Hallo alle zusammen,
da ich einen solchen Fall bisher noch nicht hatte hoffe ich auf eure Hilfe.
Folgender Fall:
In einer Wohnung musste im Oktober 2011 der Wärmemengenmesser ausgetauscht werden, nachdem durch Zufall aufgefallen war das er noch immer die Werte vom Jahresanfang zeigte (es war KEIN Leerstand).
Nun geht es um die Frage wie die jetzt abgelesenen Werte (Verbrauch Oktober bis 31 Dezember) auf das gesamte Jahr hochzurechnen sind.
Nach meiner Ansicht kann das nur im Verhältnis der Tage gehen. Also Ablesewert durch Messtage (der Zähler war 116 Tage eingebaut) und dann mal 365 (für das ganze Jahr). Die bedeutet das der abgelesene Wert für die Heizkostenabrechnung etwas mehr als verdreifacht wird.
Der Eigentümer ist jedoch der Ansicht es sei richtiger wenn der jetzt abgelesene Wert einfach verdoppelt werde (was für ihn natürlich erheblich billiger wäre).
Meine Frage: Wie handhabt ihr so etwas?
Falls ich mit meiner Ansicht Recht hab: Kennt ihr hierzu irgendwelche Urteile oder Richtlinien auf die ich mich evtl. beziehen kann?
Danke im Voraus


