"Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig?
Diskutiere "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, bei uns in der WEG (74 Parteien) ist ein Miteigentümer Verwaltungsbeirat und auch Hausmeister. Ist diese "Ämterhäufung" rechtens? Ich meine, er kann doch nicht ...
- 12.07.2011 21:15 "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #1
"Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig?
Hallo,
bei uns in der WEG (74 Parteien) ist ein Miteigentümer Verwaltungsbeirat und auch Hausmeister.
Ist diese "Ämterhäufung" rechtens?
Ich meine, er kann doch nicht als Arbeitnehmer der Verwaltung (Hausmeister) gleichzeitig im Verwaltungsbeirat in den Abrechnungenz. B. seine eigenen Rechnungen prüfen oder seine Arbeiten kontrollieren?
oder sehe ich das falsch?
Danke für eure Auskunft!
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"Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig?
- 13.07.2011 09:04 "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #2
Beirat und Hausmeister sind zwei völlig verschiedene Schuhe, trotzdem kommen sie oft bei einer Person zusammen.
Sofern der Hausmeister bei der Verwaltung angestellt ist, finden sich seine Rechnungen(? als Angstellter?) ohnehin nicht in den Unterlagen der WEG, die der Beirat prüft. Sollte er jedoch von der Verwaltung für die WEG angestellt sein, finden sich die Gehaltsabrechnungen der Verwaltung in den Unterlagen, diese können dann ja von den anderen beiden Beiräten geprüft werden.
Man sollte kein Problem erschaffen, wo nicht unbedingt eines sein muß.
Christian Martens
- 13.07.2011 10:00 "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #3
Ämterhäufung
Danke für die Antwort.
Allerdings hat das Ganze schon ein "Gschmäckle", wie die Schwaben sagen! ;-(
- 13.07.2011 17:36 "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #4
- 13.07.2011 22:42 "Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig? #5Wenn ich die alljährliche Frage in die Runde werfe, wer denn für das Amt eines Beirates in der nächsten Periode kandidieren möchte - wird es immer so merkwürdig still im Raum.

Wenn sich also mehrere Eigentümer finden ließen, die Verantwortung übernehmen wollen, ließe sich das "Gschmäckle" problemlos vermeiden. Solange sich aber immer nur dieselben Aktiven bereit erklären... sollten die anderen bitte nicht meckern.
Christian Martens
"Ämterhäufung" eines Verwaltungsbeirates zulässig?
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