Ehefrau des Verwalters im Beirat

Diskutiere Ehefrau des Verwalters im Beirat im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Wir haben die Situation, dass der Verwalter mit in der Anlage wohnt. Die Ehefrau ist Eigentümerin und sie ist mit im Beirat. Sie hat dazu ...


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  1. Ehefrau des Verwalters im Beirat #1

    Ehefrau des Verwalters im Beirat

    Wir haben die Situation, dass der Verwalter mit in der Anlage wohnt. Die Ehefrau ist Eigentümerin und sie ist mit im Beirat. Sie hat dazu noch mehrere Wohnungen, do dass die Stimme gewichtig ist und die Gefahr der Interessenwahrnehmung des Verwalters besteht.

    Darf die Ehefrau des Hausverwalters im Beirat sein, wenn sie mit dem Verwalter zusammen in der Anlage wohnt und auch das Büro gemeinsam nutzt?

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  2. Ehefrau des Verwalters im Beirat #2
    Zitat Zitat von tomtom44 Beitrag anzeigen
    ... Wir haben die Situation, dass der Verwalter mit in der Anlage wohnt. Die Ehefrau ist Eigentümerin ...
    Das ist in vielen Fällen so, wenn der Verwalter gleichzeitig auch Miteigentümer ist. Meist ist die Ehefrau dann auch Miteigentümerin. Also total normal.


    Zitat Zitat von tomtom44 Beitrag anzeigen
    ... Die Ehefrau ist Eigentümerin und sie ist mit im Beirat. ...
    Der Beirat wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt. Ich sehe darin kein Problem.


    Zitat Zitat von tomtom44 Beitrag anzeigen
    ... Sie hat dazu noch mehrere Wohnungen, do dass die Stimme gewichtig ist ...
    Auch solche Situationen gibt es immer wieder. Wenn jemand in einer WEG mehrere Teileigentümer besitzt, hat er/sie selbstverständlich auch entsprechend viele Stimmen.



    Zitat Zitat von tomtom44 Beitrag anzeigen
    ... und die Gefahr der Interessenwahrnehmung des Verwalters besteht. ...
    Der Verwalter nimmt die Interessen der WEG wahr - wie könnte er auch anders, denn die WEG entscheidet letztendlich in der Eigentümerversammlung über ihre Geschicke. Der Verwalter ist ausführendes Organ der erfordlichen Stimmenmehrheit. Wenn die Frau des Verwalters sogar die Stimmemehrheit innehält, ist das tragisch für die anderen Miteigentümer - aber wohl unabänderlich. Das Eheverhältnis zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat ist dabei vollkommen unerheblich. Zudem ist die Ehefrau als Verwaltungsbeirat auch nicht allein - es sollte schon noch 2 andere Beiräte geben, so dass die Abrechnungsprüfung durch einen Unparteiischen erfolgen kann.

    Zitat Zitat von tomtom44 Beitrag anzeigen
    ... wenn sie mit dem Verwalter zusammen in der Anlage wohnt und auch das Büro gemeinsam nutzt?
    Worin besteht das Problem ? - Sämtliche Unterlagen kann jeder Miteigentümer ohnehin einsehen, wenn er das möchte.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

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