Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung

Diskutiere Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo in die Runde, mal wieder eine bescheidene Frage meinerseits: Ich erwerbe gerade ein MFH, welches seit Jahren von einer ortsansässigen hausverwaltung betreut wird. Ich ...


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  1. Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung #1

    Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung

    Hallo in die Runde,

    mal wieder eine bescheidene Frage meinerseits:

    Ich erwerbe gerade ein MFH, welches seit Jahren von einer ortsansässigen hausverwaltung betreut wird.

    Ich habe aktuell den Vertrag dazu nicht vorliegen, doch brennt mir die Frage unter den Nägeln, ob ich bei Erwerb / LNW / Grundbuchumschreibung ein Sonderkündigungsrecht habe, oder ich den Vertrag mit der Hausverwaltung bis zur regulären Kündigung zum 31.12.2010 weiterführen muss.

    Danke im Vorraus



    EDIT: Auweia, seh grad, das ich ins falsche Board gepostet habe. Das gehört wohl eher in den allgemeinen Bereich, Sorry

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  2. Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung #2

    RE: Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung

    Original von hofpause
    ... ob ich bei Erwerb / LNW / Grundbuchumschreibung ein Sonderkündigungsrecht habe, oder ich den Vertrag mit der Hausverwaltung bis zur regulären Kündigung zum 31.12.2010 weiterführen muss.
    Warum sollte es ein Sonderkündigungsrecht geben? Voraussetzung dafür, dass es überhaupt ein Kündigungsrecht geben kann ist, dass der Erwerber Vertragspartner wird. Dies wird beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses nicht automatisch der Fall sein.

  3. Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung #3
    Hallo RMHV,

    Danke für die schnelle Antwort.
    Hintergrund meiner Laienfrage:

    Ich saß gestern beim Notar und eben dieser, selbst auch Anwalt, war sich des Sachverhaltes unsicher und meinte sinngemäß etwas von "na die müsste man mal fragen, ob die einen bei Verkauf aus dem Vertrag lassen..."

    Mir kam dies "spanisch" vor, da ich jedoch den Vertrag nicht kenne, und bisher mit Hausverwaltungsverträgen nichts zu tun hatte, wollte ich hier kurz nachfragen.

    Ich warte jetzt auf die Übersendung des Vertrages und schaue, wie dieser sich darstellt.

    Schönen Feierabend und danke für die schnelle Antwort!

  4. Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung #4
    Es ist doch gängige Praxis, nach dem Kauf des MFH's die HV auszutauschen!
    Wer weiß, wo der Notar wieder seine Aktien hat

    Wenn man das nett macht, bekommt man vielleicht auch ein paar mehr Unterlagen - trotz des Objektsverlusts für die HV.

  5. Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung #5
    Original von frenchberlin
    Wer weiß, wo der Notar wieder seine Aktien hat
    Das weiß natürlich niemand... Vielleicht wäre aber "wer weiß, was der Käfer verstanden hat" naheliegender gewesen.

  6. Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung #6
    bis zur regulären Kündigung zum 31.12.2010
    Wie auch immer, die Sache hat sich eh erledigt. Der Thread ist auch schon etwas älter.

  7. Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung #7
    OK, das stimmt dann auch wieder. c

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Neukauf MFH - Sonderkündigungsrecht Hausverwaltung


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