Kann ein bevollmächtigter Nichteigentümer sich in den Beirat wählen lassen?

Diskutiere Kann ein bevollmächtigter Nichteigentümer sich in den Beirat wählen lassen? im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; WEG / Bevollmächtigter Mieter im Beirat ? Eine Eigentümergemeinschaft hat nunmehr in wenigen Jahren den 8. Verwalter gewählt. Der Verwalter hat sich nun mit folgenden ...


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  1. Kann ein bevollmächtigter Nichteigentümer sich in den Beirat wählen lassen? #1

    Kann ein bevollmächtigter Nichteigentümer sich in den Beirat wählen lassen?

    WEG / Bevollmächtigter Mieter im Beirat ?

    Eine Eigentümergemeinschaft hat nunmehr in wenigen Jahren den 8. Verwalter gewählt. Der Verwalter hat sich nun mit folgenden Problemen auseinanderzusetzen:

    1. Eine Eigentümergemeinschaft hat KEINEN Beirat gewählt.
    2. Eine Wohnungseigentümerin hat ihre Eigentumswohnung an ihren Sohn vermietet und ihn gleichzeitig eine Vertratungsvollmacht für die Eigentümerversammlungen gegeben.
    3. Dieser "Sohn" wurde auf einer Eigentümerversammlung zum "Kassenprüfer" gewählt. Er sichtet seit Jahren die Unterlagen und gibt entsprechende Statements ab.
    4. Ein weiterer Eigentümer prüft ebenfalls seit Jahren die Bücher und gibt seine Kommentare auf der Versammlung ab.

    Fragen:
    1. Kann / darf eine lediglich durch einen Eigentümer bevollmächtigte Person als Kassenprüfer fungieren?
    2. Muss der Verwalter dieses dulden oder kann er es ablehen?
    3. Könnte sich eine lediglich durch einen Eigentümer bevollmächtigte Person in den Beirat wählen lassen?
    4. Muss der Verwalter dieses dulden oder kann er es ablehen?
    5. Muss der Verwalter die Kommentare des einzelnen Eigentümers, der für sich die Bücher geprüft hat, auf der Versammlung hinnehmen oder kann das unterbunden werden?
    6. Es könnten sich auf einer Versammlung 3 Eigentümer finden die sich in den Beirat wählen lassen. Dürfen die dann den besagten "Mieter" Einblick in die Abrechnungsunterlagen gewähren und ihn damit wieder zum "Kassenprüfer" umfunktionieren mit dem Ergebnis, dass dieser "Mieter" wieder auf den Versammlungen seinen "Senf" dazugibt; als Bevollmächtigter der Wohnungseigentümerin?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

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  2. Kann ein bevollmächtigter Nichteigentümer sich in den Beirat wählen lassen? #2
    Zitat Zitat von dreimalwe Beitrag anzeigen
    1. Kann / darf eine lediglich durch einen Eigentümer bevollmächtigte Person als Kassenprüfer fungieren?
    Jeder Eigentümer hat das uneingeschränkte Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Selbstverständlich kann er sich dabei vertreten lassen.

    Zitat Zitat von dreimalwe Beitrag anzeigen
    3. Könnte sich eine lediglich durch einen Eigentümer bevollmächtigte Person in den Beirat wählen lassen?
    Zum Verwaltungsbeirat können nur Wohnungseigentümer gewählt werden.

    Zitat Zitat von dreimalwe Beitrag anzeigen
    5. Muss der Verwalter die Kommentare des einzelnen Eigentümers, der für sich die Bücher geprüft hat, auf der Versammlung hinnehmen oder kann das unterbunden werden?
    Selbstverständlich hat jeder Eigentümer auf der Versammlung Rederecht. Da gibt es nichts zu unterbinden...

    Zitat Zitat von dreimalwe Beitrag anzeigen
    6. Es könnten sich auf einer Versammlung 3 Eigentümer finden die sich in den Beirat wählen lassen. Dürfen die dann den besagten "Mieter" Einblick in die Abrechnungsunterlagen gewähren und ihn damit wieder zum "Kassenprüfer" umfunktionieren mit dem Ergebnis, dass dieser "Mieter" wieder auf den Versammlungen seinen "Senf" dazugibt; als Bevollmächtigter der Wohnungseigentümerin?
    Was für jeden Eigentümer gilt, gilt selbstverständlich auch dann noch, wenn der Eigentümer zum Verwaltungsbeirat gewählt wurde.
    Auch ein Verwaltungsbeirat, sei es das Gremium oder auch ein einzelnes Mitglied, kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben beliebiger Erfüllungsgehilfen bedienen.
    Der "Kassenprüfer" ist allerdings in der Versammlung nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der Vollmachtgeber nicht anwesend ist und die Bevollmächtigung nicht ausgeschlossen wurde.

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