Nebenkosten - Hausverwaltung

Diskutiere Nebenkosten - Hausverwaltung im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, wer kann mir sagen, ob ich die Nebenkosten-Berechnungskosten einer Hausverwaltung auch anteilig auf die Mieter umschlagen kann. Danke und Gruß MissMarple :Blumen...


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  1. Nebenkosten - Hausverwaltung #1

    Nebenkosten - Hausverwaltung

    Hallo zusammen,

    wer kann mir sagen, ob ich die Nebenkosten-Berechnungskosten einer Hausverwaltung auch anteilig auf die Mieter umschlagen kann.

    Danke und Gruß
    MissMarple :Blumen

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  2. Nebenkosten - Hausverwaltung #2

    RE: Nebenkosten - Hausverwaltung

    Original von MissMarple
    wer kann mir sagen, ob ich die Nebenkosten-Berechnungskosten einer Hausverwaltung auch anteilig auf die Mieter umschlagen kann.
    nein, siehe betriebskostenverordnung.
    da steht:
    "(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),"

  3. Nebenkosten - Hausverwaltung #3

    RE: Nebenkosten - Hausverwaltung

    Nur der Vollständigkeit halber. Im Gewerbemietraumrecht geht das schon, aber nur, wenn dies konkret vereinbart ist... ;-)

  4. Nebenkosten - Hausverwaltung #4

    RE: Nebenkosten - Hausverwaltung

    klar, ausnahmen gibt's immer.
    wenn man eine pauschalmiete vereinbart kannste auch 'ne menge betriebskosten unterbringen die sonst nicht "legal" wären, im WEG-recht sieht's glaub'ich sowieso nochmal anders aus usw.

    aber bei der 08/15-situation mit dem privaten mietshaus (damit meine ich jetzt ein haus das keine WEG ist) darfst du keinerlei verwaltungskosten umlegen.

    edit sagt:
    es sei denn man betrachtet die kosten für abrechnungen, die z.b. von heizkosten-berechnungsfirmen erstellt werden als verwaltungskosten. die dürfen umgelegt werden.

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