+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 7 von 7


Verwaltungsbeirat

Diskutiere Verwaltungsbeirat im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, liebe Leute, auf der WEV trat der Beirat geschlossen zurück. Ist der Beirat noch berechtigt, das Protokoll zu unterschreiben ? Er ist formal nicht ...

  1. Verwaltungsbeirat #1

    Verwaltungsbeirat

    Hallo, liebe Leute, auf der WEV trat der Beirat geschlossen zurück. Ist der Beirat noch berechtigt, das Protokoll zu unterschreiben ? Er ist formal nicht mehr im Amt. Danke für eine Antwort

  2.   

    Verwaltungsbeirat


  3. Verwaltungsbeirat #2

    RE: Verwaltungsbeirat

    Original von atomicchr
    Hallo, liebe Leute, auf der WEV trat der Beirat geschlossen zurück. Ist der Beirat noch berechtigt, das Protokoll zu unterschreiben ? Er ist formal nicht mehr im Amt. Danke für eine Antwort
    Das Protokoll wird unterschrieben vom Versammlungsleiter, in der Regel also dem Verwalter, von einem Eigentümer und, wenn es einen Beirat gibt, vom Vorsitzenden des Beirats. Der Beirat unterschreibt also ohnehin nicht als Gremium.
    Da auch die Mitglieder des Beirats Eigentümer sind, steht einer Unterzeichnung durch ein ehemaliges Mitglied des Beirats nichts entgegen. Es ist schlicht und einfach die Unterschrift eines (weiteren) Eigentümers. Mehr Unterschriften als erforderlich schaden nicht.

    Das Protokoll hat für die Gültigkeit von Beschlüssen ohnehin keine Bedeutung. Es dient nur zu Beweiszwecken. Ein Beschluss, der nicht nichtig ist, ist gefasst und gültig mit der Verkündung in der Versammlung.

  4. Verwaltungsbeirat #3

    RE: Verwaltungsbeirat

    Hallo und vielen Dank.
    Ich glaube, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Es haben unterschrieben: Versammlungsleiter, ein Eigentümer und ein Mitglied des bereits zurückgetretenen Beirates. Ist diese Unterschrift gültig ?

  5. Verwaltungsbeirat #4

    RE: Verwaltungsbeirat

    Original von atomicchr
    Hallo und vielen Dank.
    Ich glaube, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Es haben unterschrieben: Versammlungsleiter, ein Eigentümer und ein Mitglied des bereits zurückgetretenen Beirates. Ist diese Unterschrift gültig ?
    Habe mich missverständlich ausgedrückt? Dann mal Klartext: das Problem besteht lediglich darin, dass sich irgendjemand irgendetwas zusammenspinnt. Es gibt keine "gültigen" oder "ungültigen" Unterschriften. Es gibt nur echt oder gefälscht, vorhanden oder nicht vorhanden.

    Welche Rechtsfolgen sollen sich denn aus einer unterstellten Gültigkeit - oder von mir aus auch Ungültigkeit - ergeben? Es hat anstatt nur einem Eigentümer eben noch ein weiterer Eigentümer unterschrieben. Die Richtigkeit des Protokolls wird also von mehr als einem Eigentümer bestätigt. Ist das Protokoll dadurch plötzlich falsch geworden?

  6. Verwaltungsbeirat #5

    RE: Verwaltungsbeirat

    Hallo leider konnte ich nicht früher antworten.
    Das Problem liegt tiefer, ich versuche es zu schildern: In unserer Teilungserklärung steht, Beschlüsse erlangen Gültigkeit, wenn die vom WEG geforderten Unterschriften unter das Protokoll vorliegen, also Vorsitzender des Beirates und ein Eigentümer. Zu Beginn der Versammlung wurde beschlossen, dass neben dem Vorsitzenden eine bestimmte Person als Eigentümer unterschreibt. Im Laufe der Versammlung trat der Beirat zurück, es haben also zwei Eigentümer und nicht der geforderte Beirat unterschrieben.

  7. Verwaltungsbeirat #6

    RE: Verwaltungsbeirat

    Original von atomicchr
    Das Problem liegt tiefer, ich versuche es zu schildern: In unserer Teilungserklärung steht, Beschlüsse erlangen Gültigkeit, wenn die vom WEG geforderten Unterschriften unter das Protokoll vorliegen, also Vorsitzender des Beirates und ein Eigentümer.
    Warum sollte das Problem tiefer liegen?
    Das WEG sieht in § 24 Abs. 6 Satz 2 die Unterschriften des Versammlungsleiters und eines Eigentümers vor. Die Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats (oder seines Vertreters) ist nur vorgesehen, wenn ein Verwaltungsbeirat überhaupt bestellt ist. Wenn der Beirat zurücktritt gibt es keinen Beirat mehr und damit auch - richtige Darstellung des Inhalts der Teilungserklärung unterstellt - keinen Bedarf für die Unterschrift eines Beirats.

  8. Verwaltungsbeirat #7

    RE: Verwaltungsbeirat

    habe verstanden;herzlichen Dank und Gruß


Verwaltungsbeirat

Ähnliche Themen zu Verwaltungsbeirat


  1. Verwaltungsbeirat und Kassenprüfung: Hallo Ihr Lieben, wir haben in zwei verschiedenen WEG je eine Egentumswohnung. In beiden WEG bin ich Beiratsmitglied. Wohnungsverwaltung 1 scheint ein massives Problem...



  2. Neuwahl Verwaltungsbeirat: Hallo zusammen, bei unserer letzten ETV stand das Thema "Neuwahl Verwaltungsbeirat" auf der Tagesordnung. Es waren (und sind noch immer) zwei Verwaltungsbeiräte seit...



  3. und nochmal: Neuwahl Verwaltungsbeirat: Hallo Forum, ich brauche bitte Eure Meinung. Der Vorgang: Anfang 2006 ist einer unserer 2 Verwaltungsbeiräten ausgeschieden. Bei einer außerordentlichen WE-Versammlung...



  4. Neuwahl Verwaltungsbeirat: Muss Verwaltungsbeirat immer mal wieder neugewählt werden ? In welchen Zeitabständen ?



  5. Verwaltungsbeirat ohne Eigentum: Hallo zusammen. Mein Problem ist folgendes : In unserem Verwaltungsbeirat ist ein Mitglied kein Eigentümer. Das Wohnungseigentum ist auf seine Frau überschrieben. Da dies...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

weg beirat tritt zurück

Verwaltungsbeirat tritt zurück

WEG Beirat neu gewählt.wer unterschreibt das protokoll

weg protokoll unterschrift

verwaltungsbeirat weg tritt zurück

weg versammlungsleiter

WEG wer kann den Beirad Wählen

der vorsitzende des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft tritt zurück

verwaltungsbeirat forum
was ist ein beirat bei wohnungseigentum
wann kann ein verwaltungsbeirat neu gewählt werden
verwaltungsbeirat anzeige berechtigt
beschlussprotokoll beiratssitzung weg
beirat tritt in der versammlung
wer unterschreibt protokolle
weg beiratsprotokoll
weg unterzeichnetes protokoll verwaltungsbeiräten eigentümer
gültigkeit des weg- protokolls
kassenprüfung pflicht bei wohnungseigentum
verwaltungsbeirat unterschreibt protokoll nicht
verwalter schreibt falsches protokoll
beirat protokolle einsehen§24 weg
mitglied des verwaltungsbeirat ist kein eigentümer mehr
fälschung protokoll weg beirat
eine person des eigentümerbeirates tritt zurück