gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen

Diskutiere gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo liebe Forumuser, ich weiß ne so Recht, ob ich hier richtig bin aber ich versuchs einfach mal. Ist bissl kompliziert. 2 direkt aneinandeliegende Grundsstücke ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 21




  1. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #1

    gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen

    Hallo liebe Forumuser,
    ich weiß ne so Recht, ob ich hier richtig bin aber ich versuchs einfach mal. Ist bissl kompliziert.
    2 direkt aneinandeliegende Grundsstücke (beides WEG´s).
    Das eine Grundstück B liegt etwas "tiefer" als das Grundstück A. Die Regenwaserleitungen des Grundstückes A führen über das Grundstück B. (Leitungsrechte etc. in den Grundbüchern sind keine eingetragen!).
    Nun ist es so, daß die Leitungen stark veraltet, verwurzelt und verschmutzt sind und diese erneuert werden müssen-eben durch die WEG Grundstück B, da dieses halt eben tiefer liegt und somit immer Wasser auf dem Grundstück (teilweise auch in den Kellern) steht, weils die Leitungen ne mehr packen.
    Nun meine eigentliche Frage, wenn diese Erneuerung realisiert wird, könen die Eigentümer des Grundstückes A bei den Kosten mit "herangezogen werden? Denen ihr Regenwasser wird schließlich über das Grundstück abgeleitet und würden die ne mit dranhängen, wäre eine Erneuerung eventuell nicht nötig, jedenfalls nicht in dem Umfang.
    Wie könnte man hier verfahren? Gibts das rechtlich eine Möglichkeit, die WEG des Grundstückes A mit an den Kosten zu beteiligen??? Oder ist es so zu sehen, daß die Leitungen Eigentum der Grundstücksbesitzer B sind und die somit ganz allein dafür "herzuhalten"haben, wenn die Leitungen defekt sind? Egal, wer da noch was mit einleitet? Danke schonmal für Eure Hilfen....!

    •   



       

  2. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #2
    Zitat Zitat von Skygirl237 Beitrag anzeigen
    ich weiß ne so Recht,
    weils die Leitungen ne mehr packen.
    würden die ne mit dranhängen,
    Kannst Du diese Wörter "ne" mal verdeut(sch)lichen?

  3. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #3
    skygirl
    Ja, die Leitungen schaffens halt ne mehr, weil die kaputt sind (sind 60/70 Jahre alt)...aber das Nachbargrundstück einfach "abklemmen"???

  4. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #4
    skygirl
    Ah, jetzt hab ich es verstanden...sorry wg. dem Dialekt...."ne" heisst NICHT ;o). Und ich dachte, du hast mir geantwortet-hab mich schon gewundert!!!

  5. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #5
    skygirl
    Sorry wegen dem Dialekt!!! "Ne" heisst "NICHT"..........und ich dachte schon, du hast mir geatwortet-hab mich schon gewundert!

  6. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #6
    Hallo skygirl,

    kaaste nich dat schriewen, watte menns?

    Unter Umständen können dann auch diejenigen das verstehen, von denen du Hilfe erwartest. Ist sonst "bissl kompliziert", dir zu helfen.

    Gruß,
    Christian

  7. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #7
    skygirl
    Ja das habe ich nun verstanden-tut mir leid!!!

  8. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #8
    Zitat Zitat von skygirl Beitrag anzeigen
    Ja das habe ich nun verstanden-tut mir leid!!!
    Tue Buße!! ;-)

  9. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #9

    neue Fassung (hochdeutsch ;o) !!) = Buße ;o)

    Hallo liebe Forumuser,
    ich weiß nicht so Recht, ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal. Ist ein bisschen kompliziert.
    2 direkt aneinandeliegende Grundsstücke (beides WEG´s).
    Das eine Grundstück B liegt etwas "tiefer" als das Grundstück A. Die Regenwaserleitungen des Grundstückes A führen über das Grundstück B. (Leitungsrechte etc. in den Grundbüchern sind keine eingetragen!).
    Nun ist es so, daß die Leitungen stark veraltet, verwurzelt und verschmutzt sind und diese erneuert werden müssen-eben durch die WEG Grundstück B, da dieses halt eben tiefer liegt und somit immer Wasser auf dem Grundstück (teilweise auch in den Kellern) steht, weils die Leitungen nicht mehr bewältigen.
    Nun meine eigentliche Frage, wenn diese Erneuerung realisiert wird, können die Eigentümer des Grundstückes A bei den Kosten mit "herangezogen" werden? Denen ihr Regenwasser wird schließlich ebenso über das Grundstück abgeleitet und würden die nicht mit an den Leitungen "dranhängen", wäre eine Erneuerung eventuell nicht nötig, jedenfalls nicht in dem Umfang.
    Wie könnte man hier verfahren? Gibts das rechtlich eine Möglichkeit, die WEG des Grundstückes A mit an den Kosten zu beteiligen??? Oder ist es so zu sehen, daß die Leitungen Eigentum der Grundstücksbesitzer B sind und die somit ganz allein dafür "herzuhalten" bzw. dies zu finanzieren haben, wenn die Leitungen defekt sind? Egal, wer da noch Regenwasser mit einleitet? Danke schonmal für Eure Hilfen....!

  10. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #10
    Hallo,
    hier ist eher so Mietrecht anjesacht, vielleicht besser wenn du dich an ein Architektur oder Bauingenieurbüro wendest. Sone Fragen tun die schon beantworten. Einfach freundlich anrufen, da sollte das schon funzen
    Gruss,
    P.

  11. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #11
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    Hallo,
    hier ist eher so Mietrecht anjesacht, vielleicht besser wenn du dich an ein Architektur oder Bauingenieurbüro wendest. Sone Fragen tun die schon beantworten.
    Sorry, aber Deine Antwort geht Lichtjahre an der Frage vorbei.

    1. Geht es hier nicht um Mietrecht (Forum - Wohnungseigentum - WEG - allgemeine Fragen !!!)
    2. Hat die Frage auch nichts mit Mietrecht zu tun (sondern WEG-Recht)
    3. Haben Architekten und Bauingenieure nicht unbedingt Fachwissen im WEG-Recht.

  12. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #12
    Hallo,

    vielleicht hilft das Bauamt.
    Oder das Haustechnikdialog Forum, die Jungs sind auch echt fit.

    Zitat Zitat von Tobias F Beitrag anzeigen
    Sorry, aber Deine Antwort geht Lichtjahre an der Frage vorbei.

    1. Geht es hier nicht um Mietrecht (Forum - Wohnungseigentum - WEG - allgemeine Fragen !!!)
    2. Hat die Frage auch nichts mit Mietrecht zu tun (sondern WEG-Recht)
    3. Haben Architekten und Bauingenieure nicht unbedingt Fachwissen im WEG-Recht.
    Tobias, deine Antwort war jetzt auch nicht allzu erhellend...
    Hier sind ja 2 WEG`s auf 2 verschiedenen Grundstücken. Die Frage ist doch vielmehr die, ob beide Eigentümer (ob jetzt WEG oder nicht) beider Grundstücke haften.
    Ich persönlich würde ein Ingenieurbüro für Haustechnik fragen.

    Gruss,
    P.

  13. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #13
    Müsst ihr euch hier streiten?

  14. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #14
    Zitat Zitat von Dieter09 Beitrag anzeigen
    Müsst ihr euch hier streiten?
    1. Wer tut das?
    2. Wo bleibt Dein sachbezogener Beitrag?

  15. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #15
    Ich rate dazu, an die Eigentümer der WEG A (die höhergelegene) heranzutreten, denen die Situation zu schildern, Kostenvoranschläge für die Erneuerung der Leitungen vorzulegen und sie um eine Kostenbeteiligung zu bitten.

    Sofern keine Rechte auf Durchleitung bestehen, könnte WEG B das olle Rohr an der Grundstücksgrenze kappen. Die WEG A müßte dann auf geeignete Art und Weise dafür sorgen, daß ihr Regenwasser nicht über das Grunstück von WEG B läuft, was zu Baumaßnahmen bei A führen wird.
    Es ist also vermutlich im Interesse von A, daß die Leitungen bestehen bleiben und funktionieren.

    Christian Martens

  16. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #16
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Sofern keine Rechte auf Durchleitung bestehen, könnte WEG B das olle Rohr an der Grundstücksgrenze kappen.
    Da wäre ich mal gaaaanz vorsichtig!!!

  17. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #17
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Wo bleibt Dein sachbezogener Beitrag?
    Christian Martens

  18. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #18
    Zitat von Martens
    Sofern keine Rechte auf Durchleitung bestehen, könnte WEG B das olle Rohr an der Grundstücksgrenze kappen.

    Da wäre ich mal gaaaanz vorsichtig!!! ----------------------------------------------------

    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Zitat Berny: Wo bleibt Dein sachbezogener Beitrag?
    Christian Martens
    Muss Dir sowas noch erläutert werden? Wie würdest Du Dich denn fühlen, wenn Dein Nachbar sowas machen würde?

  19. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #19
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Sofern keine Rechte auf Durchleitung bestehen, könnte WEG B das olle Rohr an der Grundstücksgrenze kappen.
    Da steckt ja ein richtig kleiner Anarcho dahinter
    Aber ich glaube eher folgendes:
    Normal ist und so wird es auch bei einer Grunddienstbarkeit festgelegt, es bezahlt der, der einen Teil nutzt. Von Strasse bis B für die gemeinsame Leitung. Nach dem Abzweig dann die übrigen Stichleitungen zu den Grundstücken, diese dann allein.
    Oder prüfe ob ein Fehler im Genehmigungsverfahren vorliegt,
    Gruss,
    P.

  20. gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen #20
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Wie würdest Du Dich denn fühlen, wenn Dein Nachbar sowas machen würde?
    Wie ich mich fühle, ist juristisch völlig ohne Belang.

    Wie ich schrieb, wenn keine Rechte auf Durchleitung bestehen, man sich über die Instandsetzung bzw. die Kostentragung der Instandsetzung der Leitung nicht einigt - dann muß ich nicht dulden, daß mein Nachbar sein Wasser über oder gar auf mein Grundstück leitet.

    Trotzdem sollte - wie ich schon schrieb - zuerst eine Einigung angestrebt werden, vielleicht brauche ich auch einmal das Wohlwollen des Nachbarn...

    Christian Martens

    •   



       


gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen


Ähnliche Themen zu gemeinsam genutzte Regenwasserleitungen


  1. Frage: Gemeinsam Wohnen: :wink Hallo Forum-User, ich bin neu hier und da mir das Forum sehr gefallen hat wollte ich nun gleich meine erste Frage stellen. Meine Freundin ist vor ca. 1 1/2 Monaten...



  2. muss die WEG für undichte Dachgauben gemeinsam zahlen: Hallo, in unserer WEG besteht Uneinigkeit darüber, wer für Undichtigkeiten an Dachgauben aufkommen muss. Im Dach sind ältere Gauben eingebaut, die an den Seiten mit...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

Fallrohre an Reihenhäuser

nachbar leitet regenwasser auf mein grundstück

regenwasserleitung über mein grundstück

regenwasserleitungen

Kanalisation Wohnungseigentum

regenwasserkanal a
regenrinne grunddienstbarkeit
dachrinnenablauf vom nachbarn läuft auf mein grundstück
recht bei gemeinsam genutzter dachrinne
dachrinnenablauf zum nachbarn
kostenbeteiligung von gemeinsam benutzten kanalisationsleitungen
grunddienstbarkeit gemeinsam genutzte abwasserleitungen
regenrinne reihenhaus abtrennen
fallrohre und dachrinne bei reihenhäuser
gemeinsam genutzte regenrinne
fallrohr bei reihenhäuser auf nachbargrundstück
gemeinsam genutzte regenwasser
reperatur an der gemeinsamen regenrinne am reienhaus
nachbar leitet wasser mein grundstück anzeige beim bauamt
regenwasser grundstück verwurzelt
2 häuser auf einem grundstück regenrinne
kostenbeteiligung an der dachrinne am reihenhaus
weg regenwasserleitungen
nachbar leitet oberflächenwasser in unser
gemeinschaftlich genutzter eigentumsrecht