Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten?

Diskutiere Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? im Versicherungsschäden Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Und wie ist es mit Außentüren? Ich dachte bisher immer, Außentüren würden nicht dazu zählen. Würde auch gern noch etwas wegen dem Bodenbelag fragen. Muss ...


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  1. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #21
    WollePE
    Und wie ist es mit Außentüren? Ich dachte bisher immer, Außentüren würden nicht dazu zählen.

    Würde auch gern noch etwas wegen dem Bodenbelag fragen. Muss ich denn nur anteilig für die Stelle, die beschädigt wurde zahlen oder komplett? Ab wann ist ein Austausch unumgänglich und wann kann man den Korkboden weiternutzen? Er sieht halt lediglich nicht mehr schön aus, begehbar ist er aber immer noch.

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  2. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #22
    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Die Worte "in der Regel" lassen einen vom BGH geforderten Spielraum m. E. zu und deshalb dürfte die Klausel wohl gelten...
    Hi,

    da war ich mir auch erst sehr uneins, aber um so mehr man sich das durchliest, um so mehr glaube ich das du hier Recht hast.

    @ WollePE

    im Zweifelsfall musst du das überprüfen lassen von einer sachkundigen Stelle. Nur die werden dir 100% sicher Auskunft geben können.


    Hier mal was ich dazu im Internet gefunden hab:
    Der Mieter ist deshalb nur noch dann zur Durchführung von laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn die Klausel berücksichtigt, dass zu dem vorgesehenen Renovierungszeitpunkt auch tatsächlich eine Renovierung erforderlich ist.

    Bei der Frage, ob in der Klausel eine starre Frist vereinbart wurde, ist allerdings Vorsicht geboten. Enthält die Klausel lediglich eine Empfehlung zur Renovierung innerhalb dieser Firsten, kann sie durchaus wirksam sein.

  3. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #23
    WollePE
    Hallo ihr beiden.

    Ich danke euch schonmal für eure Antworten.

    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, meine aber gehört zu haben, daß man so eine Schönheitsreparatur nur durchzuführen ist, wenn die Wohnung renoviert übergeben worden ist. Stimmt das denn?

    Bezüglich der Türen, die ja entsprechend aussehen (das Haus muss wohl von 73 sein, im Keller sind die selben Türen und Rahmen wie in unserer Wohnung), muss ich da auch die Schäden der Vorgänger mitbeheben, wenn sie drauf bestehen? Wie gesagt, vermackt und verschrammt waren sie ja schon bei Einzug, nur hat man es eben nicht mit aufgenommen, da bei der Übergabe gesagt wurde, daß dies eben die Abnutzung ist. Wie würdet ihr da im Falle einer Gerichtsverhandlung die Chance sehen, wenn ich Zeugen einbestelle, die das bezeugen können, wie die Türen und Rahmen bei Einzug ausgesehen haben?

    Übrigens muss ich mal ein großes Lob aussprechen. Ihr helft wirklich sehr freundlich, das erlebt man nicht immer. Ich hab auch schon andere Foren erlebt, da wird total herablassend reagiert.

  4. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #24
    Zitat Zitat von WollePE
    Bezüglich der Türen, die ja entsprechend aussehen .... , muss ich da auch die Schäden der Vorgänger mitbeheben, wenn sie drauf bestehen?
    Hi,

    Für Vorschäden musst du nicht aufkommen. Allerdings wäre es hier "toll" wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, wo du damals die Wohung übernommen hast. Hier sollten alle groben Schäden eingetragen sein. Über kleine Schäden lässt sich ggf. streiten, ob das zur normalen Abnutzung gehört. Solltest du aber zB Aufkleber auf die Türe geklebt haben während deiner Mietzeit, dann musst du diese natürlich wieder entfernen.
    Wie gesagt, vermackt und verschrammt waren sie ja schon bei Einzug, nur hat man es eben nicht mit aufgenommen ....
    Jetzt mach dir doch hier nicht unnötige gedanken , sondern warte den Termin ab, wo ihr mal gemeinsam die Wohnung vorab begeht. Dann siehst du ja, was er bemängel und was nicht.

    Und im übrigen, wenn es kein Übergabeprotokoll gab damals bei Einzug, dann tut sich der Vermieter auch etwas schwer dir das nachzuweisen, das du die Schäden verursacht hast.
    Übrigens muss ich mal ein großes Lob aussprechen. Ihr helft wirklich sehr freundlich, das erlebt man nicht immer. Ich hab auch schon andere Foren erlebt, da wird total herablassend reagiert.
    Naja, dafür ist ja ein Forum auch da, also zum helfen oder nicht ? Ich geb mein bestes, weis aber leider auch nicht alles. Aber was der eine nicht weis, weis dafür ein anderer

    Ein Blatt nehme ich aber auch nicht vor den Mund, wenn mir was so garnicht passt (auch auf die Gefahr, das dies evtl der User nicht hören wollte). Das sind dann aber meisten auch Beiträge a`la wie bescheiße ich den Staat am besten, ect. Also da wäre ich auch immer ganz

    Aber ja, leider kenne ich auch Foren wo übereifige Mod`s arbeiten und Admin`s die sich bei allen wichtigen Fragen raushalten und wo ständig kommentarlos auch Threads & Beiträge gelöscht werden.

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