Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück

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  1. Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück #1

    Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück

    Hallo,

    ich bin ein relativ unerfahrener Vermieter und hoffe das mir jemand helfen kann... zu den Fakten:

    Anfang Oktober habe ich meine Eigentumswohnung vermietet, in unrenoviertem Zustand. Am 2. Oktober wurde die Wohnung übergeben.
    Nun hat mein Mieter mir heute mitgeteilt, dass er für längere Zeit ins Ausland muss und daher nicht mehr in der Wohnung bleiben möchte. Ich habe ihm angeboten, ihn bei einer Suche nach einem Nachmieter zu unterstützen, obwohl ich das eigentlich nicht müsste (liege ich da richtig?).
    Als ich ihn darauf ansprach, ob er die Koste für die Internet-Annonce übernimmt verneinte er (muss er denke ich auch nicht, ist ja meine freiwillige Sache) und meinte er würde auch die erste Miete (oktober) zurückverlangen, weil er ja bis jetzt nicht in der Wohnung gelebt hätte sondern nur renoviert.
    Fakt ist aber dass er in den 4 Wochen lediglich das Wohnzimmer gestrichen hat, sonst nichts. Er hätte also durchaus schon dort leben könne bzw. schneller renovieren...
    Meine Frage jetzt: reicht es als ausserordentlchen Kündigungsgrund aus wenn z.B. ein Mieter aufgrund von familiären Problemen wegziehen muss? Kann der Mieter die erste Miete zurückverlangen? Die kommende Miete, also für November möchte er natürlich auch nicht zahlen (zu Unrecht?).

    Auf was muss ich jetzt achten? Ich habe ja 3 KM Kaution, kann ich die kommende Miete einfach davon abziehen? Muss ich eine Mahnung schreiben? Ich denke mal wenn die Sache vor Gericht kommt ist es besser den Mieter gemahnt zu haben, oder?
    Der Mieter hat mir sein Vorhaben übrigens bis jetzt nur mündlich mitgeteilt...

    So, ich hoffe das waren jetzt nicht zu viele Fragen auf einmal ;-)

    Gruß,

    Burner

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  2. Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück #2
    Hallo,
    er hat den Mietvertrag unterschrieben, kann jetzt mit der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich Kündigen und solange auch Miete bezahlen.
    Bsp.
    Kündigung geht bis zum 04.11.2011 ein dann läuft der Mietvertrag bis zum 31.01.2012 und solang muss er auch bezahlen.
    Das er die Wohnung nicht bezogen hat ist unerheblich.
    Man könnte kulant sein und ihn früher aus dem MV entlassen wenn man einen Nachmieter findet, dafür ist aber der Vermieter zuständig und nicht der Mieter.

  3. Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück #3
    Zitat Zitat von GSR600 Beitrag anzeigen
    ... Man könnte kulant sein und ihn früher aus dem MV entlassen wenn man einen Nachmieter findet, dafür ist aber der Vermieter zuständig und nicht der Mieter.
    Wenn ich das mal umformulieren darf:
    Natürlich kann man dem Mieter nicht verbieten, einen Nachmieter vorzuschlagen. Alleine aufgrund eines Vorschlages verkürzt sich jedoch die Kündigungsfrist nicht. Der Vermieter entscheidet, ob er mit dem vorgeschlagenen Interessenten einen Mietvertrag eingeht oder nicht.

    Sofern ein Mietvertrag abgeschlossen wird, dessen Mietbeginn innerhalb der Kündigungsfrist liegt, verkürzt sich die Restmietzeit für den bisherigen Mieter entsprechen - Doppelvermietung ist nicht zulässig.

  4. Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück #4
    Hallo Burner,
    in der Quintessenz werden die Antworten hier nicht anders ausfallen als im Mieterforum.

  5. Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück #5

    Kündigung

    Was wollen Sie machen, wenn der Mieter tatsächlich ins Ausland zieht und keine Miete bezahlt.
    Dann kommen Sie nicht an die Miete.
    Mieter kann mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Aber er kann verschwinden und gar nichts mehr bezahlen.
    Darum ist es gut 3 MM Kaution zu haben. Selbstverständlich muss der Mieter bis zum Ablauf der Kündigung Miete bezahlen. Kaution kann dann mit ggf Mietrückständen abgerechnet werden.
    Aber unbedingt klären wohin die Abrechnung zu schicken ist.
    Rechnet man nicht fristgerecht ab, und der Mieter erscheint wieder, dann kann man viel Geld verlieren

  6. Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück #6
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Was wollen Sie machen, wenn der Mieter tatsächlich ins Ausland zieht und keine Miete bezahlt.
    na was schon, den mieter ausfindig machen und 'nen mahnbescheid zuschicken.

    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Rechnet man nicht fristgerecht ab, und der Mieter erscheint wieder, dann kann man viel Geld verlieren
    nicht, wenn besondere gründe vorliegen - wie in so einem fall.

  7. Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und die Miete zurück #7
    Ich würde eine entsprechende Abrechung erstellen und die Miete von der Kaution einbehalten, wenn nichts Entsprechendes kommt.

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