Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen

Diskutiere Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; folgendes Problem ich vermiete die Wohnung über uns im Zweifamilienhaus. Im März 2009 hatten wir einen Mieterwechsel. Ich bin jetzt bei der Abrechnung 2009 und ...


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  1. Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen #1

    Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen

    folgendes Problem
    ich vermiete die Wohnung über uns im Zweifamilienhaus. Im März 2009 hatten wir einen Mieterwechsel.
    Ich bin jetzt bei der Abrechnung 2009 und die alten Mieter sind zweimal umgezogen ohne Bescheid zu geben.
    Jetzt mußte ich zur Stadt um die neue Adresse zu erfahren. Kosten 14,00 für 2 Auskünfte da es ein Paar ist (nicht verheiratet)
    Kann und darf ich diese Kosten an die ehemaligen Mieter abtreten?

    Herzlichen Dank für eine Antwort im Voraus.

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  2. Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen #2

    RE: Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen

    Original von Sam23

    Kann und darf ich diese Kosten an die ehemaligen Mieter abtreten?
    Nein, wie soll das denn gehen?

    Schadenersatz kann allerdings gefordert werden...

  3. Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen #3

    RE: Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen

    gehört sowas auch zu den "verwaltungskosten"? *kopfkratz*
    verwaltungskosten kannst du bei privatvermietung grundsätzlich nicht umlegen.

    die gebühren fürs rausfinden der adresse wirst du von den mietern aber wohl schon einfordern können.

    müssen die mieter denn nachzahlen?
    und hast du ausreichend geld von der kaution einbehalten?
    ganz ehrlich: wenn das geld der kaution noch ausreicht würd ich die ganze sache einfach auf sich beruhen lassen. wenn die mieter ihren aufenthaltsort dir gegenüber verschleiern (ich nehm mal an du hast längst versucht sie auf dem handy zu erreichen), wer soll dich eigentlich zur verantwortung ziehen wenn du die betriebskostenabrechnung nicht zustellen kannst?

  4. Pivatvermietung darf ich Verwaltungskosten aufführen #4
    Sie haben eine sehr hohe Nachzahlung. Deshalb muß ich die Abrechnung zustellen. Die Kaution reicht dafür bei weitem nicht aus. Die habe ich sowieso schon mitgerechnet. (Sie wohnten von Oktober bis März bei mir, und das sind Heizmonate, deshalb ist die Abrechnung leider auch sehr hoch).

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