Hallo Celia.
Ich vermute mal, dass Ihr Mieter sich bei seiner privaten Haftpflichtversicherung nach der Rechtslage erkundigt hat, und diese ihm mitteilte, dass die Regulierung das Schadens ja wohl über Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung laufen würde und somit die private Haftpflichtversicherung des Mieters nicht zahlen muß. Könnte das sein??
Ja dem ist so!!!! Das hat er uns schon früh mitgeteilt und er hätte gern unsere Versicherungsdaten... tztzttz .. wo kommen wir denn da hin. Wir wollen seine und unserer Versicherung weiterreichen und er will und besteht darauf unsere zu erhalten, damit das so läuft wie du oben geschildert hast.
Da hat die private Haftpflichtversicherung des Mieters Recht, denn wenn eine Sturmschadenversicherung beim Vermieter vorliegt, muß diese regulieren.
Tut sie aber nicht, weil meine Mum keine hat! Aber das weiss der Mieter nicht.
Das heißt für Sie, dass Sie dem Mieter und dessen privater Haftpflichtversicherung mitteilen müssen, dass Sie keine Sturmschadenversicherung haben!!!!
Ahhhh ok
, haben wir ja noch nicht gemacht.
Zur Verjährung (auch o.g. Quelle): "Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache infolgeeiner Verletzung der Obhuts-, Sorgfalts- oder Anzeigepflicht verjähren gemäß § 548 I BGB in sechs Monaten !!!!, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Rückgewähr, spätestens
jedoch mit Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Mietsache."
ok wir sind wieder alleine im Besitz der Wohnung aber haben den Schaden im Übergabeprotokoll festgehalten. Meine Mutter geht da heute Abend vorbei. Mla sehen wie das läuft.
Ist es also jetzt fast gut das wir keine Versicherung gegen Sturm haben?! Oder was will mir das jetzt genau sagen?
Beste Grüsse
elli55