Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter

Diskutiere Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich der Verwaltungsabrechnung. Ich habe 4 Jahre(bis Jan. 2010) in eine Wohnung (2Zimmer, Mehrfamilienhaus) gewhnt. Ich habe Heute eine Brief ...


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  1. Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter #1

    Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter

    Hallo,

    Ich habe eine Frage bezüglich der Verwaltungsabrechnung.

    Ich habe 4 Jahre(bis Jan. 2010) in eine Wohnung (2Zimmer, Mehrfamilienhaus) gewhnt.

    Ich habe Heute eine Brief von die Vermieterin bekommen, u.z.:
    ..."Ich bitte Sie daher, den Betrag von 755,81 auf folgendem Konto überweisen"...und auch eine Kopie der Verwaltungsrechnung 2009.

    Auf die Rechnung steht aber etwas anderes:

    Zusammengefasste anteilige Abrechnung:
    Ihr Anteil an den Gemeinschaftkosten: 2.439,29 Eur
    Zuweisungen zu den Rücklagen(Instandhaltungskosten) : 499,62 Eur
    Kosten des Eigentümers : 0,57Eur
    Ihr Anteil an den Gemeinschaftserträgen 0,0 Eur
    TOTAL: 2939,48

    dann Unten:
    Fehlbetrag a.d. vorherigen Abrechnung 227,06
    Hausgeldeinzahlungen 2663,06 Eur

    Abrechnungsergebnis: Fehlbetrag 503,48 Eur

    Frage 1:
    Zuweisungen zu den Rücklagen(Instandhaltungskosten)
    Was ist das?

    Frage 2:
    Fehlbetrag a.d. vorherigen Abrechnung
    Was ist das?

    Frage 3:
    Wenn der Fehlbetrag 503,48 Euro ist, Warum will die Vermieterin 755,81 haben?

    Vielen Dank!!!!!!

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  2. Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter #2
    Du bist also Mieter der Wohnung und nicht Eigentümer? Da sit einiegs im Argen. Die Instandhaltungsrücklage musst du nicht zahlen. Das muss nur der eigentümer zahlen.

  3. Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter #3
    Hallo Capo,

    Danke für die Antwort...das habe Ich auch vermutet...hmmm.

    Danke noch mal!

  4. Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter #4

    RE: Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter

    Original von george2209
    Ich habe eine Frage bezüglich der Verwaltungsabrechnung.
    entweder dein vermieter hat dir da versehentlich die verwaltungsabrechnung anstatt der betriebskostenabrechnung in den brief gelegt oder er ist totaler neuling im vermieten und weiss garnicht, dass er mit dir über die reinen betriebskosten abrechnen muss.

    ich würde also empfehlen dem vermieter mitzuteilen, dass da wohl ein versehen passiert ist und auf die ganz normale betriebskostenabrechnung warten.

    •   



       


Nebenkosten - Hausverwaltung: der Mieter


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