Vergütung Verwaltungsbeirat?

Diskutiere Vergütung Verwaltungsbeirat? im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, eine Frage zum o. g. Thema: Ich bin Eigentümer einer ETW. Die Anlage besteht aus insgesamt 44 WE. Unser Verwaltungsbeirat( 1 Vorsitzender und 2 ...


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  1. Vergütung Verwaltungsbeirat? #1

    Vergütung Verwaltungsbeirat?

    Hallo,

    eine Frage zum o. g. Thema:

    Ich bin Eigentümer einer ETW. Die Anlage besteht aus insgesamt 44 WE. Unser Verwaltungsbeirat( 1 Vorsitzender und 2 Beisitzer) erhält zurzeit eine pauschale Vergütung in Höhe von 455,65 Euro pro Jahr(jeder). Nun stellt der Beirat den Antrag diese Pauschale auf 600 Euro zu erhöhen.
    Ich frage mich, ob überhaupt eine derart hohe Vergütung rechtens ist. M. E. ist doch diese Tätigkeir unentgeltlich?
    Gegen die Bezahlung tatsächlich anfallender Kosten (Telefon, Porto, Wegegeld pp.) habe ich keine Bedenken.
    Wie sieht es rechtlich aus?
    Kann jemand dazu etwas berichten?

    MfG

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  2. Vergütung Verwaltungsbeirat? #2
    Zitat Zitat von ottifant318i Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, ob überhaupt eine derart hohe Vergütung rechtens ist. M. E. ist doch diese Tätigkeir unentgeltlich?
    Gegen die Bezahlung tatsächlich anfallender Kosten (Telefon, Porto, Wegegeld pp.) habe ich keine Bedenken.
    Wie sieht es rechtlich aus?
    Es ist im Prinzip richtig, dass die Tätigkeit des Verwaltungsbeirats unentgeltlich ist.
    Das hindert die gemeinschaft allerdings nicht daran, eine Vergütung zu vereinbaren oder zu beschließen.
    Ob eine beschlossene Vergütung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wird man nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bewerten können.

  3. Vergütung Verwaltungsbeirat? #3
    Hallo,

    manch Beirat wird mich erschlagen, aber es soll ein OLG-Urteil geben, wonach eine maximale Höchstgrenze von 150 Euro festgelegt wurde. Darüber hinaus gehende Kosten müssen belegt werden.

    Und ich bezweifle auch stark, ob irgendein Beiratsmitglied dieser Republik diese 150 Euro im Jahr tatsächlich aufwendet.


    MfG

  4. Vergütung Verwaltungsbeirat? #4
    Hallo,

    ist inzwischen anwaltlich geklärt.
    Grundsatz: Reines Ehrenamt und unentgeltlich.
    Ausnahme: Pauschale möglich, die max. Höchstgrenze liegt jedoch bei 150 Euro (Bayr. OLG).
    Bei kleineren Anlagen deutlich darunter bzw. nur die Erstattung der tatsächlich entstandenen Auslagen gegen Nachweis.

    Closed.

    MfG

  5. Vergütung Verwaltungsbeirat? #5
    In unseren Anlagen wird das tatsächlich auch als Ehrenamt ausgeübt. Sollten Auslagen anfallen, werden diese nachgewiesen und dann dann auch umgelegt. 600,- Euro würd jeder in den Anlagen sicher gerne nehmen :-). Aber hier entscheidet die Gemeinschaft und wenn ihnen das soviel "Wert" ist bzw. auch hierzu entsprechendes nachgewiesen werden kann...
    Vielleicht mal diskutieren lassen.

  6. Vergütung Verwaltungsbeirat? #6
    Ich würde vorschlagen, bei der Versammlung unter Hinweis auf das OLG-Urteil einen Antrag zu stellen, dass die Vergütung ab sofort auf 150 € gedeckelt wird bzw. nur nachgewiesener Aufwand erstattet wird.

    Werden die 600 € beschlossen, kann eine Anfechtung des Beschlusses Erfolg versprechend sein.

    MfG, PHinske

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