einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus

Diskutiere einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus im VF - Ankündigungen! Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo an alle, ich hoffe jemand hat einen Tipp für mich. Kurzer Einblick: ich hab meinen Mietern eine Garage mitvermietet, in der ich selbst noch ...


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  1. einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus #1

    einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus

    Hallo an alle,
    ich hoffe jemand hat einen Tipp für mich.
    Kurzer Einblick: ich hab meinen Mietern eine Garage mitvermietet, in der ich selbst noch Sachen habe. Über 2 Jahre war das kein Problem.. Es gab im Sommer einige Differenzen, bzgl der Garage, Garten usw.
    Es kam soweit, dass mein Mieter Anfang Dezember das Schloss der Garage ausgewechselt hat und mir dies danach mitteilte. Es folgte eine einstweilige Verfügung meinerseits und zum Vergleich vor Gericht.
    Ich bekam in sofern Recht, dass Besitzstandsrecht vorliegt. Im Vergleich legten wir fest, dass ein großes Regal vorne links nach hinten rechts soll, meine Sachen darauf. Von Steinen die rechts liegen war keine Rede.
    Heute sollte Räumtag sein mit Schlüsselübergabe.
    Jetzt beanstandet mein Mieter die Steine, obwohl er links parken soll und meine Tochter rechts vor den Steinen.
    Hat er den Beschluss vor Gericht gebrochen ? Bin ich im Recht ? Was kann ich tun ?
    Polizei wurde auch informiert, konnten meinen Mieter auch nicht zur Einsicht bringen.
    Gruß Casi

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  2. einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus #2
    Hallo casimir,
    ich würde mich an den örtlichen Gerichtsvollzieher wenden. Der regelt das zusammen mit einem Schlosser und der Polizei.

  3. einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus #3
    Hallo Berny,
    den Rat bekam ich auf vom Richter. Danke!

    Nur ..Problem.. der Mieter hat den Vergleich als gescheitert angesehen... was gilt jetzt ?
    Ist Besitzstandsrecht immer noch rechtens?

  4. einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus #4
    Zitat Zitat von casimir Beitrag anzeigen
    Hallo Berny,
    den Rat bekam ich auf vom Richter. Danke!
    Nur ..Problem.. der Mieter hat den Vergleich als gescheitert angesehen... was gilt jetzt ?
    Ist Besitzstandsrecht immer noch rechtens?
    Aus Deinen Schilderungen kann ich nichts Konkretes entnehmen.
    Wenn ein Vergleich geschlossen wurde, dann wurde er geschlossen. Wie Dein Gegner ihn ansieht, interessiert nicht.
    Ich empfehle Dir, Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
    Welchen "Rat" bekamst Du vom Richter? Richter fällen i.d.R. Urteile.

  5. einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus #5
    Hallo Berny,

    vom Richter kam zurück, dass die Verfügung so oder so auszulegen wäre. Laut Verfügung sollte ich ein Regal umstellen und meine Sachen drauf. es gab aber noch Schamottsteine, die nicht angemahnt wurden,auch der Mieter parkte davor.
    Jetzt soll alles auf Regal oder entfernt werden.
    Mein Mieter hat im gleichen schreiben des Gerichtes ein Schreiben zugefügt.
    In diesem kippt er die Verfügung( Vergleich), zeigt Gründe an wie : seine frau könne dort wegen Bandscheibenvorfall nicht beengt parken, das Auto könne man nicht richtig aufmachen, wenn meine Tochter noch darin parkt..
    Es handelte sich um 4 Monate ( bis März) indenen meine Tochter die Garage mitnutzen soll.
    Kann ich den Spieß umdrehn ? Schloss wechseln ?

  6. einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus #6
    Zitat Zitat von casimir Beitrag anzeigen
    Hallo Berny,

    vom Richter kam zurück, dass die Verfügung so oder so auszulegen wäre. Laut Verfügung sollte ich ein Regal umstellen und meine Sachen drauf. es gab aber noch Schamottsteine, die nicht angemahnt wurden,auch der Mieter parkte davor.
    Jetzt soll alles auf Regal oder entfernt werden.
    Mein Mieter hat im gleichen schreiben des Gerichtes ein Schreiben zugefügt.
    In diesem kippt er die Verfügung( Vergleich), zeigt Gründe an wie : seine frau könne dort wegen Bandscheibenvorfall nicht beengt parken, das Auto könne man nicht richtig aufmachen, wenn meine Tochter noch darin parkt..
    Es handelte sich um 4 Monate ( bis März) indenen meine Tochter die Garage mitnutzen soll.
    Kann ich den Spieß umdrehn ? Schloss wechseln ?
    Wie ich schon empfahl: Ich empfehle Dir, Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

  7. einstweilige Verfügung bestätigt- Mieter rückt Schlüssel nicht raus #7
    es gab aber noch Schamottsteine, die nicht angemahnt wurden,auch der Mieter parkte davor.
    Wem gehören die Schamottsteine?
    Wer hat die da hingestellt?

    Wenn die keinem gehören, schon immer da waren und sie niemand haben will, könntest du deine kostbare Zeit dafür verwenden, die Dinger in den Kofferraum deines Autos zu packen, zum nächsten Wertstoffhof/Müllkippe/Nachbargarten fahren und die Dinger dort entsorgen. Das dauert vermutlich nicht viel länger, als einen Beitrag über die Schamottsteine hier ins Forum zu stellen ;-)

    Und, mal ganz allgemein drüber nachgedacht: Werden die Dinge in der Garage, die im Weg sind, noch benötigt? Gehören die überhaupt jemandem? Kann man nicht mal gemeinsam aufräumen, so daß beide (Tochter + Mieter) in der Garage ohne vermeidbare Behinderung (=rumliegenden Prüddel) parken können?

    Ich wette mit dir, daß die Gegenstände in der Garage wahrscheinlich in 20 Jahren noch da liegen, wo sie liegen - unabhängig davon, wem sie gehören.

    Wenn niemand von euch den ersten Schritt macht, wirst du die Situation nie wirklich lösen können.

    Gruß,
    Christian

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