Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen?

Diskutiere Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? im VF - Ankündigungen! Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo zusammen, in einer unserern Wohnungen wurde aufgrund Schimmel eine fachmännisch ausgeführte Teilrenovierung vorgenommen. Neben einigen fachlichen Dingen teilte uns der Handwerker mit, dass ein ...


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  1. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #1

    Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen?

    Hallo zusammen,

    in einer unserern Wohnungen wurde aufgrund Schimmel eine fachmännisch ausgeführte Teilrenovierung vorgenommen. Neben einigen fachlichen Dingen teilte uns der Handwerker mit, dass ein erheblicher Teil seiner Arbeitszeit aufgrund von Wegräumen von Dingen der Mieter drauf ging. Der Termin war mit den Mietern abgestimmt, drei Tage vorher wussten sie Bescheid. Sie hätten also genug Zeit gehabt, die betroffenen Stellen für den Handwerker frei zu räumen.
    Ich würde den Handwerker gerne bitten, diese Arbeitszeit explizit in der Rechnung auflisten lassen und dem Mieter in Rechnung stellen, da dies mit der eingentlich Repartur nichts zu tun hat. Hat jemand Erfahrung damit ?

    VG,
    Ratlos

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  2. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #2
    Meiner Meinung kommt es darauf an, wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist.

    Wenn dies nachweislich der Mieter ist, wird man ihm das auch in Rechnung stellen können, seine Sachen wegzuräumen, falls er dies nicht selber macht.
    Allerdings könnte man ihm dann auch alle anderen Arbeiten in Rechnung stellen, da er ja der Urheber der Bauarbeiten war.

    Wenn allerdings z. B. ein baulicher Mangel oder eine andere, vom Mieter nicht zu vertretende Ursache der Auslöser für den Schimmelbefall war, so würde ich als Mieter auch nicht stundenlang meine Schränke abbauen/zur Seite räumen.
    In diesem Falle könnte er u. U. sogar die Miete mindern, in ganz schlimmen Fällen in ein Hotel ziehen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

  3. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #3
    Hi Ratlos,

    ich kann mich meinen Vorredner nur anschliessen, es kommt wirklich darauf an "wem" man den Schaden zuordnen kann.

    Wenn dem Mieter an dem Schaden keine Schuld trifft, wirst du wohl oder übel auch diese Wegräumarbeiten zahlen müssen. Sogar das wieder Hinstellen der Schränke, ect geht zu deinen Lasten.

    Das mit Hotel, ect trifft allerdings nur zu, wenn die Wohnung wirklich unbewohbar ist. Hier könnte der Mieter neben der 100% Mietminderung auch die Umzugskosten durch eine Firma 2x geltend machen, falls er vorübergehend in eine andere Wohnung flüchtet.

  4. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #4

    Schimmelschaden

    Hallo Ratlos,
    im Falle eines Schimmelbefalls in einer Mietwohnung ist es sinnvoll einen Sachverständigen hinzuzuziehen, denn ca. 90 % der Schimmelschäden werden von Mietern verursacht. Ich habe da eine gute HP gefunden. Ist sehr interessant. Lautet: Bausachverstndiger. Wenn die Schadensursache eindeutig ist, kannst du dann alle Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
    Gruß karazoe

  5. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #5
    Zitat Zitat von karazoe
    .... denn ca. 90 % der Schimmelschäden werden von Mietern verursacht.
    karazoe,

    das bezweifel ich jetzt aber etwas. Klar ist gelegendlich der Mieter ran schuld, gerade wenn er super sparsam mit seinem Heizverhalten ist und evtl dann noch falsch Lüftet oder seine Wäsche im Zimmer trocknet, ect.

    Aber in den meisten Fällen tritt Schimmelbefall aber auch auf, wenn zB vor einiger Zeit Erneuerungen gemacht worden sind und die evtl unfachgerecht ausgeführt worden sind oder nicht die Bausubstanz des Hauses berücksichtigt worden ist. Auch andere Baumängel die der Mieter nicht zu vertreten hat, ist oft die eigentliche Ursache.

    So Pauschal kann man also nicht sagen, das immer der Mieter die Hauptschuld trifft bzw das bezweifel ich auch. Auffällig ist natürlich, das seit die Energiepreise in die höhe schießen, das die Beschwerden Schimmelbefall immer häufiger werden. Aber wie schon gesagt, z.B eine Erneuerung der Fenster die nicht mit der Berücksichtigung der Bausubstanz erfolgt oder schlampig eingebaut worden sind, ist hier nicht ganz unwichtig bei der Frage "wen" die Schuld dann trifft.

  6. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #6
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... das bezweifel ich jetzt aber etwas. ...
    Ich auch. Wenn sogar der Mieterbund davon ausgeht, daß in etwa 5% der Fälle ein Baumangel vorliegt (zugegeben, Zahl ist älteren Datums), dann scheint hier irgendetwas nicht zu stimmen, oder?

  7. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #7
    Hallo Ratlos,
    das Thema Schimmelbildung gehört zu den Problemen, vor denen mir als Vermieter am meißten graust.
    Denn der Mieter ist nie Schuld.
    Du kannst dir zwar den Bausachverständigen wie z.B. " karazoe " hinzunehmen und auch einen Gerichtprozeß führen, wie es aber letzten Endes ausgeht, weißt du erst am Ende des Prozeßes.
    Nach vielen Jahren und Erfahrungen als Vermieter wäre ich froh, wenn der Mieter nicht ins Hotel zieht, die Miete nicht kürzt, keine Erneuerung der Möbel verlangt, kein Attest über schwere gesundheitliche Schäden mit Schmerzensgeldforderungen stellt.
    Beiß die Zähne zusammen und zahl die komplette Rechnung.
    Es sei denn du suchst einen Streit, damit der Mieter freiwillig auszieht.
    Du hast mein Mitgefühl
    Grüße
    Peter

  8. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #8
    Zitat Zitat von immodream Beitrag anzeigen
    ... das Thema Schimmelbildung gehört zu den Problemen, vor denen mir als Vermieter am meißten graust. ...
    Wir haben uns dafür extra digitale Hygrometer angeschafft - sog. Datenlogger. Wenn ein Mieter plötzlich schimmelt und nach einem Gutachter schreit, dann stelle ich ihm 2 Geräte in die Wohnung ... so für 7-10 Tage.

    Die Geräte sind zwar nicht geeicht aber quasi auch nicht manipulierbar. Mit ein bissel Übung kann man dann ganz leicht feststellen, ob die Ursache am mangelhaften Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter liegt, oder ob´s einen anderen Grund geben muss.

    Meine Auswertungen bestätigen die bekannten Quoten (in 90-95% liegt´s am falschen Heizen und/oder Lüften).

    Das Ergebnis der Auswertung teile ich dem Mieter schriftlich mit und erkläre mich dann ggf. gerne auch bereit einen Gutachter hinzuzuziehen ... irgendwie vergeht aber regelmäßig 95% meiner Mieter spontan die Lust auf ein gerichtliches Verfahren. Problem gelöst!

    Im Übrigen gebe ich meinen Risikomietern immer einen Ausdruck einer Anleitung zum richtigen Heizen und Lüften des DMB. Wir haben zwar auch schicke Hochglanzfaltmerkblätter eines Vermieterverbandes (nein, nicht H&G), aber während der böse Vermieterverband die armen Mieter stets nur ausnehman will, müssen die Hinweise des edlen Mieterverbandes ja gut und richtig sein, gell? In beiden Broschüren steht zwar fast das Gleiche drin (bauphysikalisches Kunststück), aber die Hinweise vom DMB werden eben eher für voll genommen.



    Btw, aus einem Mieterschreiben: "... letzte Woche war eine Mitarbeiterin von Ihnen vor Ort und hat die Wand mit Schimmelspray entfernt ..."

  9. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #9
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Btw, aus einem Mieterschreiben: "... letzte Woche war eine Mitarbeiterin von Ihnen vor Ort und hat die Wand mit Schimmelspray entfernt ..."
    oh wie geil! *lol*
    kannste mir bitte die bezugsquelle für dieses schimmelspray nennen? ich trage mich grad mit dem gedanken im altbau 'ne wand zumindest teilweise zu entfernen (von der ich aktuell noch nicht mal weiss ob das von der statik her überhaupt möglich ist), das schimmelspray wär da sicher enorm hilfreich :-)))

  10. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #10

    Abrechnung an Mieter

    Wenn der Mieter den Schimmel verschuldet hat ( nicht gelüftet, schlecht geheizt -
    Heizkosten mal kontrollieren, ob sehr niedrig), dann muss er die gesamte Rechnung #
    übernehmen.

    Wenn dies nicht nachweisbar ist ,braucht er " leider auch keinen Finger zu rühren"
    und der Vermieter muss alles zahlen.

    Solche Mieter sind aber sehr selten, normalerweise sind alle Menschen vernünftig.
    In dem Fall würde ich mal schauen ,was der Mieter alles " falsch macht"

    Hausverwaltung Renate Poxleitner
    Home

  11. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #11
    Hallo,
    es gibt selbstverständlich Mieter, denen man in Ruhe und auch mit Beispielen erklären kann, dass das ganztägige Lüften mit einem auf Spalt gekippten Fenster nicht ausreichend ist.
    Aber den Satz , " das normaler Weise alle Menschen vernünftig sind " kann ich leider nur eingeschränkt bestätigen.
    Grüße
    Peter

  12. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #12
    Zitat Zitat von Poxleitner
    Solche Mieter sind aber sehr selten, normalerweise sind alle Menschen vernünftig.
    Hi,

    es wäre sehr schön, wenn dem so wäre. Leider sieht die Realität hier meines Erachtens ganz anders aus und das beweisen schon alleine die wieviele Rechtstreitigkeiten die vor Gericht landen und zum Teil lächerlich sind.

    Klar, normalerweise sollte dem so sein, aber davon ausgehen würde ich nicht. Normal sollten Mieter auch immer pünktlich ihre Miete zahlen, normalerweise sollten Mieter auch immer pfleglich mit der Mietswohnung umgehen und normalerweise versteht es sich auch von selbst das man seinen Hund nicht vor die Nachbarshaustüre oder auf einer Spielwiese ka**en lässt, ect

    Zitat Zitat von Papabär
    Wenn sogar der Mieterbund davon ausgeht, daß in etwa 5% der Fälle ein Baumangel vorliegt (zugegeben, Zahl ist älteren Datums), dann scheint hier irgendetwas nicht zu stimmen, oder?
    Das scheint mir etwas arg niedrig zu sein dieser Wert.

  13. Handwerkerrechnung: Kann ich dem Mieter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen? #13

    Bausachverständiger lohnt sich !! Und danach die Witze, lohnt sich auch!

    Zitat Zitat von karazoe Beitrag anzeigen
    Hallo Ratlos,
    im Falle eines Schimmelbefalls in einer Mietwohnung ist es sinnvoll einen Sachverständigen hinzuzuziehen, denn ca. 90 % der Schimmelschäden werden von Mietern verursacht. Ich habe da eine gute HP gefunden. Ist sehr interessant. Lautet: Bausachverstndiger. Wenn die Schadensursache eindeutig ist, kannst du dann alle Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
    Gruß karazoe
    Ich finde die Beiträge gut, nur trotz Sachverständigen wird es im Ernstfall nicht ausreichen, falsches Lüft/Heizverhalten dem Mieter nachzuweisen. Sagt mein Anwalt. Inzwischen ist es ja fast 'ne Wissenschaft geworden, irgendein Verhalten wird irgendwo als richtig dargestellt.

    Und dann, der Witz mit den 2 Rentnerpaaren auf der Autobahn!!
    ... und die von Stoiber, (müßt Ihr lesn !)

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