Wohnrecht oder Mietvertrag?????

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  1. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #1

    Wohnrecht oder Mietvertrag?????

    a) Sohn hat zusammen mit Vater (71Jahre) ein Haus, dass Mutter (†2010) zur Hälfte an Sohn vererbt hat.
    b) Vater möchte nun die zweite Hälfte an Sohn zu lebzeiten schenken.
    c) In der Schenkung plant Vater ein Wohnrecht für Freundin (70Jahre).

    Welche Variante ist die bessere???

    1) Wohnrecht über einen gewissen Zeitrahmen (ca. 2 Jahre)
    2) Mietvertrag abschließen und nach dem ableben von Vater als normalen Mieter weiterführen bzw. nach ableben von Vater entsprechend kündigen.

    Funktioniert Variante 2 überhaupt und in welchen Zeitfenster kann gekündigt werden?

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  2. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #2

    Wohnrecht

    ja und was macht die Freundin des Vaters, wenn die 2 Jahre vorüber sind????

    Wohnrecht auf 2 Jahre beschränken habe ich noch nie gehört, zumeist ist Wohnrecht ein Leben lang.
    Was mich wundert ist, dass ein 71 jähriger sein Eigentum an den Sohn verschenkt.
    So bald dieses dem Sohn dann als Eigentümer gehört, dann kann der Sohn dieses Eigentum verkaufen und der Vater hat nichts mehr. Dann kann der Vater wegziehen und in Miete gehen. Sollte der Sohn Schulden machen oder auf Hartz sein, so wird dann dieses Eigentum des Sohnen herangezogen, bei Schulden ggf zwangsversteigert. Bei einer Zwangsversteigerung muß dann der Vater trotz seines Alters ausziehen.

    Warum können die Jungen nicht warten bis die Alten verstorben sind. Was soll dieses Schenken für einen Sinn haben ??

  3. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #3
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Was mich wundert ist, dass ein 71 jähriger sein Eigentum an den Sohn verschenkt.
    So bald dieses dem Sohn dann als Eigentümer gehört, dann kann der Sohn dieses Eigentum verkaufen und der Vater hat nichts mehr.
    deshalb lässt man sich als vater in so 'nem fall den niessbrauch eintragen, ist doch klar.

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Warum können die Jungen nicht warten bis die Alten verstorben sind. Was soll dieses Schenken für einen Sinn haben ??
    ganz einfach, wegen der erbschaftssteuer.
    das "vererben mit warmer hand" sorgt dafür dass alle dabei deutlich günstiger wegkommen, denn - geschickt verteilt bzw. gestaffelt - fällt dann garkeine erbschaftssteuer an.

  4. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #4

    Schenken

    Wenn die Erbschaftsteuer wegfällt, dann muss man eben Schenkungssteuer zahlen. Ab einem bestimmten Betrag fällt Schenkungssteuer an. Erbschaftsteuer fällt nur bei einem sehr hohen Gebäudewert ins Gewicht. Kinder haben einen sehr hohen Erbschaftsteuer-Freibetrag. Aber Weigala weiß alles bestens, da sie ja auch alles geschenkt bekommen hat. Weigala-Losti.
    Niesbrauch nützt nichts, wenn der Beschenkte Schulden macht und es darum zur Zwangsversteigerung kommt. Da muss dann der Schenker die schenkung rückgängig machen ggf wegen groben Undanks. Aber ob ein Schuldner als grob undankbar angesehen werden kann ist dahingestellt Eine Schenkung rückgängig machen geht nur wegen groben Undanks.

    So und bei einer Zwangsversteigerung, darf der 71Jährige nach einer neuen Bleibe suchen und Miete bezahlen.

    Bei Zwangsversteigerung heißt es immer ausziehen, auch für den der kostenlosen Niesbrauch hat. Aber dies habe ich ja schon betont. Wenn ein Gebäude zwangsversteigert wird, dann kann kein anderer kostenlos darin wohnen.
    Im übrigen bei Zwangsversteigerungen muss man keine Räumungsklage machen, denn bei der Ersteigerung erhält man den Anspruch dieses Gebäude selbst zu nutzen. Es genügt die Mitteillung dass man der neue Eigentümer ist und dann die Kündigung.

  5. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #5

    Erben

    Weigela, dann mach Dich auf die Socken und vererbe Deins, ganz schnell weiter.
    Warum behälst Du das und gibst es nicht schnellstens weiter. Es wird sich schon jemand finden und sei es die Kirche.

  6. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #6
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Wenn die Erbschaftsteuer wegfällt, dann muss man eben Schenkungssteuer zahlen. Ab einem bestimmten Betrag fällt Schenkungssteuer an. Erbschaftsteuer fällt nur bei einem sehr hohen Gebäudewert ins Gewicht. Kinder haben einen sehr hohen Erbschaftsteuer-Freibetrag.
    woher weisst du denn jetzt um wieviel es hier geht?

    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Aber Weigala weiß alles bestens, da sie ja auch alles geschenkt bekommen hat. Weigala-Losti.
    du unterstellst mir hier eine fremde identität. wie kommst du dazu?
    weigela bekommt nichts geschenkt - das nur mal zur klarstellung.
    und ob "losti" was geschenkt kriegt, das musst du ihn fragen, nicht mich. das kann ich nicht wissen.

    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Niesbrauch nützt nichts, wenn der Beschenkte Schulden macht und es darum zur Zwangsversteigerung kommt.
    falsch. beim niessbrauch hat der niessbraucher sämtliche wirtschaftlichen rechte und pflichten, entsprechend kann die immo, um die's geht, auch nicht zum nutzen des eigentümers zwangsversteigert werden, da dies zugunsten des niessbrauchers gehen würde.

    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Eine Schenkung rückgängig machen geht nur wegen groben Undanks.
    das wäre mir neu, dass das geht. und in diesem zusammenhang auch völlig fehl am platze, wenn man von der niessbrauch-situation ausgeht.

    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Bei Zwangsversteigerung heißt es immer ausziehen, auch für den der kostenlosen Niesbrauch hat.
    1.) erkläre bitte mal was du mit "kostenlosem niessbrauch" meinst. vielleicht verwechselst du da jetzt sowas wie wohnrecht etc. mit niessbrauch.
    2.) wenn ein niessbrauch auf der immo ist, kann sie nicht wegen schulden oder ähnlichem des eigentümers versteigert werden, da sämtliche wirtschaftlichen rechte und pflichten beim niessbraucher liegen.

    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Wenn ein Gebäude zwangsversteigert wird, dann kann kein anderer kostenlos darin wohnen.
    es geht auch nicht ums kostenlos wohnen beim niessbrauch. für niessbrauch muss man keinesfalls selbst in der fraglichen immo wohnen.

  7. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #7
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Weigela, dann mach Dich auf die Socken und vererbe Deins, ganz schnell weiter.
    Warum behälst Du das und gibst es nicht schnellstens weiter. Es wird sich schon jemand finden und sei es die Kirche.
    wer sagt dir denn dass ich überhaupt eigentümer einer immobilie bin?

  8. Wohnrecht oder Mietvertrag????? #8
    @ Ingerose

    Wenn man vom Grundbuchrecht keine Ahnung hat, sollte man mit solchen Äußerungen etwas vorsichtig sein.

    Da ja Wohnrechte und auch Nießbräuche im Grundbuch eingetragen werden, muss ides alles ja über einen Notar laufen. Und jeder Notar, der etwas taugt, wird die Beteilgten darauf hinweisen das das Recht an 1. Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden sollte.

    Nach dem Grundbuchrecht bleiben nämlich Belastungen im Grundbuch, welche im Range vor einer Grundschuld stehen, bei einer Zwangsversteigerung aus dieser heraus bestehen.

    Sprich wenn ichein Haus ersteigere, bei dem ein Wohnrecht oder ien Nießbrauch vor der Grundschuld bestehen, kauf ich die Oma oder den Opa gleich mit.

    Bzgl. dem Thema Schenkung wendet man diese an, falls hier mehr Vermögen vorhanden ist, als der Erbe an Freibeträgen hat. Sprich man überträgt das Vermögen schon zu Lebzeiten an den Erben und zwar immer in der Größenordnung des Freibetrages. Nennt sich dann auch Schenkung im Zuge der vorweggenommen Erbschaft.

    Zu beachten ist aber, das dies nur alle zehn Jahre möglich ist, sprich nach 10 Jahren steht dem Erben oder dem Beschenkten der Freibetrag wieder zur Verfügung. Sollte der Verschenker allerdings innerhalb der 10 Jahre versterben, wird die Schenkung mit in die noch bestehnde Erbmasse gerechent und ist dann zu versteuern.

    Back-to-Topic

    Warum eigentlich nur ein Wohnrecht über 2 Jahre und warum nur eins für die Freundin des Vaters?
    Klingt für mich fast so, als wüsste der Vater dass er demnächst stirbt und der SOhn nicht so recht mit der Freundin zurecht kommt.

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