"Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig?

Diskutiere "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, bei uns in der WEG (74 Parteien) ist ein Miteigentümer Verwaltungsbeirat und auch Hausmeister. Ist diese "Ämterhäufung" rechtens? Ich meine, er kann doch nicht ...


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  1. "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #1

    "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig?

    Hallo,

    bei uns in der WEG (74 Parteien) ist ein Miteigentümer Verwaltungsbeirat und auch Hausmeister.
    Ist diese "Ämterhäufung" rechtens?
    Ich meine, er kann doch nicht als Arbeitnehmer der Verwaltung (Hausmeister) gleichzeitig im Verwaltungsbeirat in den Abrechnungenz. B. seine eigenen Rechnungen prüfen oder seine Arbeiten kontrollieren?

    oder sehe ich das falsch?

    Danke für eure Auskunft!

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  2. "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #2
    Beirat und Hausmeister sind zwei völlig verschiedene Schuhe, trotzdem kommen sie oft bei einer Person zusammen.

    Sofern der Hausmeister bei der Verwaltung angestellt ist, finden sich seine Rechnungen(? als Angstellter?) ohnehin nicht in den Unterlagen der WEG, die der Beirat prüft. Sollte er jedoch von der Verwaltung für die WEG angestellt sein, finden sich die Gehaltsabrechnungen der Verwaltung in den Unterlagen, diese können dann ja von den anderen beiden Beiräten geprüft werden.

    Man sollte kein Problem erschaffen, wo nicht unbedingt eines sein muß.
    Christian Martens

  3. "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #3

    Ämterhäufung

    Danke für die Antwort.
    Allerdings hat das Ganze schon ein "Gschmäckle", wie die Schwaben sagen! ;-(

  4. "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #4
    Zitat Zitat von dublin Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort.
    Allerdings hat das Ganze schon ein "Gschmäckle", wie die Schwaben sagen! ;-(
    Tipp: Die Zeitungsanzeigen lesen, wenn ein Wirtschafts-Promi von uns gegangen ist...

  5. "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #5
    Wenn ich die alljährliche Frage in die Runde werfe, wer denn für das Amt eines Beirates in der nächsten Periode kandidieren möchte - wird es immer so merkwürdig still im Raum.

    Zitat Zitat von dublin Beitrag anzeigen
    Allerdings hat das Ganze schon ein "Gschmäckle", wie die Schwaben sagen! ;-(
    Wenn sich also mehrere Eigentümer finden ließen, die Verantwortung übernehmen wollen, ließe sich das "Gschmäckle" problemlos vermeiden. Solange sich aber immer nur dieselben Aktiven bereit erklären... sollten die anderen bitte nicht meckern.

    Christian Martens

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"Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig?


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