Rechte des Verwaltungsbeirats

Diskutiere Rechte des Verwaltungsbeirats im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich habe diese Frage zwar schon einmal im Rahmen eines anderen Themas gestellt, kann aber sein, dass sie da untergegangen ist. Hat der Verwaltungsbeirat ...


Ergebnis 1 bis 3 von 3




  1. Rechte des Verwaltungsbeirats #1

    Rechte des Verwaltungsbeirats

    Hallo,

    ich habe diese Frage zwar schon einmal im Rahmen eines anderen Themas gestellt, kann aber sein, dass sie da untergegangen ist.

    Hat der Verwaltungsbeirat ohne Rücksprache mit den Eigentümern das Recht, dem Verwalter zu untersagen, einen Beschluss der Eigentümerversammlung umzusetzen?

    Gruß

    Alexander64

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  2. Rechte des Verwaltungsbeirats #2

    RE: Rechte des Verwaltungsbeirats

    Original von Alexander64
    Hat der Verwaltungsbeirat ohne Rücksprache mit den Eigentümern das Recht, dem Verwalter zu untersagen, einen Beschluss der Eigentümerversammlung umzusetzen?
    Die gesetzlichen Befugnisse des Verwaltungsbeirats findet man im § 29 Abs. 2 und 3 WEG.

    Verwaltungsbeiräte neigen offenbar häufig zum Größenwahn

  3. Rechte des Verwaltungsbeirats #3
    Hallo,

    in diesem Fall sehe ich die Sache mit dem Größenwahn genauso. Den genannten § im WEG hatte ich mir auch schon angeschaut. Hieraus lässt sich nach meinem Verständnis die in meinem Fall vom Verwaltungsbeirat praktizierte Vorgehensweise eindeutig nicht ableiten.

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