Haben Mieter zuviele Rechte??

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  1. Haben Mieter zuviele Rechte?? #81
    Original von Badenländer

    Das der Mieter die Heizkosten trägt, ist doch logisch...was anderes habe ich auch nicht gesagt... und die nebenkosten die der Mieter zu tragen hat sind auch OK....aber ich finde das der Vermieter die Verwalterkosten sowie die Instandhaltung übernehmen muss ist auf der anderen auch in Ordung...eingetum verpflichtet....das hört sich bei einigen nicht so an....

    Der Umgekerte fall geht garnicht, wenn ein Mieter nach 3,4,5 Jahren denkt...auch die Miete ist zu hoch und die Kosten steigen.... ich Verhandel eine neue kleiner Miete aus..... da wurde ich mich als Vermieter auslachen wenn ich so kommen wurde und sagen im vertrag wurde diese Miete vereinbart.....
    Ich glaube, du täuschst dich mit der Instandhaltung. Das ist keine Reparatur. Instandhaltung ist umlegbar.

    Und mit Mietminderungsverlangen, das ist nicht so unüblich wie du vielleicht denkst. Dir bleibt ja das Drohmittel auszuziehen.

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  2. Haben Mieter zuviele Rechte?? #82
    Ich glaube, du täuschst dich mit der Instandhaltung. Das ist keine Reparatur. Instandhaltung ist umlegbar.
    Sicher nicht. Wartung ist umlegbar.

    Gruß

    Lothar Berg

  3. Haben Mieter zuviele Rechte?? #83
    Instandhaltung ist der planmässige Tausch normaler Verschleissteile.

    Dies ist immer Bestandteil von Wartungen. Zur Abgrenzung :

    http://www.mietgerichtstag.de/downlo...iebskosten.doc

    Ich glaube du liegst da falsch, kann es aber nicht rechtsgültig einwichten.

    Wenn in dem Heizungswartungsvertrag steht, dass die Brennerdüse alle 15.000 Stunden zu tauschen ist, dann ist das normale Wartung in der Periode in die das fällt.

    Streng abzugrenzen ist das von Instandsetzung. Die kann nicht umgelegt werden, weil damit nur der vertragsgemässe Zustand wieder her gestellt wird.

    Oder sehe ich das falsch?

  4. Haben Mieter zuviele Rechte?? #84
    Bei Wartungsverträge müssen die Wartung bzw. Instanhaltungs/setzungskosten anteilig ausgerechnet werden. Aktuell werden zw. 20% - 50% für die Instandsetzung gerichtlich angesetzt.
    (Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, § 556 BGB, Rdn. 137; Maciejewski in: MM 2003, 61; vgl. auch: LG Berlin, GE 1990, 655: 20 %; GE 1986, 1121: 25 %; GE 1988, 463: 35 %; LG Hamburg, GE 2001, 992: 37 %; LG Aachen, DWW 1993, 42 und AG Bruchsal, WuM 1988, 62: 40 %; LG Essen, WuM 1991, 702 und AG München, WuM 1978, 87: 50 %)
    Die Höhe des Abzugs hängt von der Höhe des Instandsetzungsanteils ab. Dies muss der Vermieter anhand der Leistungsbeschreibung des Wartungsunternehmens ermitteln und erläutern (LG Berlin, Urteil v. 15.3.2002, 65 S 327/01, GE 2003, 257).

    Dein Düsen Bespiel ist ein Fall der Abnutzung oder Alterung und ist Instandsetzung und nicht umlegbar.
    In Deinem Link steht auf der auf der 2 Seite, die Definition der Instandhaltung und -setzung und das diese nicht umlegbar ist. (Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung)

    Als Definition der Wartung verstehen man die Bewahrung des Soll-Zustands des Gebäudes und der gebäudetechnischen Einrichtungen durch regelmäßiges Prüfen, Reinigung, Schmieren, Nachstellen und vorbeugendes Auswechseln von Verschleißteilen (z. B. Luftfilter, Dampfzylinder von Luftbefeuchtern, Auslöseelementen von Brandschutzklappen, Farbbändern bzw. Farbkisten an Registriergeräten, Öl an Druckluftstationen und Antriebskupplungen, Keilriemen, Schmiermitteln von Getrieben).
    Die zur Wartung erforderlichen kleineren Hilfsstoffmengen (z. B. Schmiermittel und Reinigungsmaterialien) sowie Befestigungs- und Kleinmaterialien (kleinere Dichtungen, Schrauben) sind dabei von dem jeweils Verantwortlichen zu beschaffen.

    Und unter Instandsetzung verstehen man die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen.

    Unter Instandhaltung verstehen man die Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustands sowie die Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands des Mietgegenstands, beinhaltend die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung gemäß DIN 31051 Instandhaltung, Begriffe und Maßnahmen, Stand Januar 1995.

    Daraus folgt das der Begriff Instandhaltung der Oberbegriff für Wartung und Instandsetzung ist.

    Gruß

    Lothar Berg

  5. Haben Mieter zuviele Rechte?? #85
    Original von Michael_62
    ... Dann lass uns mal rechnen.

    100m² in Karlsruhe.

    Herstellung
    http://geodaten.karlsruhe.de:8080/brk/
    320€/m²

    Bau 2000€/m² Einfache Ausführung.

    bei 4 Geschossiger Wohnbebauung ist das Grundstücksanteil von ca. 80,- dazu,
    ergo 2080,-€

    d.h. deine Wohnung kostet 208000,-

    Der Mietspiegel gibt irgendwo 7,-€ her.

    208000* (5,5%Zins + 2% AfA +0,5% Verwaltung + 1% Rücklagen/Steuersatz) = 18720 € / Jahr + Versicherungen.

    Deine Miete beträgt 7€ * 100 * 12 = 8400,-€ ....
    Naja, so ganz geht deine Rechnung nicht auf. Ein Vermieter, der unter diesen Randbedingungen Mietraum schafft, wäre in der Tat blöde.

    Eine 100%-Finanzierung wird es nicht geben. Du musst einen Teil des benötigten Kapitals aus Eigenmitteln bestreiten - damit entgehen dir also zunächst nur Kapitalzinsen (in der Mischung vielleicht 2,5 % p.a.). Je höher der Eigenkapitalanteil um so besser geht die Rechnung auf. Zusätzlich hast du die Kaufkraft deines Kapitals gesichert.

    Die steuerlichen Vorteile hast du außer acht gelassen.

    0,5 % Verwaltungsaufwand aus dem Kaufpreis sind ein wenig viel - was willst du für 1.040 EUR im Jahr verwalterisch alles machen ? Ein Wohnungsverwalter nimmt so zwischen 200 und 400 EUR pro Wohnung (abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten). Mehr wie eine Wohnungsbegehung, ein paar Telefonate, eine Eigentümerversammlung im Jahr und eine Verbrauchsabrechnung fällt für den Vermieter nicht an. Aufwand hierfür vielleicht 100 bis 200 EUR (sicher entfernungsabhängig).

    Rücklagen für Reparaturen würde ich mit max. 6 EUR pro qm und Jahr ansetzen (so ungefähr ist das bei unserer vermieteten ETW).

    Die Versicherungen sind auf den Mieter umlegbar (so weist zumindest der Verwalter meiner Wohnung die Kosten aus). - Ist also ein Durchlaufposten, wie Wasser und Heizung auch.

    Wenn du unter diesen Prämissen neu rechnest, geht die Sache schon auf, wenn du keinen Ärger mit dem Mieter hast.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  6. Haben Mieter zuviele Rechte?? #86
    Jeder muss für sich rechnen, wie es läuft.

    Wer auf steigende Gebäudewerte und Mieten setzt kann anders rechnen.

    In unserer Gegend gibt es fallende Mieten und fallende Gebäudewerte.

    Deine Eigenkapitalbetrachtung finde ich abstrus.

    Nur wenn die Gesamtkapitalverzinsung deutlich langfristig über dem Kapitalmarktzins liegt, dann kannst du mit Fremdkapital hebeln. Ansonsten kannst du eh gleich selbst zahlen.

    Wer auf steuerliche Aspekte baut, fällt in der zweiten Periode der Tilgung in eine Zuschussfalle.
    Kein Problem wenn du 500.000pA verdienst und davon 200.000 zuschiessen musst? Dann fällt aber der SL für die Frau flach.

  7. Haben Mieter zuviele Rechte?? #87
    Ich finde die Gesetze und Verordnungen die dem Vermieter aufgehalst wurden sind ja nicht ohne grund entstanden. Sowie man beim Mieter nicht damit rechnen kann, dass er dir alles sagt ist es auch leider bei einigen Vermietern. Hab da schon sachen erlebt das glaubt man nicht.

    Aber was das schlimmste eigentlich an der Situation ist, ist das ein Kaufrausch in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat, der seines gleichen sucht. Eigentümerwechsel und Verwalterwechsel ohne ende. Alleine die Blocks die ich betreue hatte in den letzten 10 Jahren 4 oder 5 verschiedene Eigentümer und jeweils eine neue Verwaltung. Was meint Ihr wie die Daten da gepflegt und weitergegeben wurden. Da ist es doch kein Wunder wenn jede 4.Abrechnung falsch ist. Und davor soll auch ein Mieter geschützt werden. Ich glaube vielen ist überhaupt nicht mehr bewusst, dass sie mit Existenzen von Menschen handeln. Und das ist das schlimmste, was auch diesen Job immer schwieriger und unaktraktiver macht. Klar tragen einige Mieter dazu bei aber ich finde das nicht ok was zur zeit abläuft!!!

    Mfg

    Flo

  8. Haben Mieter zuviele Rechte?? #88
    Hallo,
    ich bin neu hier.
    Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder 3 Häuser geerbt mit insgesamt 18 Mietparteien ( eine Wohnung bewohnt mein Bruder)
    Ich wohne auch direkt auf dem Grundstück.
    Wir haben eine tolle Gemeinschaft, die auch von fast allen gepflegt wird.
    Hier und da gibts mal Probleme was die Pflege der Hoffläche angeht, aber insgesamt ist das Verhältnis top.

    Wir haben noch 3 Parteien,die hier seit 50 Jahren wohnen, bin quasi mit denen groß geworden.

    Eine Mietpartei allerdings, Gott sei Dank seit 3 Jahren raus, hat uns das Leben zu Hölle gemacht.
    Warum kann man da nicht kündigen? Die sind immer haarscharf an der Legalität vorbeigerauscht.
    Ich kann ja verstehen, dass Wohnungsgesellschaften nicht so leicht kündigen können, aber wenn man Tür an Tür wohnt und die anderen Nachbarn/ Mieter das ganze miterleben und uns als Vermieter den Rücken stärken, warum kommt man da nicht einfacher raus?
    Vermieter passt mir nicht ... also kann ich kündigen.
    Umgekehrt müsste es doch auch Möglichkeiten geben, ohne dass man sich erst körperliche oder verbale Attacken gefallen lassen muss.

  9. Haben Mieter zuviele Rechte?? #89
    Ri Riesen beitrag abgeschmiert.
    Ich finde auch ,daß Mieter viel zuviel Rechte haben.
    Beispiel: Wir vermieteten eine 2 Z Wohnung an eine Dip.Phychologin,Mietbeginn 01.10.09.Bei der Wohnungsbesichtigung wurden 2 mängel beanstandet:
    1.Fenster im EG lässt sich nicht öffen,ok.
    2.Treppe aus Natursteinbelag ( Quarzit) Nutzungsbedingt leicht Verschmutzt.??
    Meine Fensterbaufirma,konnte uns ,erst zum 01.10 einen monteur schicken,der diesen mangel abstellte.Die Treppe war noch immer verschmutzt.
    Um 13.00 Uhr war die mieterin zur stelle, sagte so könne sie nicht einziehen,obwohl sie zugesichert bekam,max 2,00 std.und die Treppe ist sauber.
    Antwort: Dann kann ich erst am 15.10. einziehen.Schlüsselübergabe war aber
    erfolgt.
    13.10. Anruf Heizung ist kalt um 21.30 Uhr.Antwort von uns :,ist auch ausgeschaltet
    Sie:, Ich erwarte das die Heizung SOFORT eingeschaltet wird.
    Unsere Antwort: Heizung ist am 15.10.eingeschaltet. Schweigen am Tel. Ich habe dann aufgelegt,war total sprachlos.
    Dann kam es immer Dicker.Am 15.10. wude uns mitgeteilt das die Natursteinwand
    eiskalt währe und es so ziehen würde,daß Sie ,die mieterin, nicht auf dem Sofa
    sitzen könnte.(Bei dieser Natursteinwand handelt es sich um eine 3 Schalige Wand
    Naturstein ca: 250 -300 mm Lehm ca 200 mm Sein 250 -300 mm).Wandstärke also
    ca 700 mm. Diese Wand wurde in mühevoller Kleinarbeit mit Mörtel verfugt,um einen Rustikalen ,in verbindung mit der Treppe und dem unterem Wohnraum, ein
    Behagliches Wohngefühl zu vermitteln.
    Ich kontrollierte diesen "Zug" mit einer Disconebelmasch., ergebis: kein zug,aber
    ein langsames abwandern des Nebels von der Wand. ( Kaltkonvektion) unbeheizte
    Wand,außenseite ist eine Scheune.
    16.10.09 Fußboden ( Laminat) eiskalt im bereich der darunterliegenden Garage.
    Fakt: 80 mm Dämmung 0,30 Wert + Schütung und 24 mm =OSB Platten im gesamten OG Verbaut.
    19.10. Kein Strom in dem unterem Raum ( Sie hat die Sicherungen ausgeschaltet
    wg.Elektosmog) Wohnug wird mit Halogenstrahlern beleuchtet.
    20.10 Immer noch kein Strom unten, meine Antwort Sicherungen einschalten wird
    ignoriert.
    21.10 Aufforgerung an uns die Natursteinwand von der Scheunenseite zu Dämmen.
    22.10. Wieder kein Strom im unterem Raum. Sicherungen einschalten,wird völlig
    ignoriert. Gleichzeitig: Das Bad würde schwimmen, ich sollte mich darum kümmern.Richt muffig.
    23.10. Ich bin nervlich am Ende. Beauftrage einen Meisterkolegen sich der Sache anzunehmen.( Hätte vieleicht falsch reagiert) .
    Bekomme von meinem Kolegen mitgeteilt das nach ca: 90 min sich am Badewannensyphfon ein Tropfen bildet. Austausch der Dichtung.
    24.10. Freiwlliges Dämmen der Garagendecke un der Treppe mit 60 mm Polysteroldämmung Wert 0,35.
    25.10.Erneute Aufforderung der Mieterin die Scheune von innen zu Dämmen,aber
    mit Schwachsinnigen Vorgaben: 50mm Luft unten, zur Wand - und oben,also nur
    eine Wand aus Dämmung min.120 mm stark vor die Scheunenwand zu stellen.
    Meine Erwiederung das diese Wand nicht gedämmt wird und auch nicht Dämmtechik nicht in den Griff zu bekommen ist wurde Ignoriert,statdessen wurde
    ich gefragt,was ich nun mit dem Bad zu Unternehmen gedenke. ZItat Mieterin
    2 Jahre Unkontrolliert Wasser in die Betondecke gelaufen.
    Sie hatte es geschafft. Nach 9,00 Tagen sprachen Wir Ihr die mündliche Kündigung
    aus, 30 min später erhielt Sie die Schriftliche, unter einhaltung der Gestzlichen
    Fristen ( 3 mon.)
    Es erfolgte ein Schriftlicher Wiederspuch gegen unsere Kündigung vom 25 10.09
    13.11.09. Schreiben Ihres RA. mit Mietminderung 100% Begründung Es währe lt. Bauamt KEIN genemigungsfähiger Mietraum. Koste RA: 90 €
    14.11.09 Fritlose Kündigung der Mieterin, Begründung: arglistige Täuschung. Nicht Genehmigungsfähiger Wohnraum. Kosten RA 570 €
    20.11.09 Tätiger Angriff Ihres Bruders gegen mich!!!! Extra nicht gewehrt.Fakt massive Brustbeinprellung,anzeige wg.Körperverletzung gestellt,Ärztliche bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit für 2 Wochen liegt vor.
    21.11.09 Aussprechen der Fristlosen Kündigung,aber Frist bis zum 01.12.09 gegeben.
    21.11.09. Bitte um Termin für Architekten bis zum 25.11.09. andernfalls ab dem
    28.11.09. Einleitung einer Zwangsöffnung.
    24.11.09. Anruf der Polizei Mainz Lerchenberg an mich " Es liegt eine Anzeige wergen androhung einer Straftat gegen sie vor.Kommen Sie bitte vorbei und klären sie den Sachverhalt.Die Mieterin hatte den Begriff Zwangsöffung falsch
    interpretiert.Fakt: Polizist zerriss diese Anzeige. Teilte mir aber mit Sie wollte
    am 28.11.09 ausziehen.Dies ist aber leider nicht einmal im Ansatz zu erkennen.
    Da ich nun langsam mit gesungheitlichen Problemen zu kämpfen habe, wegen
    dieser mieterin,frage ich mich : WAs tun ???
    Bin zwar hilflos aber nicht Wehrlos. Heizung und Warmwasser ausschalten???
    Zahle gerne die Strafe, aber die Mieterin muß raus!!
    MfG Black

  10. Haben Mieter zuviele Rechte?? #90
    Original von Blackdax
    Wohnung an eine Dip.Phychologin,
    MfG Black
    Lehrer, Anwälte, Ärzte...... Erfahrung ob man an den Berufsstand vermietet muss man halt selbst erfahren....

    Gute Besserung!

  11. Haben Mieter zuviele Rechte?? #91
    Original von Blackdax
    Bin zwar hilflos aber nicht Wehrlos. Heizung und Warmwasser ausschalten???
    Zahle gerne die Strafe, aber die Mieterin muß raus!!
    MfG Black
    Also wenn du bereit bist JEDE Strafe zu zahlen, tausch einfach das Schloss aus wenn sie mal nicht da ist und stell' ihr gesamtes Gerümpel an die Straße.Ist selbstverständlich illegal, kann dich eine Menge Geld kosten, aber die Mieterin bist du dann los

    Ansonsten kann Heizung- und/oder Warmwasserausschalten auch hilfreich sein.Ist zwar auch nicht rechtens, und sie kann und wird sicherlich wieder mit ihrem Anwalt dagegen Vorgehen, aber der Druck auf sie dürfte trotzdem Wirkung zeigen.

    Aber wie gesagt, alles nur unter der Prämisse, das Geld keine Rolle spielt, denn da kann einiges an Kosten zusammenkommen, je nachdem wie emsig die Dame sich wehrt, und es sieht ja so aus als wenn sie diesbezüglich noch jede Menge Kraftreserven hat



    Und um mal was zu dem ursprünglichen Thema zu sagen : Ich finde gar nicht mal so sehr, das Mieter zuviele Rechte haben.Es sollte sich aber vielmehr rechtlich einiges dahingehend ändern, das das Wort "Vertragsfreiheit" wieder einen Sinn bekommt.Blödsinnige Rechtsauslegungen wie "konkluendes Handeln", "Gewohnheitsrecht" und ähnliches gehören abgeschafft.Mietrechtsangelegenheiten vor Gericht sollten zügigst bearbeitet werden.

  12. Haben Mieter zuviele Rechte?? #92

    Ganz ehrlich,

    Ich finde es ein Unding, dass in Deutschland immer häufiger Täter so viel Schutz geniessen. Daher finde ich auch das Vermietungsgesetz fiel zu unflexibel zu ungunsten von Vermietern.

  13. Haben Mieter zuviele Rechte?? #93
    Einerseits haben Mieter viel zu viele Rechte. Besonders die schwarzen Schafe. Es kann ja wohl nicht sein, dass Mieter, die seit Monaten keine Miete fast genau so,lange fristlos gekündigt sind und bei einer Räumungsklage noch Monate für den Auszug eingeräumt bekommen. Es kann auch nicht sein, dass der Vermieter das Dach repariert, damit es dem Mieter nicht reeinregnet und der zum Dank dafür noch die Miete mindert, weil er 2 Wochen den Balkon nicht nutzen kann.
    Andererseits finde ich es auch nicht richtig, dass Mieter, die Jahrzehnte in einer Wohnung wohnen. Jeden Monat pünktlich ihre Miete gezahlt haben, nie gemeckert haben, geschweige denn jemals die Miete gemindert hätten und selbst nicht so ganz rechtmäßige Mieterhöhungen gezahlt haben nun plötzlich mit über 80 Jahren aus ihrer Wohnung raus müssen, weil der Vermieter riesig "Modernisiert" und dann die Kaltmiete um über 25 % erhöhen will und der Mieter sich das dann nicht mehr leisten kann.

    Da ist doch eine Schieflage. Die "schlechten Mieter" haben Rechte ohne Ende und die "guten Mieter" werden über den Löffel barbiert.

  14. Haben Mieter zuviele Rechte?? #94

    Mieter haben definitiv zu viel Rechte!

    Als Vermieter hat man heute ein verdammt schweres Leben, wenn ich dann auch noch lese das man als Vermieter einen "Führerschein" machen soll platzt mir der Kragen.
    Erst mal ist es mein gutes Recht etwas das mir gehört, in diesem Fall eine Wohnung, gegen ein Entgelt zu vermieten.
    Das ich hierbei die gesetzlichen Richtlinien einhalten muss ist klar.
    Wir haben z.B. als Kompromiss ein Dreifamilienhaus gekauft, da wir kein passendes Zweifamilienhaus gefunden haben. Eine Wohnung wollten meine Eltern mieten haben dann aber kurz vorher sich dann doch noch um entschlossen, so das wir jetzt zwei Wohnungen unfreiwillig vermieten müssen.
    Ich kann nur sagen Mieter können sich heute so viel erlauben können, hat der Mieter den Vertrag unterschrieben kann ich als Vermieter den Vertrag nicht mehr kündigen außer wegen Eigenbedarf oder ein paar anderen Besonderheiten.
    Wenn ich als Vermieter im selben Haus wohne kann das schon ziemlich übel sein. Ich muss mich dann jeden Tag über ihn ärgern und werde ihn nicht los. Selbst wenn er die Miete 2 Monate nicht bezahlt, dann kann ich zwar eine fristlose Kündigung aussprechen, diese wird aber unwirksam wenn die Miete dann bezahlt wird. Selbst wenn es zur Kündigung kommt, dann muss ich erst mal eine Räumungsklage durchführen die sehr lange dauert und die ganze Zeit habe ich Mietausfall und muss mich über den Mieter ärgern. Wenn ich auf die Miete angewiesen bin ist das schon ziemlich übel, ich muss ja schließlich auch meine Kredite bezahlen, nicht jeder Vermieter ist Millionär und kauft sich ein Häuschen aus der Portotasche.
    Hält er sich nicht an die Hausordnung dann kann ihn ermahnen aber bis das ich dadurch eine Kündigung rechtfertigen kann und der Mieter tatsächlich ausgezogen ist, das kann dauern.
    Ich darf z.B. einem Mieter auch das rauchen nicht verbieten außer im Hausflur, das mir dadurch aber Mehrkosten entstehen wenn der Mieter z.B. nach einem Jahr wieder auszieht und nur anteilig Renovierungskosten bezahlen muss ich aber die komplette Wohnung sanieren muss weil z.B. alle Türen vergilbt sind und überall der Tabakqualm drin hängt das interessiert keinen.
    Ich muss immer Angst haben das der Mieter auszieht und ich wieder einen neuen Mieter mit entsprechendem Aufwand und Kosten suchen muss, also pflegt man seine Mieter und muss springen und immer freundlich sein wenn sie mal wieder etwas zu nölen haben.
    Wenn sie dann auch noch die Wohnung verwüsten und ich auf den Kosten sitzen bleibe weil der Mieter blank ist und ich nicht an sein Geld ran komme, trotz Gerichtsverfahren und dann sogar auch noch die Gerichtskosten zahlen muss, dann kann ich mir das Gerichtsverfahren auch schenken und das Geld direkt abschreiben wenn ich weiß das der Mieter eh blank ist. Ich kann keinem raten freiwillig Vermieter zu werden, nicht bei unserem Mietrecht!

    Michael

    P.S. Sorry für die vielen fehlenden Kommas war so in Rage

  15. Haben Mieter zuviele Rechte?? #95
    Hallo,
    Meiner Meinung nach hat der deutsche Staat Gesetze dafür entwickelt. Wenn sich die Vermieter sich nicht daran halten, dann können sie schon eine Haftstrafe bekommen. Deshalb sollten Die Vermieter auch ihre Grenzen kennen.

  16. Haben Mieter zuviele Rechte?? #96
    ja, der Staat hat Gesetzt entwickelt. Aber leider viel zu mieterfreundliche. Warum darf ein Mieter jahrelang ohne Miete zu zahlen in einer Wohnung wohnen bleiben? Und warum hat der Vermieter keine Möglichkeit außer der Räumungsklage sein Eigentum wieder unter seine Regie zu bekommen.

  17. Haben Mieter zuviele Rechte?? #97
    Also ich muß sagen, ich bin überraschend Vermieter geworden, weil ich vor 7 Jahren das Haus meiner Mutter und ein vermietetes altes Haus geerbt habe, da meine Mutter sehr plötzlich verstorben ist. Nach der Trauerphase ging ich voller Elan und Freundlichkeit an die Arbeit und wollte eine gute Vermieterin sein und natürlich auch die Mieteinnahmen erfreuten erst . Doch mittlerweile bin ich am Aufgeben ( siehe beitrag im Forum) muß mich mit Mietrecht und Anwalt und messi Mieter rumschlagen und habe wenig Mieteinnahmen. Hätte es einen Kurs gegeben:
    Wie vermiete ich richtig? - ich wär sofort dabei gewesen und mir wäre vieles erspart geblieben. in meiner blauäugigkeit!
    gruß pablo

    •   



       


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