Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009?

Diskutiere Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009? im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich lasse die Heizkosten von einer Abrechnungsfirma abrechnen. Diese Firma schickt jährlich im Januar eine Rechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. ...


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  1. Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009? #1

    Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009?

    Hallo,

    ich lasse die Heizkosten von einer Abrechnungsfirma abrechnen. Diese Firma schickt jährlich im Januar eine Rechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    Darf ich die Rechnung, die Anfang 2009 gestellt wurde, und sich auf den Abrechnungszeitraum/Kalenderjahr 2008 bezieht, in die NK-Abrechnung 2009 einfließen lassen oder hätte ich diese Rechnung in die KK-Abrechnung 2008 einrechnen müssen?

    Ist das Rechnungsdatum oder der Zeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht, entscheident?

    Ich vermute, daß diese Rechnung in die NK-Abrechnung 2008 gehört hätte - bin mir aber nicht sicher.

    Gruß,
    Christian

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  2. Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009? #2

    RE: Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009?

    Original von Christian
    Darf ich die Rechnung, die Anfang 2009 gestellt wurde, und sich auf den Abrechnungszeitraum/Kalenderjahr 2008 bezieht, in die NK-Abrechnung 2009 einfließen lassen oder hätte ich diese Rechnung in die KK-Abrechnung 2008 einrechnen müssen?
    die rechnung, die DU vom ablese-unternehmen bekommst, musst DU bezahlen.
    die kosten für die ablesung und abrechnung stehen in den abrechnungen für die mieter (die du ja von der ablese-firma erhälst zum weiterleiten) schon drin, du kannst das also nicht nochmal weiterberechnen.

    Original von Christian
    Ist das Rechnungsdatum oder der Zeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht, entscheident?
    die frage erübrigt sich, denn (siehe oben) die mieter haben das ja schon auf ihrer abrechnung.

    Original von Christian
    Ich vermute, daß diese Rechnung in die NK-Abrechnung 2008 gehört hätte - bin mir aber nicht sicher.
    die gehört da garnicht rein - sondern einfach nur von dir bezahlt (in den abrechnungen für die mieter ist der betrag ja schon enthalten).

  3. Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009? #3

    RE: Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009?

    Original von Christian
    Ist das Rechnungsdatum oder der Zeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht, entscheident?
    Im konkreten Fall ist das Problem - Losti hat das zutreffend erkannt - bereits gelöst.

    Generell können Betriebskosten sowohl nach dem Leistungsprinzip als auch nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden (BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07).

  4. Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009? #4
    Es wurde bereits das richtige gesagt.

    Frag mal bei deinem Ablese- / Abrechnungsdienst nach. Ich kenne das auch nur so, dass die Kosten bereits mit in die Abrechnung einfließen.

  5. Rechnung für 2008 von 2008 in Abrechnung 2009? #5
    Hallo,

    ihr habt Recht: Die Rechnung, die ich zeitgleich mit der Abrechnung erhalten habe, war bereits in die Abrechnung eingerechnet.

    Danke :-)

    Gruß,
    Christian

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