Meine Mieterin hat mir einen Glasschaden an der Haustür (Glastür mit Sprossen) gemeldet, welcher durch Frost entstanden ist. Ich habe daraufhin umgehend einen Glaser beauftragt, der eine Notverglasung eingesetzt hat. Der endgültige Ersatz der kaputten Scheibe wird in ca. 1 Woche erfolgen, da die neue Scheibe erst bestellt bzw. angefertigt werden muss. Meine Gebäudeversicherung wird den Schaden nicht übernehmen (dafür würde ich wohl eine zusätzliche Glasversicherung benötigen, welche ich jedoch nicht auf die Betriebskosten umlegen darf?)
Nun erschien meiner Mieterin abends die eingesetzte Notverglasung nicht einbruchsicher genug (die Haustür liegt etwa 10 m von der Straße in einem Dorf), woraufhin sie eigenmächtig und ohne mich zu informieren nochmals den Glaser bestellte, welcher als Notdienst um 20 Uhr erneut ausrückte, um ihr noch ein Brett hinter die Notverglasung zu setzen. Der Handwerker hielt diese Maßnahme nicht für dringend notwendig, da die Notverglasung nicht als solche erkennbar, ein Einbruch durch die Sprossentür sowieso sehr schwierig usw.
Die Mieterin geht mit Sicherheit davon aus, dass ich die komplette Handwerkerrechnung begleichen werde, wozu ich aber nicht gewillt bin. Bzw. bin ich sehr geneigt, sie um die Erstattung der zusätzlich angefallenen Kosten zu bitten, auch da sie meiner Meinung nach häufig völlig überzogene Forderungen stellt, die auf ihr subjektives Bedrohungsempfinden zurückzuführen sind.
Wäre ich mit meinem Handeln im Recht?
Und wie sollte ich am besten vorgehen?


