Hallo,
ich habe folgende wichtige Fragen zu klären. Nachdem unser Hausverwalter nicht vom Fach ist, wir ihn leider auch nicht "loswerden" möchte ich gut vorbereitet sein für die bald anstehende Eigentümerversammlung. Zum einen hat er immer nach Anteilen abgestimmt, was zum Nachteil für uns war, da eine Miteigentümerin schaltete und waltete wie sie wollte. Als ich ihn nach Recherchen auf das Kopfprinzip aufmerksam gemacht habe und auf welche Legitimation er sich stütze, wusste er auch keine Antwort...Jetzt stellt sich mir aber folgende Frage: der Hausverwalter ist sofort zur Miteigentümerin gegangen, hat ihr berichtet vom Kopfprinzip und sie will/hat jetzt einen Anteil der Wohnung an die Kinder überschrieben. ABER: Sie hat ein kleines Appartment (35qm) und eine "normale" Wohnung (70 gm), diese sind miteinander verbunden, heißt, ist im Prinzip eine große Wohnung für mein Verständnis. Kann Sie hier trotzdem 2 Stimmen haben oder sagen, das kleine Appartment gehört meinem Ex-Mann die große Wohnung mir, wir haben jeder eine Stimme? Sobald für mich eine Wohnung verbunden ist und nicht komplett zu ist es für mich eine Stimme. Wie ist die Rechtslage? Punkt 2: Da sich 2 Wohnungen im Zwangsversteigerungsverfahren befinden, eine im Januar, eine im April bin ich der Ansicht, hier dürfen die jetztigen "noch Eigentümer" weder abstimmen noch ihre Stimme weitergeben, sondern hier müssen die Zwangs-/und oder Insolvenzverwalter eingeladen werden, wenn ich mir alles im Netz so durchlese, ist das richtig? Punkt 3: Da neben den Eigentümern dessen Wohnungen sich in der Zwangsversteigerung befinden noch ein Herr existiert, der laut eigenen Aussagen knapp bei Kasse war und der Hausverwalter ihm gesagt hat, zahl mal wenn du wieder liquide bist....kann ich hier verlangen, das namentlich aufgeführt wird, wer im Zahlungsrückstand ist? Bisher bekommen wir immer nur eine Summe genannt, aber ohne Kontoauszügen usw..? Da diese Art von Zahlungsmoral für mich weit weg ist, selbst wenn ich knapp wäre würde ich einen Kredit aufnehmen (was der Herr nicht ist, da bekannte zahlungskräftige Firma und Montagetätigkeit) ist das für mich ein zinsloses Darlehn auf Kosten der Miteigentümer.
Vielen Dank schonmal für Tipps, Hilfen, Anregungen usw.


