Hallo,
ich lasse die Heizkosten von einer Abrechnungsfirma abrechnen. Diese Firma schickt jährlich im Januar eine Rechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Darf ich die Rechnung, die Anfang 2009 gestellt wurde, und sich auf den Abrechnungszeitraum/Kalenderjahr 2008 bezieht, in die NK-Abrechnung 2009 einfließen lassen oder hätte ich diese Rechnung in die KK-Abrechnung 2008 einrechnen müssen?
Ist das Rechnungsdatum oder der Zeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht, entscheident?
Ich vermute, daß diese Rechnung in die NK-Abrechnung 2008 gehört hätte - bin mir aber nicht sicher.
Gruß,
Christian


