Zitat Zitat von Skygirl237 Beitrag anzeigen
Hallo liebe Forumuser,
ich weiß nicht so Recht, ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal. Ist ein bisschen kompliziert.
2 direkt aneinandeliegende Grundsstücke (beides WEG´s).
Das eine Grundstück B liegt etwas "tiefer" als das Grundstück A. Die Regenwaserleitungen des Grundstückes A führen über das Grundstück B. (Leitungsrechte etc. in den Grundbüchern sind keine eingetragen!).
Nun ist es so, daß die Leitungen stark veraltet, verwurzelt und verschmutzt sind und diese erneuert werden müssen-eben durch die WEG Grundstück B, da dieses halt eben tiefer liegt und somit immer Wasser auf dem Grundstück (teilweise auch in den Kellern) steht, weils die Leitungen nicht mehr bewältigen.
Nun meine eigentliche Frage, wenn diese Erneuerung realisiert wird, können die Eigentümer des Grundstückes A bei den Kosten mit "herangezogen" werden? Denen ihr Regenwasser wird schließlich ebenso über das Grundstück abgeleitet und würden die nicht mit an den Leitungen "dranhängen", wäre eine Erneuerung eventuell nicht nötig, jedenfalls nicht in dem Umfang.
Wie könnte man hier verfahren? Gibts das rechtlich eine Möglichkeit, die WEG des Grundstückes A mit an den Kosten zu beteiligen??? Oder ist es so zu sehen, daß die Leitungen Eigentum der Grundstücksbesitzer B sind und die somit ganz allein dafür "herzuhalten" bzw. dies zu finanzieren haben, wenn die Leitungen defekt sind? Egal, wer da noch Regenwasser mit einleitet? Danke schonmal für Eure Hilfen....!
Ich hatte ein gleichartiges Problem.
Zwei RMH (Reihenmittelhäuser); die vordere Dachentwässerung (Dachrinne) von Haus A und B erfolgte über das Regenfallrohr von Haus B und dies etwa 50 Jahre lang. In 2011 legte die Stadt den Regenwasserkanal in dem das Regenwasser bisher abgeleitet wurde still und verfügte, dass der Regenwasserkanal an den Abwasserkanal des Hauses B angeschlossen wird.
Dies erfolgte; der Eigentümer von Haus A erhielt keine Aufforderung der Stadt.
An den entstandenen Kosten hat sich der Eigentümer von Haus A zu 50% beteiligt, dies ohne jegliche Diskussionen - also aus freien Stücken.

Selbstverständlich hatte ich mir zuvor anwaltlichen Rat - für alle Fälle eingeholt. Bei Verweigerung vom Eigentümer A hätte ich die Dachrinne trennen können und Haus A hätte sich ein eigenes Fallrohr mit Anschluss an die eigene Kanalisation legen müssen. Insoweit nicht so tragisch für die Hausfront, an den Hausrückenseiten liegen Terrassen und unter der Terrasse von Haus A liegt kein Kanalanschluss.