HILFE!! Energieausweis!?!?!
Diskutiere HILFE!! Energieausweis!?!?! im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; @julika: danke für die antwort! ich denke nicht, dass es da was zu unterschlagen gibt...wir wissen leider, dass das haus energentisch eine sickergrube ist...die haben ...
- 03.02.2012 18:49 HILFE!! Energieausweis!?!?! #21@julika: danke für die antwort! ich denke nicht, dass es da was zu unterschlagen gibt...wir wissen leider, dass das haus energentisch eine sickergrube ist...die haben uns schon sehr offen den jahresverbrauch an öl gezeigt.

bin gespannt, welche version sie gewählt haben...da man ja in unserem fall noch wählen darf zwischen den beiden möglichkeiten...
grüße
kosimo
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HILFE!! Energieausweis!?!?!
- 03.02.2012 18:51 HILFE!! Energieausweis!?!?! #22
Für jemanden, der bis vor kurzem noch nicht mal, wem alles in den Energieausweis Einblick zu gewähren ist, hast du dich ja in Kürze zu einem Vollprofi in Sachen EA entwickelt.
.
Ui du kennst den Weg der Berechnung.... .
Aber ich verdiene u.a. mit der Erstellung von EAs meine Brötchen und ich kenne die "Tricks"... .
Sorry, hab das Gefühl du kannst einfach nicht mal Unrecht haben.
Schönen Abend dir
- 03.02.2012 18:59 HILFE!! Energieausweis!?!?! #23
- 03.02.2012 19:29 HILFE!! Energieausweis!?!?! #24
- 03.02.2012 19:52 HILFE!! Energieausweis!?!?! #25
- 03.02.2012 20:05 HILFE!! Energieausweis!?!?! #26
Ich sag nur 2 Rechtsanwälte 3 Meinungen.
"Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen (EnEV 2009 §16 Abs. 2)"
Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 14.000 Euro.
- 04.02.2012 10:16 HILFE!! Energieausweis!?!?! #27
Meine Fragen...
...kann keiner beantworten, oder?
Gibt es im Forum Ersteller von Energieausweisen, die diese beantworten können?
@heizer: Wo genau findet man eigentlich die Bestimmung der Höhe der Ordnungswidrigkeit? Habe die Zahl 14.000 € auch ständig im Netz gefunden - aber keine offziellen Seiten. Genauso würde mich interessieren wo denn Baujahresbestimmungen zu finden sind...z.B. ab 1978 und bis zu 4 Wohnungen kann der Verkäufer / Vermieter ja wählen welche Art von Ausweis er machen lässt. Gibt es das auch auf ner offiziellen Seite zu finden? DANKE!
Gruß
kosimo
- 04.02.2012 13:40 HILFE!! Energieausweis!?!?! #28
Hi,
da hast du zwar Recht, nur ist der eine Ausweis fast nichtssagend und nur vom anderen Ausweis kannst du wirklich was mit anfangen !!!
Der Verbrauchtsausweis richtet sich lediglich nur an den Verbrauch der letzten 3 Jahre. Wenn in dem Zeitraum der Winter mild war, die Mieter sehr sparsam, dann weist du im Endefekt überhaupt nichts über die wirklichen energetische Qualität deines Hauses !
Bei Bedarfsausweis dagegen geht das Heizverhalten des Mieter nicht in die Berechnung mit ein ! Hier ist eher interessant, was die Bausubstanz angeht oder die Heizungsanlage. Nur hier bekommst du einen Wert, mit dem man was anfangen kann.
Meiner Meinung nach "Falsch", es ist genau andersum ! Natürlich gibt es immer Mittel & Wege was schöner zu machen, aber das ist meines Erachtes beim Bedarfsausweis schwerer, weil hier Fakten anzugeben sind. Die Bausubstanz ändert sich nicht von heut auf morgen bzw die Werte. Das Heizverhalten des Mieter dagegen schon !
Zitat von julika
- 04.02.2012 15:31 HILFE!! Energieausweis!?!?! #29
Hi Pharao,
is mir schon klar, dass der Verbrauchsorientierte nicht viel taugt. Nur zur Erfüllung der Vorschrift, dass man einen Braucht reicht der allemal.
- 04.02.2012 15:40 HILFE!! Energieausweis!?!?! #30
- 04.02.2012 17:37 HILFE!! Energieausweis!?!?! #31
@heizer: Wo genau findet man eigentlich die Bestimmung der Höhe der Ordnungswidrigkeit? Habe die Zahl 14.000 € auch ständig im Netz gefunden - aber keine offziellen Seiten. Genauso würde mich interessieren wo denn Baujahresbestimmungen zu finden sind...z.B. ab 1978 und bis zu 4 Wohnungen kann der Verkäufer / Vermieter ja wählen welche Art von Ausweis er machen lässt. Gibt es das auch auf ner offiziellen Seite zu finden? DANKE!
in deinem Fall, wie du es beschriebe hast, Verkäufer hat dir im Vorfeld die Heizöl-Abrechnung zukommen lassen, war offen was den energetischen Zustand des Hauses betrifft, wird das Bussgeld wenn überhaupt eins anfällt minimal sein.
Es gibt keine Richtlinie, die Festsezung des Bussgeldes liegt im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes.Ach so und vom Bussgeld siehst du eh nichts.
@ Pharao: Wie gesagt, ich Ersteller von Energieausweisen und ich WEISS, dass ich beim bedarfsorientierten EA mehr Möglichkeiten habe zu "optimieren".
- 04.02.2012 20:57 HILFE!! Energieausweis!?!?! #32
@julika: dass ich von dem Geld nix hab is klar...wäre ja ne Ordnungswidrigkeit
mir geht es echt nur darum, das Ganze etwas mehr zu begreifen 
Gruß
kosimo
- 05.02.2012 11:13 HILFE!! Energieausweis!?!?! #33
HILFE!! Energieausweis!?!?!
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