Markise durch Mieter komplett demoliert

Diskutiere Markise durch Mieter komplett demoliert im Versicherungsschäden Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Grüß euch, mal wieder eine Frage die mir auf der Seele brennt. Es geht um eine Mietpartei die zum 31.8 ausgezogen ist. In der Zeit ...


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  1. Markise durch Mieter komplett demoliert #1

    Markise durch Mieter komplett demoliert

    Grüß euch,

    mal wieder eine Frage die mir auf der Seele brennt.

    Es geht um eine Mietpartei die zum 31.8 ausgezogen ist. In der Zeit des noch bestehenden Mietverhältnisses, anfang August jedoch, hat der Mieter vergessen die große Sonnenmarkise einzuholen, als sich ein mächtiges Sommergewitter breit gemacht hat.

    Sicher wisst ihr um die vielen Sommerstürme die nicht so ganz ohne sind und unser haus liegt im Allgäu. Er war während des Sturmes zu Hause mit Frau und Kindern. Bis er realisiert hat, das ja da die Markise noch nicht eingeholt ist, riss sie der Sturm schon halb von der Wand und aus der Verankerung

    --> Folge: ein unreparabler Komplettschaden

    Der Mieter hatte in diesem Zeitraum einen Gipsarm, aber glaube das tut nix zur Sache, oder?

    Das Ding ist jetzt so, die Vermietung läuft über meine Mutter und die hat in der Gebäudeversicherung, nur gegen Feuer, Einbruch und Wasserschaden ne Versicherung aber nicht gegen Sturm! Ja da hab ich auch nicht schlecht geguggt als sie mir das sagte.

    Ok die Mieter sind jetzt raus und das Ding hängt immer noch an der Verankerung. Der Mieter meinte das das ja über unsere Versicherung läuft weil wir ja Gebäudeversichert sind. Nur meine Mum ist eben nicht gegen Sturm versichert und so fällt das flach. das weiss aber der Mieter nicht.
    Wir haben dem Mieter schon mehrmals gesagt das das seine Haftpflicht regeln soll und die labern irgendwas das er unsere Haftpflichtversicherung anrufen will und das regelt.
    Doof nur das wir dann auffliegen das wir nix für Sturmschäden abgeschlossen haben.

    Meine Frage nun, wie kann man das jetzt regeln? Ich bin eigentlich sowieso der Meinung, dass es komplett Mieterschaden ist und seine Haftpflicht das zu tragen hat! Aber der Mieter meinte da kriegen wir nur geschätze Entschädigung von 150 euro oder so und keine neue Markise.
    Meine ehrliche Meinung ist der will nur nicht das sein versicherungsbeitrag dadurch hochschnellt, so wie der da umeinanderdruckst.

    Natürlich wollen wir vor dem alten Mieter nicht erwähnen, dass wir keine Sturmversicherung haben, kommt irgendwie doof oder?

    Wie könnte man das nun regeln, dass wir den Wert der Markise erhalten und eine neue anbringen können, oder haben wir da einfach schlechte Karten, weil meine Mum keine Sturmversicherung hat.


    Danke euch schon mal für eure Postings.
    Gruß celia


    PS: die Mieter haben eh mehr Schaden hinterlassen und die Wohnung nicht renoviert dafür gab es dann 1/3 weniger Kaution! Kann man das jetzt noch extra berechnen oder wird das mit in der Kaution angerechnet bzw verrechnet?
    Weil die 700 Euro reichen grad mal für das malern der Wohnung, Heizkörper und der Amaturenerneuerung.

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  2. Markise durch Mieter komplett demoliert #2

    Gebäudeversicherungen umfassen auch keine Schäden durch Böen

    Hallo Celia.

    In meinen Versicherungsbedingungen steht, daß Sturmschäden erst ab Windstärke 8 versichert sind. Vermutlich ist das eine übliche Klausel; und vermutlich sind Schäden durch Gewitterböen nie im Versicherungsumfang enthalten. (Vielleicht weis jemand aus dem Forum hierzu mehr)

    In meinen Mietverträgen gibt es einen handschriftlichen Passus: "Die private Haftpflichtversicherung des Mieters muß Mietsachschäden einschließen". Leider ist dieser Zusatz rechtlich nicht verbíndlich. Aber er sensibilisiert den Mieter für das Thema. Als Beispiel führe ich an, dass eine Parfümflasche, die auf die Badewannenkante fällt, zu Emailabplatzern führen kann. Einen derartigen Schaden könnte der Mieter dann über seine Versicherung regulieren. Dieses Beispiel leutet immer ein.

    Ich würde vehement darauf drängen, dass der Schaden umgehend bei der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters gemeldet wird. Außerdem würde ich mir die Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer nennen lassen und als Vermieter schnellstens mit der Versicherung in Kontakt treten.

    Über die Tatsache, dass Ihre Mutter keine Sturmschadenversicherung hat, würde ich mir - in diesem Zusammenhang ! - keine weiteren Gedanken machen; denn ich schätze, dass der Einschluß von Sturmschäden in diesem Fall gar nicht zum Tragen gekommen wäre (siehe oben).

    Der Schaden an der Markise geht - nach meiner Einschätzung - voll zu Lasten des Mieters bzw. seiner privaten Haftpflichtversicherung.

    Beste Grüsse
    elli55

  3. Markise durch Mieter komplett demoliert #3

    Noch 'ne Anekdote am Rande

    Ich selber habe auch schon mal einen Mietsachschaden verursacht. (Das passiert schneller als man denkt.)

    Beim einem Umzug habe ich einen runden Korbsessel - fast so groß wie ich selber, aber dafür doppelt so breit - durch ein geschwungenes Treppenhaus gewuchtet. Kurz vor dem letzen Treppenabsatz ist er mir aus der Hand geglitten und die Treppenstufen nach unten gerollt. Dabei hat er immer mehr Tempo aufgenommen und die letzte Kurve nicht mehr gekriegt. Er ist mit voller Wucht gegen die verglaste Außenwand gerauscht und hat eine schöne 50er Jahre-Verglasung zu Bruch gehen lassen.

    Diese Randbemerkung mögen bitte alle Leser als Appell verstehen, zu prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden einschließt.

    Beste Grüsse
    elli55

  4. Markise durch Mieter komplett demoliert #4
    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Der Schaden an der Markise geht - nach meiner Einschätzung - voll zu Lasten des Mieters bzw. seiner privaten Haftpflichtversicherung.
    Das war nun relativ viel Text, dafür aber nicht mal der kleinste Ansatz einer Begründung für die Haftung des Mieters...

    Ein Schadenersatzanspruch setzt nicht nur einen Schaden voraus, sondern auch eine Anspruchsgrundlage.

    Ein Schadenersatzanspruch kann entstehen bei einer unerlaubten Handlung (kann man im vorliegenden Fall wohl ausschließen) oder die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung. Dass der Mieter durch das Mietverhältnis Obliegenheitsverpflichtungen hat, wird unstreitig sein. Ebenso unstreitig wird sein, dass dazu die Abwendung vorhersehbarer Schäden gehört.

    Es wird letztlich also zu entscheiden sein, ob der Mieter die Entwicklung hätte vorhersehen müssen.

    Dass dieses Thema streitträchtig ist, wird kaum zu übersehen sein. Über das Ergebnis möchte ich nicht spekulieren.

    Gewiss ist allerdings, dass der Aspekt der Versicherung für die Haftung des Mieters völlig unerheblich ist.

  5. Markise durch Mieter komplett demoliert #5
    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Hallo Celia.

    In meinen Versicherungsbedingungen steht, daß Sturmschäden erst ab Windstärke 8 versichert sind. Vermutlich ist das eine übliche Klausel; und vermutlich sind Schäden durch Gewitterböen nie im Versicherungsumfang enthalten. (Vielleicht weis jemand aus dem Forum hierzu mehr)

    Echt? dann hätte das ja eh nix gebracht denn das es eine Windstärke 8 war denke ich nicht.

    In meinen Mietverträgen gibt es einen handschriftlichen Passus: "Die private Haftpflichtversicherung des Mieters muß Mietsachschäden einschließen". Leider ist dieser Zusatz rechtlich nicht verbíndlich.
    guter Tipp darauf werde ich in Zukunft drauf achten

    Ich würde vehement darauf drängen, dass der Schaden umgehend bei der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters gemeldet wird. Außerdem würde ich mir die Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer nennen lassen und als Vermieter schnellstens mit der Versicherung in Kontakt treten.

    Ok ist deligiert an meine Mutter, aber die regt mich eh grad auf mit ihrer inkompetenz.. die wichtigkeit sieht sie darin schon seit 4 Monaten nicht. Verjährt so ein Schaden??? Und wenn ja, wann ?? Wenn man nicht alles selber macht *hüstel*

    Über die Tatsache, dass Ihre Mutter keine Sturmschadenversicherung hat, würde ich mir - in diesem Zusammenhang ! - keine weiteren Gedanken machen; denn ich schätze, dass der Einschluß von Sturmschäden in diesem Fall gar nicht zum Tragen gekommen wäre (siehe oben).

    Der Schaden an der Markise geht - nach meiner Einschätzung - voll zu Lasten des Mieters bzw. seiner privaten Haftpflichtversicherung.
    so sehe ich es auch danke dir elli55

    Beste Grüsse
    elli55
    gruß celia

  6. Markise durch Mieter komplett demoliert #6
    Hallo RMHV,

    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen

    Ein Schadenersatzanspruch kann entstehen bei einer unerlaubten Handlung (kann man im vorliegenden Fall wohl ausschließen)
    warum kann man das denn ausschließen, es war deutlich zu sehen das Wolken aufziehen und seit agen große Gewitterstürme im Allgäu fegen, das nenn ich dann eher Fahrlässig oder nicht?
    oder die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung. Dass der Mieter durch das Mietverhältnis Obliegenheitsverpflichtungen hat, wird unstreitig sein.
    Was sind denn Obliegenheitsverpflichtungen? Könntest du das bitte etwas für mich erklären?
    Ebenso unstreitig wird sein, dass dazu die Abwendung vorhersehbarer Schäden gehört.
    Ich fand schon das es vorhersehbar war, da mehrere ewitter in Folge der einzelnen Tage gewütet haben.

    Es wird letztlich also zu entscheiden sein, ob der Mieter die Entwicklung hätte vorhersehen müssen. Und da denke ich, ja!

    Gewiss ist allerdings, dass der Aspekt der Versicherung für die Haftung des Mieters völlig unerheblich ist.
    Was ist dann erheblich ob der eine Mieterversicherung hat für Mietschäden?
    lg Celia

  7. Markise durch Mieter komplett demoliert #7

    Haftung des Mieters

    Hallo Celia,
    hallo RMHV.

    Für die Haftung des Mieters ist es vielleicht erheblich, dass sich die Markise und der Zugriff darauf, ausschließlich in seiner Sphäre befindet.

    Die Markise ist sicher über einer Terrasse montiert, die zusammen mit der Wohnung vermietet wurde. Der Vermieter hat kein Zugangsrecht zur Wohnung und ebensowenig zur mitvermieteten Terrasse; verschafft er sich dennoch Zugang - zur Wohnung oder zur Terrasse -, stellt das den Tatbestand des Hausfriedensbruchs dar.

    Ergo: dem VM ist zu 100% jeglicher Zugriff auf die Markise entzogen; daher kann die Haftung auch nicht bei Ihm liegen!!!!

    Was ist denn z.B. wenn bei Sturm ein Garagentor offensteht und aus der Führung gehoben wird?? Auch haftungsrechtlich die Sphäre des Mieters; er nutzt und hat im Zweifelsfall die einzige Fernbedienung für das Tor. Bei der Markise ist vielleicht sogar der Schalter für den automatischen Antrieb in der Wohnung montiert. Wie soll ein VM dann Einfluß nehmen können??

    Der VM kann gar nicht in der Haftung sein.

    Beste Grüsse
    elli55

  8. Markise durch Mieter komplett demoliert #8

    Ein fiktives Horrorszenario

    Vermietete Terrasse mit Markise.

    Der Mieter will dem VM eins auswischen und läßt bei Sturm die Markise ausgefahren. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung des VM reguliert.

    Beim nächsten Sturm läßt der Mieter die Markise wieder ausgefahren. Wieder ein Defekt, der von der Versicherung des VM reguliert wird.

    Beim nächsten Sturm das Gleiche. Dem VM reicht es, er läßt nicht reparieren oder ersetzen. Es gibt keine oder nur eine funktionsunfähige Markise. Daraufhin mindert der Mieter um 20% die Miete, weil er ja mit einer funktionsfähigen Markise gemietet hat; die Räume heizen sich nach seiner Aussage ohne Markise zu stark auf und auf der Terrasse ist es nicht auszuhalten.

    Zwischenzeitlich ist der Versicherungsbetrag für die Gebäudeversicherung für den VM gestiegen und die Versicherung hat angedroht, den Vertrag beim nächsten Schadensfall zu kündigen. Außerdem hat der VM verringerte Mieteinnahmen.

    Kann es das sein?? Nein. Die Lösung muß darin liegen, dass die Einflußnahme auf die Markise zu Null Komma Null Prozent beim VM liegt, aber zu 100 % beim Mieter.

    Es kann nicht sein, dass das Risiko versicherungsrechtlich beim VM verbleibt.

    Beste Grüsse
    elli55

  9. Markise durch Mieter komplett demoliert #9
    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Für die Haftung des Mieters ist es vielleicht erheblich, dass sich die Markise und der Zugriff darauf, ausschließlich in seiner Sphäre befindet.
    Falsch... lässt man Beweisfragen mal unberücksichtigt, muss ein Verschulden des Mieters vorliegen.

    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Ergo: dem VM ist zu 100% jeglicher Zugriff auf die Markise entzogen; daher kann die Haftung auch nicht bei Ihm liegen!!!!
    Ein Blick ins Gesetz verbessert regelmäßig die Rechtskenntnis...
    Instandhaltung und Instandsetzung sind nach § 535 BGB Grundpflichten des Vermieters aus dem Mietvertrag.

    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Der VM kann gar nicht in der Haftung sein.
    Die Aussage wird sogar, wenn auch anders als sie gemeint was, richtig sein. Haften könnte der Vermieter nur für einen Schaden an fremdem Eigentum. Bei Schäden an seinem Eigentum ist der Vermieter per Gesetz zur Instandsetzung verpflichtet. Schadenersatz kann er vom Mieter nur verlangen, wenn den Mieter ein Verschulden trifft.

  10. Markise durch Mieter komplett demoliert #10
    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Vermietete Terrasse mit Markise...

    Kann es das sein?? Nein. Die Lösung muß darin liegen, dass die Einflußnahme auf die Markise zu Null Komma Null Prozent beim VM liegt, aber zu 100 % beim Mieter.

    Es kann nicht sein, dass das Risiko versicherungsrechtlich beim VM verbleibt.

    Beste Grüsse
    elli55
    Wunschdenken schafft keine Anspruchsgrundlage. Auch wenn es nicht den Wünschen entsprechen sollte: das Risiko irgendwelcher Schäden an der Mietsache liegt ohnehin beim Vermieter und dieses Risiko kann der Vermieter - von Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen abgesehen - nicht auf den Mieter abwälzen.

    Mit Versicherungsfragen hat der ganze Fall nur soweit zu tun, als der Vermieter gewisse Risiken versichern und die Prämie als Betriebskosten auf den Mieter umlegen kann.
    Haftungsfragen hängen aber nun mal nicht davon ab, ob eine Versicherung besteht oder nicht.

  11. Markise durch Mieter komplett demoliert #11

    Wo ist die Lösung für den VM

    Hallo RMHV.

    Erfahrungsgemäß gibt es viele verschnarchte Mieter und eine ganz üble Kategorie: jene, die Schäden provozieren. (Dazu fallen mir so einige Beispiele ein).

    Bezüglich der Markise würde ich einen Passus in die Hausordnung aufnehmen. In den meisten Mietverträgen steht in der Hausordnung, dass Fenster - auch Kellerfenster - bei schlechter Witterung geschlossen werden müssen. Dieser Hausordnung könnte man hinzufügen, dass die Markise bei markantem Wetter eingefahren werden muss.

    Außerdem könnte man beim Abschluß eines Mietvertrags die Markise in das Eigentum des Mieters übergehen lassen. Per Abstandszahlung. Denn dann - wenn sich die Markise im Eigentum des Mieters befindet - tritt bei Schäden durch Windböen die private Hausratversicherung des Mieters ein. Bei Sturmschäden winkt die natürlich auch ab, und argumentiert, dass der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

    RMHV, wir sind hier im Forum doch auf der Suche nach praktikablen Lösungen für die unterschiedlichsten Probleme. Und am besten ist es doch, sich als Vermieter schon im Vorfeld - durch Formulierungen im Mietvertrag und bauliche Voraussetzungen etc. - auf die sichere Seite zu bringen.

    Daher finde ich es hilfreich, die konkreten Beispiele zu thematisieren; der Hinweis auf die Gesetzestexte kann natürlich auch nicht ausgeklammert werden. Doch dazu wünsche ich mir - für den zweiten Bildungsweg - den Bezug zur Praxis.

    Beste Grüsse
    elli55

  12. Markise durch Mieter komplett demoliert #12
    Da mich das Thema persönlich interessiert, habe ich im Internet recherchiert und Folgendes gefunden:

    "Mieter tragen Sorgfaltspflicht für ihre Wohnung .... wenn die Wasserabläufe an Balkonen durch Herbstblätter verstopft sind. Das hat zur Folge, dass das Regen- bzw. Schmelzwasser in die Wände der eigenen Wohnung sowie in die Decke der darunterliegenden Wohnung sickert. "So eine Art von Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro - und der Mieter haftet". Zu finden unter: image-kiel.de/Presseberichte.

    Bei diesem Beispiel hat der VM keinen Zugang zum Ablauf; der Mieter schuldet dem VM - neben der monatlichen Miete - auch eine sog. Sorgfaltspflicht.

    "Die Schadensersatzhaftung des Mieters und ihre vertragliche Erweiterung" von Prof. Dr. Wolfgang Hau, Universität Passau Zu finden unter: http://www.mietgerichtstag.de/downlo...vortraghau.pdf behandelt eben jene Sorgfaltspflicht des Mieters der Mietsache gegenüber.

    Ich würde mich freuen, wenn sich jemand zu dem o.g. Text äußern würde. Für mich zu hoch, da juristisches Spezialwissen.

    Beste Grüsse
    elli55

  13. Markise durch Mieter komplett demoliert #13
    Hallo Celia,

    wurde bei Rückgabe der Mietsache am 31.08. im Protokoll ein Vermerk bzgl. der defekten Markise und der Schadensbehebung aufgenommen?

  14. Markise durch Mieter komplett demoliert #14

    Mir fällt ein naheliegendes Beispiel ein

    Angenommen, ein Mieter läß alle Fensterflügel offen. Er ist zu Hause, oder im Garten, oder wo auch immer - vielleicht hat er auch den Arm im Gips oder trägt den Kopf unterm Arm. Ein Gewitter zieht auf und es entwickeln sich überraschend schnell Sturmböen. Die Fensterflügel schlagen mit Wucht zu - oder auf - das Glas zerplittert und der Fensterrahmen wird beschädigt.

    Keine Frage, dass in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Mieters eintritt. Oder???? (rethorische Frage)

    In diesem Beispiel - wie auch bei der Markise - handelt es sich um fest mit dem Gebäude verbundene Teile.

    Beste Grüsse
    elli55

  15. Markise durch Mieter komplett demoliert #15
    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Keine Frage, dass in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Mieters eintritt. Oder????
    Was mir in diesem ganzen Thread immer wieder aufgefallen ist: Es wird hauptsächlich von Versicherungen gesprochen, welche zu zahlen hätte.
    Wichtiger finde ich doch eher, über Verschuldensfragen und die Schadenbehebungspflicht zu diskutieren.

  16. Markise durch Mieter komplett demoliert #16

    Apropos: Sturmschäden nicht versichert

    Hallo Celia.

    Ich vermute mal, dass Ihr Mieter sich bei seiner privaten Haftpflichtversicherung nach der Rechtslage erkundigt hat, und diese ihm mitteilte, dass die Regulierung das Schadens ja wohl über Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung laufen würde und somit die private Haftpflichtversicherung des Mieters nicht zahlen muß. Könnte das sein??

    Da hat die private Haftpflichtversicherung des Mieters Recht, denn wenn eine Sturmschadenversicherung beim Vermieter vorliegt, muß diese regulieren.

    Zitat aus http://www.mietgerichtstag.de/downlo...vortraghau.pdf:
    "Eine wichtige Besonderheit gilt es für die Haftung des ...mieters bei bestehender Gebäudeversicherung des Vermieters zu beachten, sofern die Kosten der Versicherung auf den Mieter umgelegt werden.
    Dadurch wird bei diesem die Erwartung begründet, dass ihm seine Aufwendungen im Schadensfall zugute kommen, er also wie ein Versicherungsnehmer nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (§ 61 VVG) einstehen muss. Diese Überlegung rechtfertigt es nach heute herrschender Meinung – abweichend von der früheren sog. haftungsrechtlichen Lösung des BGH – zwar nicht, von einer generellen
    Beschränkung der Mieterhaftung gegenüber dem Vermieter auf Vorsatz oder grobe
    Fahrlässigkeit auszugehen. Jedoch soll der Mieter, der nur leicht fahrlässig einen von der Versicherung erfassten Schaden auslöst, nach der neueren BGHRechtsprechung vor einem Rückgriff gemäß § 67 I S. 1 VVG durch den Gebäudeversicherer des Vermieters geschützt sein; zur Begründung wird ein konkludent zwischen dem Vermieter und dessen Versicherer zustande gekommener Regressverzicht angeführt (sog. versicherungsrechtliche Lösung). Damit einhergehend, handelt der Vermieter im Verhältnis zum Mieter pflichtwidrig, wenn er diesen anstelle des Gebäudeversicherers auf Schadensausgleich in Anspruch
    nimmt, obwohl ein Versicherungsfall vorliegt, ein Regress des Versicherers gegen den Mieter ausgeschlossen wäre und der Vermieter nicht ausnahmsweise ein besonderes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter hat."

    Das heißt für Sie, dass Sie dem Mieter und dessen privater Haftpflichtversicherung mitteilen müssen, dass Sie keine Sturmschadenversicherung haben!!!!

    Zur Verjährung (auch o.g. Quelle): "Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache infolgeeiner Verletzung der Obhuts-, Sorgfalts- oder Anzeigepflicht verjähren gemäß § 548 I BGB in sechs Monaten !!!!, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Rückgewähr, spätestens
    jedoch mit Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Mietsache."

    Beste Grüsse
    elli55

  17. Markise durch Mieter komplett demoliert #17
    Grüß dich elli, erst mal danke für deine vielen Postings^^

    Zitat Zitat von elli55 Beitrag anzeigen
    Hallo Celia,
    hallo RMHV.

    Für die Haftung des Mieters ist es vielleicht erheblich, dass sich die Markise und der Zugriff darauf, ausschließlich in seiner Sphäre befindet.
    Ja dem ist so!
    Die Markise ist sicher über einer Terrasse montiert, die zusammen mit der Wohnung vermietet wurde. Der Vermieter hat kein Zugangsrecht zur Wohnung und ebensowenig zur mitvermieteten Terrasse; verschafft er sich dennoch Zugang - zur Wohnung oder zur Terrasse -, stellt das den Tatbestand des Hausfriedensbruchs dar.

    Ergo: dem VM ist zu 100% jeglicher Zugriff auf die Markise entzogen; daher kann die Haftung auch nicht bei Ihm liegen!!!!
    --> irgendwie echt genial wenn man das so sieht

    Der VM kann gar nicht in der Haftung sein.
    wenn alles nur so einfach klingen würde wie deine Erklärung. Meine Mutter hat heut Abend ein versicherungsgespräch mit ihrer Versicherung vor Ort, mal sehen was dabei rum kommt^^



    elli55
    Grüß celia

  18. Markise durch Mieter komplett demoliert #18
    Vermietete Terrasse mit Markise.

    Zwischenzeitlich ist der Versicherungsbetrag für die Gebäudeversicherung für den VM gestiegen und die Versicherung hat angedroht, den Vertrag beim nächsten Schadensfall zu kündigen. Außerdem hat der VM verringerte Mieteinnahmen.

    Kann es das sein?? Nein. Die Lösung muß darin liegen, dass die Einflußnahme auf die Markise zu Null Komma Null Prozent beim VM liegt, aber zu 100 % beim Mieter.

    Es kann nicht sein, dass das Risiko versicherungsrechtlich beim VM verbleibt.

    Genial deine Beispiele wirklich

    Beste Grüsse
    elli55[/QUOTE]

  19. Markise durch Mieter komplett demoliert #19
    Grüß dich RMHV,
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Die Aussage wird sogar, wenn auch anders als sie gemeint was, richtig sein. Haften könnte der Vermieter nur für einen Schaden an fremdem Eigentum. Bei Schäden an seinem Eigentum ist der Vermieter per Gesetz zur Instandsetzung verpflichtet. Schadenersatz kann er vom Mieter nur verlangen, wenn den Mieter ein Verschulden trifft.
    Tut es ja er hat die Markise trotz sturmwarnung nicht eingeholt, und sein Gipsarm ist da keine Ausrede, er hat Glückgehabt das kein Fenster dadurch zerschlagen wurde.

  20. Markise durch Mieter komplett demoliert #20
    @ elli

    Erfahrungsgemäß gibt es viele verschnarchte Mieter und eine ganz üble Kategorie: jene, die Schäden provozieren. (Dazu fallen mir so einige Beispiele ein).

    Bezüglich der Markise würde ich einen Passus in die Hausordnung aufnehmen. In den meisten Mietverträgen steht in der Hausordnung, dass Fenster - auch Kellerfenster - bei schlechter Witterung geschlossen werden müssen. Dieser Hausordnung könnte man hinzufügen, dass die Markise bei markantem Wetter eingefahren werden muss.
    ey das ja mal ne gute Idee und könnte bei den nächsten Mietern sowas vermeiden, danke guter Ansatz^^ das schlage ich meiner Mutter mal vor

    RMHV, wir sind hier im Forum doch auf der Suche nach praktikablen Lösungen für die unterschiedlichsten Probleme. Und am besten ist es doch, sich als Vermieter schon im Vorfeld - durch Formulierungen im Mietvertrag und bauliche Voraussetzungen etc. - auf die sichere Seite zu bringen.
    -->


    elli55[/QUOTE]

    •   



       


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