Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung!

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  1. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #1
    Unregistriert

    Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung!

    Hallo,

    Wir haben folgendes Problem!
    Vor ca. 2 Jahren bezogen wie eine Neubau - Mietwohnung im Erdgeschoss mit Terrasse.
    Nach ungefähr einem halben Jahr setzten wir ein paar Pflanzen und Sträucher als Sichtschutz in die Wiese.
    Dies wurde von der Vermietergesellschaft mündlich gewährleistet.
    Darüber hinaus befand sich der Rasen in einem katastrophalen Zustand, mit Schotter, Kies und teilweise Glasscherben.
    Die Pflege des Rasens übernahmen einige der Erdgeschossbewohner aus eigener finanzieller Leistung.
    Nun ist es zu Beschwerden von oberen Wohnungen gekommen,
    hauptsächlich war es der Neid, der diese Parteien veranlasst hat, beim Vermieter zu klagen.

    Nach knapp 2 Jahren sieht der Rasen und die Anlage wieder begehbar und schön aus, Dank der Investitionen der EG - Mieter.

    Nun fordert die Vermietergesellschaft den kompletten Rückbau der mit viel Liebe eingesetzten Pflanzen und Sträucher rund um die Terrassen, in den Ursprungszustand!

    Laut Mietvertrag steht dem Mieter das Recht zu, die bestehenden Anlagen des Hauses, die der gemeinsamen Benützung dienen, zu benützen.
    Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.

    Kann uns jemand weiterhelfen?
    Wer ist nun im Recht?

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  2. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Nach ungefähr einem halben Jahr setzten wir ein paar Pflanzen und Sträucher als Sichtschutz in die Wiese.
    Dies wurde von der Vermietergesellschaft mündlich gewährleistet.
    das habt ihr wirklich nur mündlich?

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Nun fordert die Vermietergesellschaft den kompletten Rückbau der mit viel Liebe eingesetzten Pflanzen und Sträucher rund um die Terrassen, in den Ursprungszustand!
    ist ihr gutes recht. ihr habt ja nicht den garten gemietet, sondern nur die terrasse.
    streng genommen habt ihr euch schon illegal verhalten, in dem ihr teile des gartens der nutzung durch die anderen mieter entzogen habt, in dem ihr da was gepflanzt habt. wundert mich dass es da nicht früher schon ärger gab.

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Laut Mietvertrag steht dem Mieter das Recht zu, die bestehenden Anlagen des Hauses, die der gemeinsamen Benützung dienen, zu benützen.
    dieses recht haben vermutlich alle mieter des hauses, oder?
    und ihr habt den anderen dieses recht entzogen...

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.
    klar - denn das was sich rund um die terrasse befindet ist ja nicht teil eures mietvertrags. ihr hättet da eigentlich garnichts pflanzen dürfen, ihr habt das weder gemietet noch irgendwelche allein-nutzungsrechte daran.

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Wer ist nun im Recht?
    meiner ansicht nach sind die anderen im recht, die von euch in ihrem nutzungsrecht der fraglichen fläche eingeschränkt wurden.
    oder anders gesagt:
    wenn ich meinen nachbarn nicht sehen will, dann pflanze ich ja auch nicht auf SEINEM grundstück eine hecke oder stelle dort einen sichtschutz auf, sondern mache das tunlichst auf meinem grundstück.
    ihr hättet euren sichtschutz auf eurer mitgemieteten terrasse installieren müssen anstatt in einem bereich, der euch garnicht "gehört".

  3. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #3
    Zitat Zitat von weigela Beitrag anzeigen
    streng genommen habt ihr euch schon illegal verhalten, in dem ihr teile des gartens der nutzung durch die anderen mieter entzogen habt, in dem ihr da was gepflanzt habt.
    Entzogen?? Bist ja päpstlicher als der Papst.

  4. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #4
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.
    Das ist im Ansatz schon eine völlig abwegige Vorstellung. Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus. Ein Mieter hat grundsätzlich nur die Rechts, die ihm durch den Inhalt des Mietvertrags eingräumt wurden.

    Für den konkreten Fall müsste sich also aus dem Inhalt des Mietvertrags ergeben, dass der Mieter überhaupt zur Bepflanzung des Grundstücks berechtigt sein soll.

  5. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Entzogen?? Bist ja päpstlicher als der Papst.
    nö berny. oder wie würdest du reagieren wenn man dir auf deinem grundstück 'ne hecke pflanzt um fürs eigene grundstück einen sichtschutz zu haben?
    das kann ja wohl nicht angehen dass man auf anderer leute grundstück überhaupt irgendwas pflanzt oder aufstellt, nur weil man selbst sichtschutz haben möchte!

  6. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #6
    Zitat Zitat von weigela Beitrag anzeigen
    nö berny. oder wie würdest du reagieren wenn man dir auf deinem grundstück 'ne hecke pflanzt um fürs eigene grundstück einen sichtschutz zu haben?
    das kann ja wohl nicht angehen dass man auf anderer leute grundstück überhaupt irgendwas pflanzt oder aufstellt, nur weil man selbst sichtschutz haben möchte!
    Ich würde bestenfalls einen Carport dulden......
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    ..... aber in grün.... ;-)

  7. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #7
    Unregistriert
    Fakt ist, wir hatten nicht nur einmal mündliche Zusagen für diverse Bepflanzungen bekommen.
    Laut Mietrechtsgesetzt sind "mündliche Zusagen" bindend.
    Darüber hinaus wurde in Bezug auf diese Wohnanlage darauf geprießen, Eigengärten anlegen zu dürfen.
    Im Mietvertrag ist nichts weiter angeführt, die Fläche wird als "Allgemeinfläche" hingestellt.
    Trotz alledem, mündliche Zusagen hatten alle EG-Bewohner bekommen, telefonisch, wie auch von Mann zu Mann, wenn auch nicht schriftlich, jedoch unter einigen Zeugen.
    Die Fakten sprechen für sich.

  8. Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung! #8
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Fakt ist, wir hatten nicht nur einmal mündliche Zusagen für diverse Bepflanzungen bekommen.
    Laut Mietrechtsgesetzt sind "mündliche Zusagen" bindend.
    aber nur wenn du unabhängige zeugen dafür hast, die auch vor gericht aussagen, dass es diese zusagen tatsächlich gab...

    Darüber hinaus wurde in Bezug auf diese Wohnanlage darauf geprießen, Eigengärten anlegen zu dürfen.
    wenn man einen solchen angemietet hat sicher...

    Im Mietvertrag ist nichts weiter angeführt, die Fläche wird als "Allgemeinfläche" hingestellt.
    und ist somit kein "eigengarten" sondern wie gesagt "allgemeinfläche".

    Die Fakten sprechen für sich.
    stimmt - und zwar GEGEN dich.

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