Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert?
Diskutiere Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo ertmal zusammen. Ich bin neu hier in der Runde und freue mich hier zu sein... Ich habe da ein Problem mit meinem Verwalter. Ich ...
- 23.11.2011 11:40 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #1
Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert?
Hallo ertmal zusammen. Ich bin neu hier in der Runde und freue mich hier zu sein...
Ich habe da ein Problem mit meinem Verwalter. Ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus über die Zwangsversteigerung erstanden, die wohl laut Verwalter und Gutachten mehrere Jahre leer stand. Beim Versuch, die Heizungen warm zu kriegen, stellte sich heraus, dass sie nicht heizen wollten, da zu viel Luft bzw. Zu wenig Wasser drin war. Die Verwaltung engagierte daraufhin die Firma, mit der sie seit Jahren arbeitet. Diese fand heraus, dass es nicht an der Heizung lag, sondern, viel zu viel Luft bzw, zu wenig oder gar kein Wasser sich drin befand und der wasserdruck im Keller, zu dem nur die besagte Firma zugang hat( Fernwärme) erhöht werden musste, damit die Luft entweichen konnte. Nun will die Verwaltung, dass ich die Rechnung übernehme, da das Dachgeschoss von dem Vorbesitzer ausgebaut wurde und die Heizungsrohre und so weiter zum Sondereigentum(laut Teilungserklärung) gehören und somit die Entlüftung Sache des betroffenen Eigentümers sei und er somit die Rechnung tragen soll.
Ich denke jedoch, da es nicht so ist, da ja eine normale Entlüftung nicht ausgereicht hat, das Problem zweitens nicht an der Heizung samt Ableitung lag zumal ich kein Zutritt in den Heizkeller habe und ich schliesslich bei den Betriebskosten laut Schlüsselverteilung 70/30 die heizkosten tragen muss.
Oder liege ich falsch?
Vielen dank
Burhan
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Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert?
- 23.11.2011 18:07 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #2
Es ist normal, dass die Heizungsfirma im Keller an der Heizung Wasser nachfüllen muss, wenn oben etwas fehlt.
Waren denn die Heizungsstränge in der Wohung abgestellt? Ging die Heizung in den anderen Wohnungen?
- 23.11.2011 22:44 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #3
Hallo burzilla,
ich würde mal die Thermostatköüfe abschrauben und feststellen, ob der Pin am (Messing-)Unterteil freigängig ist. Tropfen öl dran und mit Kombizange etwas drehen, Thermostatkopf auf 5 stellen und wieder draufschrauben. Drei Minuten, fertig.
- 24.11.2011 12:24 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #4
Burhan,
man kann sich als Verwalter darauf zurückziehen, daß der betroffene Sondereigentümer die Kosten zu tragen hat, sofern in der Teilungserklärung festgelegt wurde, daß die Leitungen ab dem Abzweig von der Hauptleitung an zum Sondereigentum gehören. Zumindest das Entlüften wäre dann von Dir zu bezahlen.
Man kann jedoch auch die freundliche Variante wählen und sagen, die Heizung muß insgesamt funktionieren und oben fällt eben zuerst auf, wenn Wasser fehlt. Also trägt die Gemeinschaft die Kosten für das Entlüften und Auffüllen der Anlage, da es eine Maßnahme zur Herstellung der ordentlichen Gesamtfunktion war.
Biete dem Verwalter an, die hälftigen Kosten zu tragen und gut.
Der Rat mit dem Ventil ist gut gemeint, aber löst das Problem nicht, wenn Luft in den Rohren ist - die kann nämlich nur durch Entlüften entweichen.
Christian Martens
- 24.11.2011 18:42 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #5
Das ist so nicht ganz richtig. Normalerweise verfügen Heizanlagen über automatische Entlüfter am oberen Ende eines jeden Heizungsstranges. Diese befinden sich also zwangsläufig in den oberen Wohnungen. Nutzen haben aber alle davon.
Da ist nun die Frage ob der alte Eigentümer gepfuscht hat, die Anlage defekt ist oder schlicht und einfach nur nicht gewartet wurde.
- 25.11.2011 11:49 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #6
Normalerweise - ist gar nichts normal.
Diese automatischen Entlüfter haben in unserem Bestand schon mehrfach zu irrsinnigen Wasserschäden geführt, weil sie zwar geöffnet, jedoch nicht wieder komplett geschlossen haben. Dann läuft das Heizwasser solange aus, bis es jemand stopt oder der Druck weg ist.
Dabei hat sich eine automatische Nachfüllanlage im Keller als besonders segensreich erwiesen!
Ich halte von diesen Dingern nichts und lasse sie stillegen, wo immer ich sie antreffe.
Christian Martens
- 25.11.2011 20:12 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #7
- 27.11.2011 21:12 Wer zahlt, wenn die Heizung nicht funktioniert? #8Vielen dank...Das mit dem versäumten Entlüften kann schon stimmen, da die Wohnung laut Verwalter wohl min. 2 Jahre leer stand?! das mit dem freundlichen Halbe halbe hört sich vernünftig an.
Vielen dank, werde es versuchen.
Machts gut
burhan
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