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Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten?

Diskutiere Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? im Versicherungsschäden Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen. Und zwar wohnen wir zur Miete und haben dort einen Korkboden. Alter ist unbekannt, laut Aussage von unserem Vermieter (der hat die Schäden ...

  1. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #1
    WollePE
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    Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten?

    Hallo zusammen. Und zwar wohnen wir zur Miete und haben dort einen Korkboden. Alter ist unbekannt, laut Aussage von unserem Vermieter (der hat die Schäden schon im Sommer gesehen) war der Boden aber schon drin als er die Wohnung gekauft hat (2002). Nun haben wir dort ein paar Schäden verursacht. Zum einen einen Bürostuhl darauf benutzt, ohne eine entsprechende Unterlage zu benutzen. Das dürfte von der Versicherung wohl abgelehnt werden, wg. übermäßiger Beanspruchung. Dann ist mir noch der alte Röhren TV durch die Finger gerutscht und hat ein ca. 2 Euro großes Stück Kork rausgehauen bzw. rausgebrochen. Das Stück hab ich aber leider nicht mehr, so daß nun nur noch ein Loch drin ist. Das dürfte wohl ein Versicherungsschaden sein. Und zu guter letzt sind noch ein paar Flecken auf dem Boden zu finden. Einer, weil die Papiertüte mit dem Biomüll, der feucht war, kurz abgestellt wurde und es nicht sofort weggewischt wurde, dadurch hat sich in der Größe der Papiertüte ein schwarzer Fleck gebildet. Dann noch ein Wasserfleck, auch dunkel, weil eine Wasserflasche wohl undicht war und nicht bemerkt wurde.

    Nun frag ich mich, wie genau wir das denn nun aufgesplittet? Muss ich nun nur noch für den Zeitwert in der Größe des Schadens aufkommen oder komplett für den Zeitwert des Korkbodens?

    Ich bin da etwas unsicher. Natürlich möchte ich, daß der Vermieter seinen Schaden, der entstanden ist, bekommen soll. Auf der anderen Seite möchte ich aber auch nicht arm werden und tausende von Euro dafür bezahlen.

    Wäre nett, wenn ihr helfen könntet.

  2.   

    Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten?


  3. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #2
    Zitat Zitat von WollePE Beitrag anzeigen
    Alter ist unbekannt, laut Aussage von unserem Vermieter (der hat die Schäden schon im Sommer gesehen) war der Boden aber schon drin als er die Wohnung gekauft hat (2002).
    Hi ,

    wie immer, für alles gibt es eine durchschnittliche Lebensdauer in der man die normale Abnutzung durch den Mieter als Vermieter akzeptieren muss. Auch eine Rolle bei der normalen Abnutzung spielt die Mieteranzahl in der Mietswohnung. Denn das zB 4 Personen den Teppich mehr abnutzen als 1 Person, dürfe klar & logisch sein.

    Allerdings habe ich leider keine Daten bzw was die durchschnittliche Lebensdauer von Korkböden angeht

    Bei übermässigen Abnutzungserscheinungen muss das allerdings vom Vermieter nicht hingenommen werden. Streitfrage ist wohl hier dann immer: "ist das noch im normalen oder nicht mehr ?" Bei einigen Schäden ist das ziehmlich klar wer ggf für den Schaden aufkommen muss. Zum Beispiel gehen zu Lasten des Mieter immer kleinere & größere Missgeschicke, wie zB u.a. Brandlöcher.
    Zum einen einen Bürostuhl darauf benutzt, ohne eine entsprechende Unterlage zu benutzen. Das dürfte von der Versicherung wohl abgelehnt werden,
    Kurioser Weise würde ich das in meiner laienhaften Meinung als normale Abnutzung sehen, außer es wurde ggf hierzu was extra Vereinbart bzw Hingewiesen im Mietvertrag.

    Ein Versicherungsfall wäre das meiner Ansicht aber auf garkeinen Fall.
    Dann ist mir noch der alte Röhren TV durch die Finger gerutscht und hat ein ca. 2 Euro großes Stück Kork rausgehauen bzw. rausgebrochen. Das Stück hab ich aber leider nicht mehr, so daß nun nur noch ein Loch drin ist. Das dürfte wohl ein Versicherungsschaden sein.
    Also das wäre für mich ein Schaden den der Mieter zu tagen hat. Also mit normaler Abnutzung hat das nichts mehr zu tun.

    Auch hier bin ich der Meinung, das dies kein Versicherungsfall ist. Zumal man sowas Zeitnah hätte melden müssen.
    Und zu guter letzt sind noch ein paar Flecken auf dem Boden zu finden. Einer, weil die Papiertüte mit dem Biomüll, der feucht war, kurz abgestellt wurde und es nicht sofort weggewischt wurde, dadurch hat sich in der Größe der Papiertüte ein schwarzer Fleck gebildet. Dann noch ein Wasserfleck, auch dunkel, weil eine Wasserflasche wohl undicht war und nicht bemerkt wurde.
    Wenn es deutlich sichbare Flecken sind, dann wäre das auch dem Mieter anzurechnen.
    Aussage von unserem Vermieter (der hat die Schäden schon im Sommer gesehen)
    Für Schäden die schon vor Einzug drinen waren, die sind eindeutig dem Vermieter anzurechnen.
    Muss ich nun nur noch für den Zeitwert in der Größe des Schadens aufkommen oder komplett für den Zeitwert des Korkbodens?
    Natürlich musst du nicht den Neuwert hier bezahlen. Hier wäre nun leider der Wert den ich nicht habe interessant ==> die durchschnittliche Lebensdauer von Korbböden (das muss aber nicht der Wert sein, den Hersteller hier ggf angeben !).

    Bei Auszug kann also nur der aktuelle Zeitwert der sich aus der durchschnittlichen Lebensdauer der Sache ergibt, dem Mieter angerechnet werden, falls ein kompletter Austausch nötig ist. Wenn nur eine Fliese im Bad zu tauschen ist, dann muss der Mieter natürlich dem Vermieter nicht das ganze geflieste Bad zahlen, sondern nur die Reparatur in Verbindung mit dem Zeitwert.

  4. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #3
    WollePE
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    Hallo Pharao,

    vielen Dank für deine Antwort.

    wie gesagt, der Vermieter ist über diesen Schaden ja im Bilde. Er hat ihn im Sommer 2011 schon gesehen, als er hier war. Sonderlich aufgeregt hat er sich nicht. Er meinte, der Boden sei eben schon alt und, O-Ton "da müsst wohl mal ein neuer rein".

    Mir geht es nur darum, wie unterscheidet man die Schäden, die die Versicherung übernimmt (Flecken, rausgebrochenes Stück Kork) welche ja zweifelsohne Versicherungsschäden sind. Immerhin ist mir ja kein Vorsatz sondern allenfalls Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Und eine übermässige Beanspruchung ist es ja auch nicht.

    Vor allem, wann ist denn der Austausch eines Bodenbelags nötig? Ist der auch nötig, wenn es sich nur um Schönheitsfehler handelt? Weil nutzbar ist der Boden ja immer noch.

  5. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #4
    Zitat Zitat von WollePE Beitrag anzeigen
    Er meinte, der Boden sei eben schon alt und, O-Ton "da müsst wohl mal ein neuer rein".
    Hallo WollePE,

    für mich hört sich das so an als ob Dein Vermieter "kein Fass aufmachen wird" und die Wohnungsübergabe reibungslos verlaufen dürfte.

    Zitat Zitat von Pharao
    Also das wäre für mich ein Schaden den der Mieter zu tagen hat. Also mit normaler Abnutzung hat das nichts mehr zu tun.
    Wie Pharao schon geschrieben hat, bist Du für das Loch im Korkboden haftbar, da es sich hierbei nicht um normale Abnutzng handelt. Ob die Versicherung dafür allerdings einspringt ist nicht sicher, da der Schaden ja nicht direkt gemeldet wurde.

    Eine Reparatur des Korkbodens wird, da er ja schon älter ist, sicherlich nicht ohne weiteres möglich sein (Farbunterschiede). Da wird wohl ein neuer reinmüssen.

    Warte die Wohnungsübergabe einfach ab. Dein VM wird schon, so wie Du ihn bisher beschrieben hast, schon kooperativ sein.

    Gruß
    ObiWan

  6. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #5
    Zitat Zitat von WollePE
    Sonderlich aufgeregt hat er sich nicht. Er meinte, der Boden sei eben schon alt und, O-Ton "da müsst wohl mal ein neuer rein".
    Hi,

    wenn der Bodenbelag alt genug ist (also seine durchschnittliche Lebensdauer erreícht hat) dann kostet dich das genau NULL Euro. Wie nun der Vermieter den Satz im Einzelnen gemeint hat (da müsste wohl ein euer rein) das kann ich dir nicht sagen.

    Beispiel:

    Nehmen wir an, die durchschnittliche Lebensdauer von Bodenbelag x wäre 10 Jahre. Der Bodenbelag x ist bei Auszug 6 Jahre alt und muss ausgetauscht werden, weil du mega unpfleglich mit dem umgegangen bist (also übermässige Abnutzung oder Schäden die man dir zuordnen kann), dann zahlst du max 40% vom Erneuerungspreis. Die Restlichen 60% gehen zu lasten des Vermieters.

    Ein Streitpunkt dürfte aber immer alles sein, was man nicht eindeutig zuordnen kann. Was ist nun noch normale Abnutzung und was nicht ? Wie schon geschrieben, einige Schäden sind ziehmlich leicht jemanden zuzuordnen, gerade wenn das nichts mit Abnutzung zu tun hat, sondern Schäden sind die zB der Mieter zu vertreten hast, wie zB Brandlöcher.
    Mir geht es nur darum, wie unterscheidet man die Schäden, die die Versicherung übernimmt (Flecken, rausgebrochenes Stück Kork) welche ja zweifelsohne Versicherungsschäden sind. Immerhin ist mir ja kein Vorsatz sondern allenfalls Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Und eine übermässige Beanspruchung ist es ja auch nicht.
    In meinen Augen ist das kein Versicherungsschaden, außer du hast eine spezielle Versicherung dazu abgeschlossen. Wenn du privat deinen eigenen Fernseher runterschmeißt, dann ist das dein Problem und keine Versicherung wird hier zahlen (meiner Meinung). Anders sieht es aus, wenn du den Fernseher deines Freundes ausversehen beschädigst, dann greift evtl die Privathaftpflicht. Allerdings musst du so einen Schaden sofort melden und nicht erst 10 Jahre später.

    Wie schon gesagt, das ist meine laienhafte Meinung dazu, ggf. kläre das mit der Versicherung ab, wo du meinst das die für den Schaden aufzukommen hat. Ob eine Hausratsversicherung das absichert, das weis ich leider nicht.
    Vor allem, wann ist denn der Austausch eines Bodenbelags nötig? Ist der auch nötig, wenn es sich nur um Schönheitsfehler handelt? Weil nutzbar ist der Boden ja immer noch.
    Wenn man was reparierbar ist, dann ist natürlich kein kompletter Austausch nötig. Mit Korkböden kenne ich mich aber auch nicht aus, in wie weit man den evtl auch mal Reinigen lassen oder ausbessern kann.

    Es gibt so ein paar Bodenbeläge die mögen vielleicht alle Mieter "toll" finden, aber für den Vermieter eher ungeeinet sind. Korkböden würde ich eindeutig aus Vermietersicht als ungeeignet bezeichnen, da der Mieter viel zu arg aufpassen muss.

  7. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #6
    WollePE
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    Wegen ihm mach ich mir auch weniger Sorgen, eher wegen seiner Frau (Beißzange). Sie war damals bei der ersten Übergabe anwesend und als wird auf eine Beschädigung der Küchentüre aufmerksam gemacht haben und diese auch so ins Übergabeprotrokoll eingetragen wurde, sagte sie nur "da brauchen wir jetzt aber nicht alles mit aufnehmen, die Türen sind nunmal schon alt". Und deswegen wurden die Macken und Krätzerchen der anderen Türen auch gar nicht mehr aufgenommen. Wir waren damals jung und haben uns davon wohl einschüchtern lassen.

    Grund zu meiner Sorge ist die: Im Mietvertrag wurde mit aufgenommen, daß in den Nebenkosten die Verwalterkosten enthalten sind. Erst mit der Abrechnung von 2010 (die im Mai 2011 kam) wurde mir das bewusst, da in der Kopie der Hausverwaltung ein Punkt mit der Bezeichnung "nicht umlagefähige Kosten" auftauchte. Als ich eben dann gegoogelt hatte hab ich festgestellt, daß diese Kosten wirklich nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Hab daraufhin auch angerufen und sie ans Telefon bekommen. Sie meinte, sie würde das mit ihrem Mann klären. Hab dann auch den Rückruf bekommen und man sagte mir, so sei es im Mietvertrag vereinbart worden. Ich war dann aber der Meinung, daß es dennoch gegen eine Verordnung verstoßen würde. Daraufhin war sie dann recht sauer. Der Vermieter meinte dann im Sommer, daß man die zuviel gezahlten Verwalterkosten dann bei Auszug mit den Schäden verrechnet. Also hab ich natürlich bisher auch keinen schriftlichen Einspruch gegen die Verwalterkosten erhoben.

    Lange Rede, kurzer Sinn, ich glaube halt, daß seine Frau bei der Übergabe dann ziemlich kratzbürstig wird.

  8. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #7
    WollePE
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    Was ich auch noch schreiben wollte, vielleicht beruhigt mich das ja etwas.

    Ich hab jetzt mal geschaut, der Bodenbelag verliert natürlich an Wert. Wenn man für die rund 50 Quadratmeter Korkboden nun 40 Euro Material und 40 Euro Verlegearbeit kalkuliert, dann kommt man auf 4000 Euro am Ende, die ein neuer Boden kostet. Wenn man nun aber davon noch 40 Prozent ansetzt, da eben das Alter schon entsprechend ist, dann kommt man doch gerade noch auf 1600 Euro, hab ich das soweit richtig verstanden? Und von welchem Zeitwert geht man denn in diesem Falle aus? Den Wert, den der Boden damals gekostet hat oder wie es heute kosten würde? Weil damals war das Material und auch die Arbeit der Handwerker deutlich günstiger als heute.

    Ach ja @Pharao wir haben eine Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden abdeckt. Dazu hab ich auch schon mit meinem Vermögensberater telefoniert. Der hat mir gesagt, da brauch ich momentan noch nichts melden, erst wenn es bei Auszug bemängelt wird. Und auch der Vermieter hat nichts gesagt, daß ich es der Versicherung melden soll bzw. muss.

    Entschuldigt bitte, wenn ich etwas durcheinander schreibe, aber mir macht das momentan echt ein bisschen Sorgen, daß uns das finanziell ruinieren könnte. Es gibt wohl noch viel mehr Punkte, die es anzusprechen gilt. Aber der Bodenbelag ist momentan wohl die größte Sorge.

  9. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #8
    Zitat Zitat von WollePE Beitrag anzeigen
    .... sagte sie nur "da brauchen wir jetzt aber nicht alles mit aufnehmen, die Türen sind nunmal schon alt". Und deswegen wurden die Macken und Krätzerchen der anderen Türen auch gar nicht mehr aufgenommen.
    Hi,

    ganz Ehrlich ? Also ich würde mich jetzt auch nicht als "Beißzange" bezeichnen, würde aber auch nicht jede noch so kleine Macke in`s Übergabeprotokoll aufnehmen. Große Schäden "ja", kleine Schäden "nein".

    Ich mache vor jeder Übergabe Bilder und das rate ich ggf auch Mietern, wenn sie hier bedenken haben, weil ich nicht jeden kleinen Kratzer aufnehme.
    Der Vermieter meinte dann im Sommer, daß man die zuviel gezahlten Verwalterkosten dann bei Auszug mit den Schäden verrechnet.
    Das hätte ich so nicht akzeptiert. Die Betriebskostenabrechung hat ordnungsgemäß richtig zu sein. Zuviel gezahlte Beträge sind zurück zu erstatten und nicht zu verrechnen falls der Mieter mal auszieht ! Sorry, aber wenn du was hättest nachzahlen müssen, dann hätte der Vermieter sich auch nicht damit abgefunden, wenn du gesagt hättest, das verrechnen wir mit der Kaution, oder ?

    Klar, ich hab auch einen Mieter der zahlt jeden Monat 10€ zu viel Miete. Hier verrechne ich das auch am Ende des Jahres, da ich nicht jeden Monat 10€ zurücküberweisen werde und der Mieter trotz Hinweis hier auch nichts ändernt. Das ist aber in meinen Augen was ganz anderes.

  10. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #9
    WollePE
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    Ja, das hab ich mittlerweile auch sehr oft gelesen. Eine solche Übergabe werde ich auch nicht mehr machen bzw. akzeptieren. Bilder werden dann auch gemacht.

    Und das mit den Verwalterkosten, naja, zählt denn meine Frau da als Zeugin bezüglich der Aussage oder eher nicht, da sie auch im Mietvertrag steht?

  11. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #10
    Zitat Zitat von WollePE
    Eine solche Übergabe werde ich auch nicht mehr machen bzw. akzeptieren.
    Hi,

    wie schon gesagt, ich würde auch nicht jeden Mückens*hiss aufnehmen in`s Protokoll.
    Sorry, das ich keinen Roman schreiben will
    Und das mit den Verwalterkosten, naja, zählt denn meine Frau da als Zeugin bezüglich der Aussage oder eher nicht, da sie auch im Mietvertrag steht?
    Naja, aber eine korrigierte Betriebskostenabrechnung werdet ihr doch bekommen haben oder nicht ? Also wenn die eine falsch war, dann wäre das schon mal das Minimum was man erwarten & fordern kann.

    Im Streitfall muss dann nämlich der Vermieter belegen, das er eurer Guthaben noch nicht ausbezahlt hat. Klar, wenn ihr euch so geeinigt habt das dies Verrechnet wird, dann ist das OK. Ich hätte das nur persönlich als Mieter nicht akzeptiert.

  12. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #11
    WollePE
    Standardavatar
    Nein, es wurde nichts korrigiert. Wir haben es bisher aber auch nicht schriftlich bemängelt. Das war wie gesagt lediglich am Telefon und als er persönlich da war im Sommer. Dort hat man sich aber wie gesagt schon darauf geeinigt, daß es bei Auszug verrechnet wird. Genauer ist er darauf aber auch nicht eingegangen.

    Hab vorhin noch was zur Berechnung vom Zeitwert geschrieben und zur Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden. Ist das denn soweit richtig, was ich da gerechnet habe?

    Danke schonmal für Deine Antworten.

  13. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #12
    Zitat Zitat von WollePE Beitrag anzeigen
    Nein, es wurde nichts korrigiert. Wir haben es bisher aber auch nicht schriftlich bemängelt. Das war wie gesagt lediglich am Telefon und als er persönlich da war im Sommer. Dort hat man sich aber wie gesagt schon darauf geeinigt, daß es bei Auszug verrechnet wird.
    Hi,

    das Problem bei mündlich ist immer, später will sich keiner mehr daran erinnern ......
    Wenn du also in deinen Vermieter vertrauen hast, dann geht natürlich mündlich auch.

    Wann kam die Betriebskostenabrechnung und wann zieht ihr aus ?
    Hier mal den §556 BGB Abs3:
    (...) Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn ....
    Allerdings sollte man jetzt dem Vermieter hier auch nichts bösartiges Unterstellen und ggf hier jetzt einen Streit provozieren. Wenn du also deinem Vermieter vertraust, das er sich an diese Vereinbarung halt mit dem Verrechnen, dann belasse das dabei.

    Solltet die Frist vor bzw nach Auszug noch nicht abgelaufen sein, dann könnt ihr ja immer noch eure Einwende ggf schriftlich einlegen.
    Wenn man nun aber davon noch 40 Prozent ansetzt, da eben das Alter schon entsprechend ist, dann kommt man doch gerade noch auf 1600 Euro, hab ich das soweit richtig verstanden? Und von welchem Zeitwert geht man denn in diesem Falle aus? Den Wert, den der Boden damals gekostet hat oder wie es heute kosten würde?
    Wie schon geschrieben, ich weis die durchschnittliche Lebensdauer von Korkböden nicht. Ohne die kann man also auch nichts berechnen

    Die durchschnittliche Lebensdauer einer Sache kann von 5 bis 40 Jahren sein. Da ist also schon ein großer Unterscheid vorhanden, jenachdem um was es sich handelt.

    In meinen Unterlagen berechnet sich das vom Neupreis (Zugegeben, von der Logik her hätte ich auch den damaligen alten Preis hergezogen). Natürlich muss das dann aber auch vergleichbar sein. Also billiger PVC und dann Parkett verlegen, das geht nicht.

  14. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #13
    WollePE
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    Zugegangen ist die Abrechnung am 9. Mai 2011.

    Muss ich dann bis spätestens 8. Mai schriftlich widersprochen haben oder mit Ablauf vom Mai? Ausziehen wollen wir zu Ende Mai.

    Das mit dem Boden ist soweit klar, da wird natürlich auch ein Korkboden als Berechnung herangezogen und kein günstiger Teppich. Mit Neupreis meinst Du den Preis, den man im Jahr 2012 zahlen würde, richtig?

    Und bezüglich der Schäden, die ich jetzt der Versicherung zugeschrieben hätte, die müssten doch mit einer Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden abgedeckt sein, oder?

    Ganz ehrlich, wenn ich mir mittlerweile alles so anschaue, dann könnte ein Aussenstehender fast schon davon ausgehen, daß wir Schweine sind aber das stimmt gar nicht. Die Wohnung wird jeden Samstag gesaugt und gewischt. Auch die Türen wische ich alle 4 Wochen ab.

    Ich hab halt echt Sorgen, daß unsere Vermieter sich auf unsere Kosten gesund sanieren wollen.

    Eine Frage hab ich aber noch. Auch wenn bis auf die beschädigte Tür nichts im Übergabeprotokoll steht, kann man denn "Schäden" (von denen wir der Meinung waren, es sind keine Schäden sondern normale Abnutzungen) auch später noch mit Zeugen belegen? Also damit die Zeugen belegen können, daß es schon beim Einzug einen Tag später so aussah? Oder gilt da einzig das Übergabeprotrokoll und wir haben eben einfach wegen unserer Unerfahrenheit aufgrund jungen Alters damals Pech gehabt?

    Wie gesagt, Schäden, die wir verursacht wurden sollen auch reguliert werden. Ich möchte niemanden in irgendeiner Weise "bescheissen". So wurde ich nicht erzogen. Ich möchte aber auch nicht, daß man sich auf unsere Kosten dann letztendlich gesund saniert und unsere Unerfahrenheit ausnutzt.

    Erst kürzlich haben wir den Wasserhahn in der Küche reparieren lassen, da dieser undicht war und die ganze Zeit am Hebel Wasser austrat. Da die Küche nicht mitvermietet ist sondern nur zur Nutzung überlassen haben wir das natürlich auch nicht nach der Kleinreparatur Klausel gehandhabt, sondern haben es aus eigener Tasche bezahlt. Zudem wurde auch noch das Eckventil getauscht, da es defekt war. Hat 140 Euro gekostet.

    Entschuldigt bitte, wenn ich zu redseelig bin aber das Thema lässt mir einfach keine Ruhe. Wir verdienen einfach nicht wirklich gut, als das wir extrem hohe Kosten stemmen könnten.

  15. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #14
    Zitat Zitat von WollePE Beitrag anzeigen
    Zugegangen ist die Abrechnung am 9. Mai 2011.

    Muss ich dann bis spätestens 8. Mai schriftlich widersprochen haben oder mit Ablauf vom Mai? Ausziehen wollen wir zu Ende Mai.
    Normalerweise sollte man vorab evtl schon mal einen Termin mit seinem Vermieter ausmachen, um auch zu Wissen was alles bemängelt wird bzw ausgebessert gehört. Oft kann man ggf ja selber diesen Mangel abstellen (sei es durch eigene Arbeit oder das man selber eine Firma hier beauftragt).

    Dann wüsstet ihr ja schon mal was auf euch ungefähr zukommt und je nachdem würde ich es dann Abhängig machen, ob ich dem Vermieter hier sowas Vertraue das mit dem Verrechnen oder ob ich ggf. doch vor Ablauf der Frist noch schriftlich meine Einwende einbringe gegen die Betriebskostenabrechnung. Hier ist natürlich auch nicht ganz uninteressant, um was für einen Betrag wir hier reden.

    Ich will auf garkeinen Fall euren Vermieter hier als bösen Menschen hinstellen, aber mündlich ist halt im Streitfall immer so eine Sache. Andererseits, wenn ich mit jemanden was mündlich vereinbart hab und der dann auf einmal so einen Theater machen würde, naja ..... du weist auf was ich hinaus will oder ?
    Mit Neupreis meinst Du den Preis, den man im Jahr 2012 zahlen würde, richtig?
    Ja, so lese ich das raus aus meinen Unterlagen, auch wenn ich eigentlich hier eher den alten Preis von damals als Sinnvoller halten würde. Im Streitfall dürfte das aber kein Problem sein, dies bei einem Mieterverein in Erfahrung zu bringen. Vielleicht weis das aber auch ein anderer User aus dem Forum hier.
    Ganz ehrlich, wenn ich mir mittlerweile alles so anschaue, dann könnte ein Aussenstehender fast schon davon ausgehen, daß wir Schweine sind ....
    Wie schon gesagt, es gibt einige Bodenbeläge die würde ich mir als Vermieter nie in eine Mietswohnung reinlegen lassen, auch wenn viele Mieter diese als "toll" empfinden. Korkböden gehört auf jeden Fall dazu, zu den NO-GO`s aus Vermietersicht (persönliche Meinung).
    Ich hab halt echt Sorgen, daß unsere Vermieter sich auf unsere Kosten gesund sanieren wollen.
    Wie schon gesagt, einiges muss der Vermieter auch akzeptieren als normale Abnutzung. Und ggf. wird wohl hier ein Gericht entscheiden müssen, wenn man sich so garnicht einige wird. Dazu müsste sich aber der Vermieter auch ziehmlich sicher sein, das er sich im Recht befindet oder er streitet halt gerne aus langeweile und hat zuviel Geld ....
    Also damit die Zeugen belegen können, daß es schon beim Einzug einen Tag später so aussah? Oder gilt da einzig das Übergabeprotrokoll ....
    Nur weil was nicht vermerkt worden ist, gerade keine Mängel, heißt das nicht das deswegen ihr jetzt dafür aufkommen müsst. ZB sind normale Abnutzungen an den Türen & Griffen Vermietersache.
    bin aber das Thema lässt mir einfach keine Ruhe
    Das versteh ich, aber letztlich wirst du erst alles genau Wissen, wenn du mit deinem Vermieter die Wohnung begehst und er sich dann dazu äußert was er bemängelt.

    Nur als Beispiel: wir verzichten grundsätzlich auf Schönheitsreparaturen, ect durch Mieter bei Auszug. Wenn also keine grobe Absicht oder ein wirklich grober Schaden dem Mieter anzurechen ist, dann war´s das für den Mieter und wir lassen auf unsere Kosten alles herrichten.

  16. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #15
    WollePE
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    Es wäre schön, wenn alles glimpflich ausgehen würde.

    Gerade bei den Türen ist es aber unsere Sache, da dies ja in den Schönheitsreparaturen vereinbart ist, daß Türen gestrichen werden müssen. Zählen denn dazu auch die Türrahmen? Oder nur rein die Türe?

    Wäre es ratsam jetzt noch in einen Mieterschutzbund zu gehen oder reicht unsere Rechtschutzversicherung dafür aus?

    Aber eine Frage zu dem Neupreis beim Bodenbelag hab ich noch. Es ist ja so, das man lediglich den Zeitwert ersetzen muss. Aber wenn der Zeitwert höher liegen würde, da man den Neupreis als Grundlage nimmt, als der Boden tatsächlich gekostet hat seinerzeit, dann wäre der Vermieter ja besser gestellt als vorher, oder? Und das darf ja soweit ich das bisher gelesen hab auch nicht sein.

    Und wie setzt denn der Vermieter die Kosten überhaupt an, wenn er für den Boden gar keine Rechnung hat? Er hat die Wohnung ja so gekauft, mit dem Boden drin.

  17. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #16
    Zitat Zitat von WollePE Beitrag anzeigen
    Wäre es ratsam jetzt noch in einen Mieterschutzbund zu gehen oder reicht unsere Rechtschutzversicherung dafür aus?
    Hi,

    der Mieterschutzbund wäre sinnvoll, wenn es um die einzelen Schäden geht. Also wem man ggf welchen Schaden zuordnen kann bzw auch in welcher Höhe. Die Rechtschutzversicherung wäre m.E. erst interessant, wenn es vor Gericht geht oder du dich ggf anwaltlich Beraten lassen willst.
    Aber eine Frage zu dem Neupreis beim Bodenbelag hab ich noch. Es ist ja so, das man lediglich den Zeitwert ersetzen muss
    Diese Frage kann ich dir leider nicht sicher beantworten, da ich ja auch eher dazu tendiere den alten Wert zur Berechnung herzunehmen. Laut meinen Unterlagen ist das aber so nicht der Fall.

    Aber nun mal trotzdem ein Beispiel. Der Boden ist bei euch min 10 Jahre alt, wenn der Boden schon 2002 drinen war. Für Teppichböden wäre zB die durchschnittliche Lebensdauer 10 Jahre. Und was hast du bei 0% von einem Betrag x ?

    Ich kann leider nicht Hellsehen, deswegen mache ggf rechtzeitig mal einen Besichtigungstermin deiner Wohnung aus, zusammen mit deinem Vermieter. Denn du musst ja vorab Wissen, was ggf bemängelt wird damit du ggf das auch selber Ausbessern kann.
    Gerade bei den Türen ist es aber unsere Sache, da dies ja in den Schönheitsreparaturen vereinbart ist, daß Türen gestrichen werden müssen.
    Dir ist schon klar, das manche Regelungen nicht mehr gültig sind ??? Es käme ggf also darauf an, was steht in deinem Mietvertrag genau dazu ?

  18. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #17
    Zitat Zitat von WollePE Beitrag anzeigen
    Es wäre schön, wenn alles glimpflich ausgehen würde.

    Gerade bei den Türen ist es aber unsere Sache, da dies ja in den Schönheitsreparaturen vereinbart ist, daß Türen gestrichen werden müssen. Zählen denn dazu auch die Türrahmen? Oder nur rein die Türe?
    Stell dochmal den genauen Wortlaut Deiner Klauseln über Schönheitsreparaturen hier ein.
    Würde mich nicht wundern, wenn die sogar komplett nichtig wären. Die Mietverträge vor 10 Jahren haben oft noch die durch den BGH gekippten starren Fristen!

  19. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #18
    WollePE
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    Hallo BarneyGumble2, ich denke die Klausel dürfte richtig sein. Wir wohnen auch nicht seit 10 Jahren hier in der Wohnung sondern erst seit gut viereinhalb Jahren. Ich werde aber dennoch gern die Klausel abschreiben und einstellen.



    Die Schönheitsreparaturen übernimmt der [x] Mieter auf eigene Kosten.

    Dann kommt ein handschriftlicher Teil über die Treppenhausreinigung und den Weg davor.

    Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
    Anstriche und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. Der Verpflichtete hat die Schönheitreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.

    Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten in der Regel:

    In Küchen, Bädern und Duschen alle (handschriftlich) 5 Jahre
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle (handschriftlich) 5 Jahre
    in anderen Nebenräumen alle (handschriftlich) 5 Jahre


    Das steht dort unter Schönheitsreparaturen drin.

  20. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #19
    Der Verpflichtete hat die Schönheitreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
    Hi WollePE,

    regelmässig ist m.E. ein "muss" und dann wäre das nicht zulässig, da es dann "starre" Zeitvorgaben sind. Im Streitfall solltest du das aber von sachkundiger Stelle überprüfen lassen.

  21. Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten? #20
    Die Worte "in der Regel" lassen einen vom BGH geforderten Spielraum m. E. zu und deshalb dürfte die Klausel wohl gelten...


Bodenbelag beschädigt wie genau aufsplitten?

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