Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.
In einer Mietpoolabrechnung tauchen massenweise gefälschte Rechnungen und Quittungen des Hausmeisters auf. Der Verwalter unternimmt gegen den Hausmeister nichts und will auch an der Abrechnung nichts ändern. Er meint der Hausmeister wäre ja bei der WEG angestellt und deshalb müsse die WEG selbst gegen den Hausmeister vorgehen. Wir sehen das anders, weil auf den Rechnungen Steuernummer, Rechnungsnummer und auch die Anschrift des Rechnungsausstellers nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Schon aus diesen Gründen hätten die Rechnungen nicht verbucht werden dürfen - also ein Verschulden zu 100% beim Verwalter liegt, der ja den Betrug durch seine schlechte Arbeit erst ermöglichte.
Mittlerweile sind wir den Verwalter endlich los und auch der Mietpool endet am 30.6. Er hält aber noch immer einen großen Betrag zurück, weil er damit den defizitären Mietpool finanziert hat. Das Geld hat er sich aus der Kasse der WEG genommen. Dafür gab es zwar einen Eigentümerbeschluß, doch die damit verbundene Verzinsung erfolgte nicht.
Nun meine Frage: Muß der Verwalter gefälschte Rechnungen aus der Abrechnung herausnehmen? Wie kann man ihn dazu bewegen?
Ich habe schon Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrug gestellt, und dem Hausmeister ist Finanzamt und Staatsanwalt auf den Fersen, doch das dauert alles furchtbar lange und blockiert eine dringend nötige Reparaturmaßnahme.
Gruß Mike

