Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution

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  1. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #1

    Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution

    ich habe von meinem verstorbenen Vater zwei vermietete Eigentumswohnungen geerbt. Dazu muss ich sagen, dass ich in einer von diesen Wohnungen selber schon sehr lage während des Studiums gewohnt habe, und gerne hierhin zurück gehen würde. Nun habe ich festgestellt, dass die Mieterin, eingezogen Ende 2009, nie eine Kautionszahlung geleistet hat. Wäre dies ein hinlänglicher Kündigungsgrund?

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  2. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #2
    Nein.
    Aber f[r einen Mahnbescheid m[sste es reichen.


    Hez, wer hat mir meine Umlaute geklaut_ ... und mein Frageyeichen ... Aarghh ... jetyt sind auch noch Wechstaben verbuchselt ...

  3. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #3
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Nein.
    Aber f[r einen Mahnbescheid m[sste es reichen.


    Hez, wer hat mir meine Umlaute geklaut_ ... und mein Frageyeichen ... Aarghh ... jetyt sind auch noch Wechstaben verbuchselt ...
    Falls eine Kaution im MV wirksam vereinbart wurde.

    Ami-Tastatur eingeschaltet?

  4. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #4
    Zitat Zitat von julika Beitrag anzeigen
    Wäre dies ein hinlänglicher Kündigungsgrund?
    Nein. Schick erstmal eine Mahnung und warte die Reaktion ab. In der Regel ist die Schlüsselübergabe (so mache ich es zumindest) von der Kaution abhängig. Sicher, das die nie geflossen ist? Bar?

  5. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #5
    Natürlich muss vorher eine Kautionszahlung vereinbart gewesen sein. Nur dann kannst es natürlich auch anmahnen.

  6. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #6
    vielleicht hast dus versäumt die kaution vertraglich zu vereinbaren

  7. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #7
    Julika,

    um die Frage mal anders zu beantworten:
    Wenn Du die Wohnung selbst bewohnen willst, ist das der klassische Grund für eine Eigenbedarfskündigung. Die Fristen nach Aufteilung in Wohneigentum sind ggfs. zu beachten.

    Eine seit 2009 überfällige Mietsicherheit kann selbstverständlich angemahnt und auch gerichtlich geltend gemacht werden - sorfern sie denn überfällig ist, also vereinbart wurde.

    Christian Martens

  8. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #8
    Wichtig ist zu klären, ob überhaupt eine Kaution vereinbart wurde (damals bei Mietbeginn).
    Wenn dann muss es schriftlich erfolgt sein, andernfalls die Kaution einfordern.

  9. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #9
    Zitat Zitat von marco78 Beitrag anzeigen
    ... Wenn dann muss es schriftlich erfolgt sein, andernfalls die Kaution einfordern.
    Andernfalls??

  10. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #10
    danke für die zahlreichen Antworten, vereinbart ist die Kaution im Mietvertrag gewesen, aber nie gezahlt, zumindest habe ich keine Unterlagen gefunden - hab jetzt die Mieterin angeschrieben, vllt ist ja wirklich in Bar gezahlt worden - kann ich mir bei meinem Vater allerdings nicht vorstellen....
    Wegen des Eigenbedarfs hast hast du recht Christian, aber so wär mir die Lösung halt lieber gewesen, dann hab ich nicht den "schwarzen Peter"

  11. Kündigung wegen nichtgezahlter Kaution #11
    Wenn es nur um die Kündigung geht, brauchst du die Kaution nicht (als Grund)....
    Wie bereits oben erwähnt...Eigenbedarf!

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