Gebäudeversicherung und Zwangs-Umzug

Diskutiere Gebäudeversicherung und Zwangs-Umzug im Versicherungsschäden Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; In einer Mietwohnung ist im Bad hinter der Installationswand das Abwasserrohr gebrochen, was Monate nicht erkannt werden konnte. Die Gebäudeversicherung hat den Schaden anerkannt. Bad ...


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  1. Gebäudeversicherung und Zwangs-Umzug #1

    Gebäudeversicherung und Zwangs-Umzug

    In einer Mietwohnung ist im Bad hinter der Installationswand das Abwasserrohr gebrochen, was Monate nicht erkannt werden konnte.

    Die Gebäudeversicherung hat den Schaden anerkannt. Bad + Küche müssen total entkernt werden, die Versicherung hat die Wohnung als Unbewohnbar erklärt; der Mieter muss schnellstens ausziehen. Eine neue Wohnung, wo die Mieter dauerhaft verbleiben wollen, habe ich für die Sanierungszeit angemietet.

    Was hat die Gebäudeversicherung zu zahlen ?
    Die gesamten Umzugskosten ? Die Versicherung will nur 50 %.
    Der Mieter braucht teilweise neue Gardinen, was zahlt die Versicherung ??
    Welche Kosten können noch angesetzt werden ?

    Vielen Dank für eine gute Antwort, da die Versicherung hier sicher sparen will.

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  2. Gebäudeversicherung und Zwangs-Umzug #2
    moin Sigird,

    was die Versicherung hier an Kosten übernehmen muß, steht in Deinen Versicherungsbedingungen zu diesem Objekt. Also dort einmal nachschlagen, es gibt die unterschiedlichsten Regelungen.
    Im Zweifel bitte nochmal mit den konkreten Formulierungen hier nachfragen.

    Sofern der Mieter in der Ausweichwohnung bleiben möchte, steht ihm dies frei. Ob er dort aber neue Gardinen bekommen "muß", wage ich zu bezweifeln. Er könnte ja nach Wiederherstellung der bisherigen Wohnung dorthin zurückziehen und seine alten Gardinen weiternutzen...

    viel Erfolg,
    Christian

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