Wechsel auf Mietverwaltung
Diskutiere Wechsel auf Mietverwaltung im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo. Unser privater Vermieter stellt RÜCKWIRKEND ab Januar auf eine Hausverwaltung um. Wir wohnen seit fast 4 Jahren hier und hatten bei Abschluß des Mietvertrages ...
- 13.02.2012 20:46 Wechsel auf Mietverwaltung #1
Wechsel auf Mietverwaltung
Hallo. Unser privater Vermieter stellt RÜCKWIRKEND ab Januar auf eine Hausverwaltung um. Wir wohnen seit fast 4 Jahren hier und hatten bei Abschluß des Mietvertrages eine Pauschal-Warmmiete vereinbart. Mein Vermieter hat mich im Dezember über den bevorstehenden Wechsel informiert und über eine Umstellung von Pauschalmiete auf Kaltmiete + NK, allerdings habe ich erst heute 10.02. Post der neuen Mietverwaltung erhalten.
Nun sollen wir, im Zuge der Umstellung, einen neuen zurückdatierten Mietvertrag auf 31.12.11 unterschreiben, der sich bei den Zusatzbedingungen des ursprüglichen Mietvertrages unterscheidet, die u.a. eine Kaution von drei Monatsmieten vorsieht.
Die Verwaltung möchte die Miete + Kaution per Lastschrift einziehen, wenn ich dies per Überweisung mache, verlangen sie 10 € mehr Miete. Ist das zulässig?
Muss ich diesen neuen Vertrag unterschreiben, oder reicht ein Zusatz über die neue Berechnung der Kaltmiete + NK? Muss ich die Kaution bezahlen?
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Wechsel auf Mietverwaltung
- 13.02.2012 21:09 Wechsel auf Mietverwaltung #2
Hallo Babsi,

anbieten darf Dir der Vermieter erst mal alles ... unabhängig ob die Verwaltung nun gewechselt hat oder nicht.
Unterschreiben musst Du das nicht.
- 13.02.2012 22:18 Wechsel auf Mietverwaltung #3
das zu möchten ist durchaus zulässig. aber man kriegt halt nicht immer was man möchte.
kurz gesagt: ihr müsst euch darauf nicht einlassen.
warum dieses datum? weil dann für 2011 noch abgerechnet werden darf und ihr dann vermutlich 'ne menge nachzahlen müsst? würd ich mich ganz sicher nicht drauf einlassen. ab 01.01.2012 vielleicht.
nein, du musst das nicht unterschreiben.
und was die kaution angeht: meines wissens kann man die kaution bis zu 3 jahre nach einzug noch einfordern (sofern sie von anfang an vereinbart war). das würde bedeuten: nein, ihr müsst nach über 4 jahren miete jetzt keine kaution mehr hinterlegen ("bezahlen" ist ja in dem zusammenhang eh das falsche wort).
- 13.02.2012 22:25 Wechsel auf Mietverwaltung #4
Unter den genannten Aspekten würde ich an Deiner Stelle den Vertrag nicht unterschreiben und schon gar nicht zurückdatiert!
Sollte der neue Vertrag für Euch von Vorteil sein, könnte man sich das ganze nochmal überlegen, aber die Vorgehensweise scheint mir nicht sehr seriös!
Auch den Passus mit der Kaution würde ich auf jeden Fall aussen vor lassen!
- 13.02.2012 22:28 Wechsel auf Mietverwaltung #5
- 13.02.2012 22:54 Wechsel auf Mietverwaltung #6
- 14.02.2012 01:55 Wechsel auf Mietverwaltung #7
Hallo Babsi,
wie Du bist jetzt lesen konntest, stehen meine Vorredner (und ich auch) dem Ansinnen der Verwaltung ablehnend gegenüber.
Du MUSST nie und nimmer etwas unterschreiben, es sei denn ein rechtkräftiges Gerichtsurteil zwingt Dich dazu (was es in dieser Angelegenheit bestimmt nicht geben wird.
Merke: Niemand wird von Dir (ohne Eigennutz im Hinterkopf) etwas wollen, niemand hat etwas zu verschenken.
- 14.02.2012 08:12 Wechsel auf Mietverwaltung #8Nachdem sich alle in die gleiche Richtung eingeschossen haben stelle ich mal eine ketzerische Frage: lest ihr eigentlich auch die Sachverhalte?
Lt. Sachverhalt wurde "bei Abschluß des Mietvertrages eine Pauschal-Warmmiete vereinbart". Diese Vereinbarung ist außer bei einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, schlicht und einfach unwirksam (BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05).
Die Unwirksamkeit hat zur Folge, dass die vereinbarte Gesamtmiete aufzuteilen ist in einen Anteil für (Teil-)Inklusivmiete und einen Anteil für Heizkostenvorauszahlungen und dass über den Vorauszahlungsanteil abgerechnet werden muss. Dass die Aufteilung streitträchtig ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Wie auch immer wird man aber zu einem Ergebnis kommen müssen, sei es durch Urteil, sei es durch Vereinbarung.
Zumindest in Bezug auf die Heiz- und Warmwasserkosten ist der Abschluss eines neuen Vertrags zur Streitvermeidung auch für den Mieter durchaus sinnvoll.
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