Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung

Diskutiere Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung im VF - Ankündigungen! Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hi there, ich werde einem Mieter wg. Eigenbedarf kündigen. Habe dies bereits mündlich angekündigt und er war einverstanden. Frage: Ich wollte so vorgehen, dass ich ...


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  1. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #1

    Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung

    Hi there,

    ich werde einem Mieter wg. Eigenbedarf kündigen. Habe dies bereits mündlich angekündigt und er war einverstanden.
    Frage: Ich wollte so vorgehen, dass ich ihm persönlich das Kündigungsschreiben vorlege und ihn folgendes unterschreiben lassen (auf dem Durchschlag):

    "Kündigung erhalten und angenommen/akzeptiert".

    Es soll also damit erreicht werden, dass die Kündigung mit der Unterschrift unter obigen Satz nicht später angefochten werden kann. Ist dies so in Ordnung?

    Danke.

    Freder

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  2. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #2
    Unregistriert

    Kündigen

    Der Auszugstag bzw der Wohnungsübergabetag würde ich auch angeben. Wenn er dies unterschreibt, dann ist es in Ordnung. Ansonsten Einschreiben mit Rückschein

  3. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #3
    Zitat Zitat von Freder Beitrag anzeigen
    Hi there,

    ich werde einem Mieter wg. Eigenbedarf kündigen. Habe dies bereits mündlich angekündigt und er war einverstanden.
    Frage: Ich wollte so vorgehen, dass ich ihm persönlich das Kündigungsschreiben vorlege und ihn folgendes unterschreiben lassen (auf dem Durchschlag):

    "Kündigung erhalten und angenommen/akzeptiert".

    Es soll also damit erreicht werden, dass die Kündigung mit der Unterschrift unter obigen Satz nicht später angefochten werden kann. Ist dies so in Ordnung?

    Danke.

    Freder
    Hi Freder, that's alright.

  4. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #4
    Danke für die schnelle Antwort. Hat mir weitergeholfen.

    Freder

  5. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hi Freder, that's alright.
    Ach ... und §574 gilt nicht?

  6. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #6
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ach ... und §574 gilt nicht?
    Nöö. Denn hier ist es ja wie ein Aufhebungsvertrag, da kein Streit.

  7. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #7
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Nöö. Denn hier ist es ja wie ein Aufhebungsvertrag, da kein Streit.
    Sorry Berny, das ist einfach nur unsinnig...

    Wenn sich alle einig sind, gibt es das Problem, das durch die Erklärung gelöst werden soll, ohnehin nicht.

    Es geht genau um den Fall, dass der Mieter es sich irgendwann anders überlegt und die Kündigung irgendwann doch nicht hinnehmen will. Dann und nur dann stellt sich die Frage, ob ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde oder ob der Mieter mit der hier in Rede stehenden Erklärung nur auf seine Rechte aus § 574 BGB verzichtet hat oder ob der Mieter die Erklärung überhaupt nur als Empfangsbestätigung verstanden hat.

    Es kann also niemals etwas gegen, das "wie ein Aufhebungsvertrag" ist. Man wird schon festzustellen haben, ob es ein Vertrag ist oder eine Kündigung mit jeweils den entsprechenden Rechtsfolgen.

    Ich tendiere in der Sache zur Variante Kündigung, denn der Mieter hat nur erklärt, dass er die Kündigung akzeptieren würde. Diese Vereinbarung ist aber nach § 574 Abs. 4 BGB unwirksam und damit sinnlos.

  8. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #8
    Hier muss ich RMHV zustimmen. Nur dadurch dass der Mieter bestätigt, dass er die Kündigung angenommen und akzeptiert hat, ist das Widerspruchsrecht noch nicht aus der Welt.

    Hier wäre sicherlich zusätzlich eine Vereinbarung mit dem Wortlaut, dass der Mieter auf sein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB hingewiesen wurde und darauf verzichtet unter Umständen hilfreich.

  9. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #9
    Zitat Zitat von Gruwo-NDS Beitrag anzeigen
    Hier wäre sicherlich zusätzlich eine Vereinbarung mit dem Wortlaut, dass der Mieter auf sein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB hingewiesen wurde und darauf verzichtet unter Umständen hilfreich.
    Wohl kaum, denn ein Verzicht auf sein Widerspruchsrecht dürfte regelmäßig eine "zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung" darstellen, welche aufgrund §574 (4) BGB auch nach der 10. Vereinbarung noch ungültig ist

  10. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #10
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Wohl kaum, denn ein Verzicht auf sein Widerspruchsrecht dürfte regelmäßig eine "zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung" darstellen, welche aufgrund §574 (4) BGB auch nach der 10. Vereinbarung noch ungültig ist
    ich kann nicht erkennen, wie ein einseitiger verzicht auf das ausüben eines rechtes eine vereinbarung sein könnte. insofern zieht § 574 Abs. 4 BGB hier nicht. dieser § zielt wohl auf mietvertragliche vereinbarungen, nicht auf einseitige verzichtserklärungen.

  11. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #11

    Was also ist zu tun

    Hm. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt.
    Mir kommt es darauf an, dass der Mieter nach dem Überreichen der Kündigung (und seiner Unterschrift unter den Satz: "Habe die Kündigung erhalten und akzeptiert") nicht später seine Meinung ändern kann.

    Hier im Forum scheinen die Meinungen über die Wirksamkeit dieses Satzes doch auseinander zu gehen.

    Wie könnte ich das Ziel also erreichen?
    Wäre es besser, einen "Aufhebungsvertrag" zu machen?
    Wenn ja, was müsste da an Formulierung stehen?

    Danke.
    Freder

  12. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #12
    Unregistriert

    Kündigung

    Warum nicht einfach schreiben

    Herr yx...... ist mit der Kündigung des Mietvertrags zum Datum ............... einverstaden.
    Herr yx bestätigt mir hiermit, dass er das Mietopjekt zu diesem Termin an mich herausgibt.

    Wenn der Mieter dies nicht unterschreibt, dann Kündigung wegen Eigenbedarf dringend per Einschreiben/Rückschein herausschicken. Dabei nachvollziehbar erklären, warum diese Wohnung per Eigenbedarf benötigt wird.
    Ingerose

  13. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #13
    Zitat Zitat von Freder Beitrag anzeigen
    Hm. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt.
    Mir kommt es darauf an, dass der Mieter nach dem Überreichen der Kündigung (und seiner Unterschrift unter den Satz: "Habe die Kündigung erhalten und akzeptiert") nicht später seine Meinung ändern kann.

    Hier im Forum scheinen die Meinungen über die Wirksamkeit dieses Satzes doch auseinander zu gehen.

    Wie könnte ich das Ziel also erreichen?
    Wäre es besser, einen "Aufhebungsvertrag" zu machen?
    Wenn ja, was müsste da an Formulierung stehen?

    Danke.
    Freder
    Hallo Freder,
    es gibt in der Rechtsprechung auch sowas wie den ersten Anscheinsbeweis: Hier kündigt der VM, und der M anerkennt die Kdg.
    Man muss nicht immer um diverse Ecken denken.

  14. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #14
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Warum nicht einfach schreiben

    Herr yx...... ist mit der Kündigung des Mietvertrags zum Datum ............... einverstaden.
    Herr yx bestätigt mir hiermit, dass er das Mietopjekt zu diesem Termin an mich herausgibt.

    Wenn der Mieter dies nicht unterschreibt, dann Kündigung wegen Eigenbedarf dringend per Einschreiben/Rückschein herausschicken. Dabei nachvollziehbar erklären, warum diese Wohnung per Eigenbedarf benötigt wird.
    Ingerose
    Streiche Einschreiben/Rückschein, setze Einwurfeinschreiben.

  15. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #15
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Streiche Einschreiben/Rückschein, setze Einwurfeinschreiben.
    Streiche Einwurfeinschreiben, setze Zustellung durch Boten.

    Es sollte sich langsam herumgesprochen haben, dass man mit einem Einschreibebeleg nichts weiter als den Zugang irgendeiner Sendung nachweisen kann. Das nützt restlos nichts bzw. ist nicht besser als ein einfacher Brief.

  16. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #16

    Mietvertrag kann jederzeit gekündigt werden

    Gerade lese ich mir noch einmal den Mietvertrag durch. Da sehe ich folgenden Stz:

    "Das Mietverhältnis kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden".

    Bedeutet das wirklich, dass ich dem Mieter jederzeit kündigen kann, ohne Einschränkungen? Bräuchte ich also gar nicht auf irgendwelche Kündigungsgründe eingehen (Eigenbedarf)?

    Danke.

  17. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #17
    Zitat Zitat von Freder Beitrag anzeigen
    Bräuchte ich also gar nicht auf irgendwelche Kündigungsgründe eingehen (Eigenbedarf)?
    Dass eine Kündigung nicht ausgeschlossen ist bedeutet nun meinesfalls, dass auf die Begründung verzichtet werden kann.

  18. Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung #18
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Dass eine Kündigung nicht ausgeschlossen ist bedeutet nun meinesfalls, dass auf die Begründung verzichtet werden kann.
    meinesfalls oder keinesfalls?

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Unmittelbares Akzeptieren der Kündigung


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