Hallo,
ich habe mir vor 2 Monaten eine 10 Jahre alte Wohnung gekauft. Der Verkäufer teilte mir mit, daß ich im Waschraum (Gemeinschaftseigentum) meine private Waschmaschine ohne Probleme unterbringen könnte, nachdem bereits eine andere Eigentümerin ihre Waschmaschine+Trockner sowie großem Holzschrank seit Jahren dort eingebracht hat. Es stehen auch je 1 Waschmaschine+Trockner mit Münzeinwurf im Raum, sowie diverse Wasseranschlüsse die nicht genutzt werden.
Nun fragte ich vorsichtshalber bei der Hausverwaltung an, nachdem ich auch meine private Maschine einstellen möchte und bekam einen negativen Bescheid. "Entweder Keiner oder Alle" war die Begründung. Ich verwies jetzt auf die Eigentümerin, welche ja schon seit Jahren dort ihre Maschinen untergebracht hat und wollte natürlich, daß dann auch diese Eigentümerin die Geräte entfernt.
Die Hausverwaltung gab mir zur Antwort, daß dies zurückblickend bei der Eigentümerin übersehen wurde und nun der Verwaltungsbeirat bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Rückbauanspruch mehr hat, nachdem dieser nach 3 Jahren verjährt.
Frage: kann dies sein, daß ich als Eigentümer nicht die gleichen Rechte habe wie der andere Eigentümer?
Hat nun der betreffende Eigentümer gewissermaßen ein Sonderrecht, nur weil von Seiten der Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlafen wurde? Darf diese Tatsache sich dann zu meinem Nachteil auswirken?
Stimmt das mit den 3 Jahren bez. Verjährung?

Danke für die Antwort - fontana