Wir haben die Situation, dass der Verwalter mit in der Anlage wohnt. Die Ehefrau ist Eigentümerin und sie ist mit im Beirat. Sie hat dazu noch mehrere Wohnungen, do dass die Stimme gewichtig ist und die Gefahr der Interessenwahrnehmung des Verwalters besteht.
Darf die Ehefrau des Hausverwalters im Beirat sein, wenn sie mit dem Verwalter zusammen in der Anlage wohnt und auch das Büro gemeinsam nutzt?


