Zuschlagsbeschluss und Zeiten
Diskutiere Zuschlagsbeschluss und Zeiten im Versteigerung Forum im Bereich Immobilien Forum; Hallo zusammen! Trotz stundenlanger Suche habe ich im Internet keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht hat sie ja hier jemand? Es geht um Zeiten ...
- 30.09.2010 09:48 Zuschlagsbeschluss und Zeiten #1
Zuschlagsbeschluss und Zeiten
Hallo zusammen!
Trotz stundenlanger Suche habe ich im Internet keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht hat sie ja hier jemand?
Es geht um Zeiten bzw. Fristen. Ich habe nicht ergründen oder finden können ob ich, und wenn ja wann, nach dem Zuschlagsbeschluss ein ("außergewöhnliches") Zutrittsrecht in die Wohnung des "Vorbesitzers" habe.
Wenn ich um 09:00 den Zuschlag bekomme, wann genau habe ich das Recht die Wohnung/das Haus des Ex-Besitzers zu begutachten? 3 Tage später? Den gleichen Tag um 12:00? Ich finde dazu nix.
Hintergrund ist ganz einfach: Wenn wir direkt nach der Versteigerung mit Zeugen die Wohnung untersuchen und eventuell Fotographieren und er später z.b. die Waschbecken kaputtkloppt, dann hat man zumindest was in der Hand?
Nicht das ich was unterstellen will, ich kenne den Mann ja nicht, aber..... Naja, ihr wisst schon....:-)
Danke euch!
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Zuschlagsbeschluss und Zeiten
- 30.09.2010 14:12 Zuschlagsbeschluss und Zeiten #2
RE: Zuschlagsbeschluss und Zeiten
du kaufst die katze im sack! Fertig! Wenn du dir zutritt verschaffst entgegen des willens des exeigentümers kann er eine strafanzeige stellen, dann bist du erstmal ziemlich dran, denn noch immer ist er im besitz der sache. man muss ihn also rausräumen.
erst nach erfolgter räumung, welche mal schnell 15000-25000 eur kosten kann, darsft du rein. gehe davon aus, dass nach räumung alles saniert werden muss! ist reine erfarhung, oder du ziehst in einen kloake ein, wenn es dir nichts ausmacht
ich hoffe für dich, dass er kein räumungsschutz beantragt und mit suizidgefahr, was die masche vieler ist. falls ja, geht es an das landgericht weiter. dieses dauert bis zu 2,5 jahre, in der zeit bekommt man in der praxis, kein ertrag vom exeigentümer, hat aber grundbesitzabgaben zu zahlen und natürlich sein darlehen (und evtl., seine miete wo man halt wohnt)
versteigerungen sind nichts für weicheier. ich habe selbst erlebt, wie viele eigentümer mit dem bohrer extra noch die bodenplatte kaputtmachen, oder die das dach unter wasser setzen. man kann ihm aber nichts anhaben wenn man keine zeugen hat oderkonkrete beweise dass er es absichtlich gemacht hat
wenn du auf nummer sicher gehen willst, lieber über den freien markt gehen mit besichtigung! sowieso macht man keine schnäppchen mehr in zvs die zeiten sind lange vorbei!
Zuschlagsbeschluss und Zeiten
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