treppenhauslicht + unfall
Diskutiere treppenhauslicht + unfall im Versicherungsschäden Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Die Voraussetzungen für Verschulden sind Vorsatz und Fahrlässigkeit. Hier liegst Du richtig. Dem Fragesteller ging es aber doch eigentlich um die versicherungsrechtliche Einschätzung. Versicherungen zahlen ...
- 12.01.2011 09:48 treppenhauslicht + unfall #21
RE: treppenhauslicht + unfall
Die Voraussetzungen für Verschulden sind Vorsatz und Fahrlässigkeit. Hier liegst Du richtig. Dem Fragesteller ging es aber doch eigentlich um die versicherungsrechtliche Einschätzung. Versicherungen zahlen regelmäßig auch bei leichter Fahrlässigkeit.
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treppenhauslicht + unfall
- 12.01.2011 11:22 treppenhauslicht + unfall #22Dazu hat man sie ja auch. Ein Treppenhauslicht, das sich nach einem gewissen Intervall irgendwann wieder ausschaltet wurde aber absichtlich so eingestellt. Vorsätzlicher gehts also gar nicht. Da das Treppenhauslicht aber genau das tut, was es tun soll, nämlich zu brennen, wenn man den Schalter betätigt und nach einer gewissen Zeit wieder auszugehen, was legitim ist, haftet der Hauseigentümer oder dessen Versicherung für gar nix.Versicherungen zahlen regelmäßig auch bei leichter Fahrlässigkeit.
- 12.01.2011 11:53 treppenhauslicht + unfall #23Hinsichtlich der Haftung sehe ich das auch so. Aber damit ist die Frage eigentlich auch beantwortet.




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