Verwaltungsbeirat
Diskutiere Verwaltungsbeirat im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, liebe Leute, auf der WEV trat der Beirat geschlossen zurück. Ist der Beirat noch berechtigt, das Protokoll zu unterschreiben ? Er ist formal nicht ...
- 11.12.2009 13:05 Verwaltungsbeirat #1
Verwaltungsbeirat
Hallo, liebe Leute, auf der WEV trat der Beirat geschlossen zurück. Ist der Beirat noch berechtigt, das Protokoll zu unterschreiben ? Er ist formal nicht mehr im Amt. Danke für eine Antwort
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Verwaltungsbeirat
- 11.12.2009 13:28 Verwaltungsbeirat #2
RE: Verwaltungsbeirat
Das Protokoll wird unterschrieben vom Versammlungsleiter, in der Regel also dem Verwalter, von einem Eigentümer und, wenn es einen Beirat gibt, vom Vorsitzenden des Beirats. Der Beirat unterschreibt also ohnehin nicht als Gremium.Original von atomicchr
Hallo, liebe Leute, auf der WEV trat der Beirat geschlossen zurück. Ist der Beirat noch berechtigt, das Protokoll zu unterschreiben ? Er ist formal nicht mehr im Amt. Danke für eine Antwort
Da auch die Mitglieder des Beirats Eigentümer sind, steht einer Unterzeichnung durch ein ehemaliges Mitglied des Beirats nichts entgegen. Es ist schlicht und einfach die Unterschrift eines (weiteren) Eigentümers. Mehr Unterschriften als erforderlich schaden nicht.
Das Protokoll hat für die Gültigkeit von Beschlüssen ohnehin keine Bedeutung. Es dient nur zu Beweiszwecken. Ein Beschluss, der nicht nichtig ist, ist gefasst und gültig mit der Verkündung in der Versammlung.
- 11.12.2009 13:57 Verwaltungsbeirat #3
RE: Verwaltungsbeirat
Hallo und vielen Dank.
Ich glaube, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Es haben unterschrieben: Versammlungsleiter, ein Eigentümer und ein Mitglied des bereits zurückgetretenen Beirates. Ist diese Unterschrift gültig ?
- 11.12.2009 15:44 Verwaltungsbeirat #4
RE: Verwaltungsbeirat
Habe mich missverständlich ausgedrückt? Dann mal Klartext: das Problem besteht lediglich darin, dass sich irgendjemand irgendetwas zusammenspinnt. Es gibt keine "gültigen" oder "ungültigen" Unterschriften. Es gibt nur echt oder gefälscht, vorhanden oder nicht vorhanden.Original von atomicchr
Hallo und vielen Dank.
Ich glaube, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Es haben unterschrieben: Versammlungsleiter, ein Eigentümer und ein Mitglied des bereits zurückgetretenen Beirates. Ist diese Unterschrift gültig ?
Welche Rechtsfolgen sollen sich denn aus einer unterstellten Gültigkeit - oder von mir aus auch Ungültigkeit - ergeben? Es hat anstatt nur einem Eigentümer eben noch ein weiterer Eigentümer unterschrieben. Die Richtigkeit des Protokolls wird also von mehr als einem Eigentümer bestätigt. Ist das Protokoll dadurch plötzlich falsch geworden?
- 18.01.2010 14:43 Verwaltungsbeirat #5
RE: Verwaltungsbeirat
Hallo leider konnte ich nicht früher antworten.
Das Problem liegt tiefer, ich versuche es zu schildern: In unserer Teilungserklärung steht, Beschlüsse erlangen Gültigkeit, wenn die vom WEG geforderten Unterschriften unter das Protokoll vorliegen, also Vorsitzender des Beirates und ein Eigentümer. Zu Beginn der Versammlung wurde beschlossen, dass neben dem Vorsitzenden eine bestimmte Person als Eigentümer unterschreibt. Im Laufe der Versammlung trat der Beirat zurück, es haben also zwei Eigentümer und nicht der geforderte Beirat unterschrieben.
- 19.01.2010 18:19 Verwaltungsbeirat #6
RE: Verwaltungsbeirat
Warum sollte das Problem tiefer liegen?Original von atomicchr
Das Problem liegt tiefer, ich versuche es zu schildern: In unserer Teilungserklärung steht, Beschlüsse erlangen Gültigkeit, wenn die vom WEG geforderten Unterschriften unter das Protokoll vorliegen, also Vorsitzender des Beirates und ein Eigentümer.
Das WEG sieht in § 24 Abs. 6 Satz 2 die Unterschriften des Versammlungsleiters und eines Eigentümers vor. Die Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats (oder seines Vertreters) ist nur vorgesehen, wenn ein Verwaltungsbeirat überhaupt bestellt ist. Wenn der Beirat zurücktritt gibt es keinen Beirat mehr und damit auch - richtige Darstellung des Inhalts der Teilungserklärung unterstellt - keinen Bedarf für die Unterschrift eines Beirats.
- 21.01.2010 16:15 Verwaltungsbeirat #7
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