weiter.

    ... wenn du denn den Mietern in diesem Fall überhaupt entgegenkommen möchtest

    Gruß,
    Christian

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