Hallo,

ich würde gerne wissen, ob jemand weiss, was es damit auf sich hat:

Für eine Zwangsversteigerung behauptet der MIETER, er hätte eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen, vor der Sanierung, die Wohnungswand durchzubrechen zum Nachbarn, auch vermietet vom Vermieter.

Dieser Durchbruch hält sozusagen nicht die Abgeschlosenheitsbescheinigung ein. Im Bericht des Gutachters wird nun davon ausgegagen, dass der Zustand wieder hergestellt werden würde.

Ist das nicht irgendwie ein jur. Trick? Kennt das jemand? Ich meine, so etwas schon einmal gesehen zu haben.

Diese privatrechtliche Vereinbarung konnte natürlich, genauso wie der Mietvertrag, nicht vom Gutachter eingesehen werden. Und ich bin auch nicht dran gekommen...

DANKE








EDIT:

Ich war nun bei der ZV - die Wohnung ist für einen 2,3 fachen Verkehrswert versteigert worden (!) also vollkommen unrentabel. Damit hat sich die Frage eigentllich erledigt, aber wenn man auf die Beschreibungen der Gutachter schaut, trifft man dies *Häufiger*
Da wäre es doch auch für andere interessant, diese Frage zu klären:

Juristischer Falstrick der Eigenbedarf unmöglich macht?!