Original von Insolvenzprofi Original von Peter Schmitz
Das Problem ist, dass die Zwangsversteigerung als Folge einer Teilungsversteigerung zustandegekommen ist. Im Klartext: Einige Leute haben da noch viel Geld im Grundbuch stehen, das sie ohne eine Versteigerung nie wiedersehen. Und wenn das Haus mangels (suggerierter) Attraktivität nicht weggeht sehen haben sie ein Problem.
bei teilungversteigerungen sind zu 98% immer bestehenbleibende rechte vorhanden. da muss man verdammt aufpassen, viele dieser rechte sind eigentümergrundschulden, die rechtspfleger sagen in dem fall, dass die bank sich dazu geäußert hat, dass das darlehen vollkommen getilgt ist, viele rechtspfleger neigen dann dazu, dass es kein problem sei, schließlich sei die grundschuld eine eigentümergrundschuld.
in der praxis sieht das dann so aus, dass man die rechte fast nie rausbekommt! die Löschungsbewilligung stellt die bank nie wieder aus, sie verweißt immer an den eigentümer der grundschuld, sie darf nicht nochmals eine löschungsbewilligung rausgeben, nur auf antrag des begünstigten.
der eigentümer der grundschuld ist der ehem. eigentümer, mit dem man sich nie einig wird, denn schließlich hast du ihm sein haus wegersteigert. die folge wäre, dass du 16% Zinsen zahlst auf die Eigentümergrundschuld!
ich hab das selbst erlebt, das recht habe ich nur rausgekriegt, weil ich ihm pauschal 50000 eur geboten habe, obwohl das recht nur bei mikrigen 10000 lag.
@Malloy, die leute sind eben in deutschland ziemlich dumm, ist leider so, sonst würden sie nicht so viel bieten. lieber mehr in der versteigerung bieten als einem makler die provision zu zahlen, sagte mir letztens noch einer.... ich wollte eigentlich direkt zuschlagen, aber ich habs gelassen